Wirtschaftsrecht

Das Wirtschaftsrecht bildet das rechtliche Fundament für jede unternehmerische Tätigkeit in der Schweiz. Es umfasst ein komplexes Geflecht von Regelungen, die vom ersten Vertragsabschluss über die Gründung und Führung von Gesellschaften bis hin zu Compliance-Anforderungen reichen. Für Unternehmer, Geschäftsführer und Gründer ist ein solides Verständnis dieser Rechtsmaterie nicht nur hilfreich, sondern unerlässlich, um rechtliche Risiken zu minimieren und die eigene Geschäftstätigkeit auf sichere Beine zu stellen.

Im Schweizer Kontext basiert das Wirtschaftsrecht massgeblich auf dem Obligationenrecht (OR), ergänzt durch zahlreiche Spezialgesetze wie das Fusionsgesetz, das Kartellgesetz oder das Geldwäschereigesetz. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen einerseits Handlungsfreiheit für wirtschaftliche Akteure, setzen aber andererseits klare Grenzen zum Schutz aller Beteiligten. Dieser Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die zentralen Bereiche des Wirtschaftsrechts und zeigt auf, welche Themen für die Praxis besonders relevant sind.

Vertragsrecht: Das Fundament jeder Geschäftsbeziehung

Verträge sind das Herzstück des Wirtschaftslebens. Ob Kaufvertrag, Dienstleistungsvereinbarung oder langfristige Kooperationsabkommen – ohne rechtlich bindende Vereinbarungen wäre eine geordnete Geschäftstätigkeit kaum denkbar. Das schweizerische Vertragsrecht zeichnet sich durch das Prinzip der Vertragsfreiheit aus: Parteien können grundsätzlich frei bestimmen, mit wem sie Verträge abschliessen, welchen Inhalt diese haben und in welcher Form sie geschlossen werden.

Zustandekommen und Grenzen der Vertragsfreiheit

Ein Vertrag entsteht durch übereinstimmende gegenseitige Willensäusserungen – Angebot und Annahme müssen deckungsgleich sein. Doch die Vertragsfreiheit kennt Grenzen: Verstösse gegen zwingendes Recht, die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung machen Verträge nichtig. So kann beispielsweise eine Haftungsausschlussklausel, die grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz ausschliesst, unwirksam sein. Die Balance zwischen unternehmerischer Freiheit und Schutzbedürfnis schwächerer Vertragsparteien ist ein zentrales Anliegen des Gesetzgebers.

Vertragsverletzung, Verzug und Verjährung

Wenn eine Partei ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllt, entstehen Ansprüche auf Schadenersatz oder Vertragsauflösung. Besonders wichtig ist das Verständnis von Verzug – tritt dieser ein, sind Mahnungen notwendig oder gesetzliche Fristen massgebend. Ebenso entscheidend sind die Verjährungsfristen nach OR, die je nach Anspruchsart zwischen einem Jahr (z.B. bei Mängeln beweglicher Sachen) und zehn Jahren variieren können. Wer diese Fristen verpasst, verliert seine Durchsetzungsmöglichkeiten, selbst wenn die Forderung materiell berechtigt wäre.

Dauerschuldverhältnisse und ihre Auflösung

Verträge wie Miet-, Arbeits- oder Lizenzverträge sind auf Dauer angelegt und können nicht einfach einseitig beendet werden. Hier gelten besondere Regelungen für ordentliche und ausserordentliche Kündigung. Eine ausserordentliche Auflösung aus wichtigem Grund ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich – etwa bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen, die eine Fortsetzung unzumutbar machen.

Gesellschaftsrecht: Strukturierung und Führung von Unternehmen

Die Wahl der richtigen Rechtsform ist eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Unternehmensgründung. In der Schweiz dominieren die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als bevorzugte Rechtsformen für KMU. Beide bieten den Vorteil der beschränkten Haftung – das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt grundsätzlich geschützt, solange keine Durchgriffstatbestände wie Konkursverschleppung oder Vermischung vorliegen.

Kapitalisierung und Gründungsformalitäten

Eine AG erfordert ein Mindestaktienkapital von CHF 100’000, wovon mindestens CHF 50’000 bei Gründung liberiert (einbezahlt) sein müssen. Bei der GmbH liegt das Stammkapital bei mindestens CHF 20’000, das vollständig liberiert werden muss. Die Gründung beider Rechtsformen erfordert eine öffentliche Beurkundung durch einen Notar und die Erstellung eines Gründungsberichts. Besonders bei Sacheinlagen oder Verrechnungen sind zusätzliche Prüfungen durch einen zugelassenen Revisor vorgeschrieben.

Führung und Organhaftung

Die Geschäftsführung einer AG oder GmbH obliegt dem Verwaltungsrat bzw. den Geschäftsführern. Diese tragen eine erhebliche Verantwortung: Sie haften persönlich und solidarisch für Schäden, die sie absichtlich oder fahrlässig verursachen. Die Rechtssicherheit für Unternehmensführung und Organe erfordert daher sorgfältige Dokumentation aller Entscheide, Einhaltung der Sorgfaltspflichten und eine klare Aufgabenteilung. Aktionärbindungsverträge (ABV) können zusätzlich das Verhältnis zwischen Gesellschaftern regeln und etwa Vorkaufsrechte oder Stimmrechtsbindungen vorsehen.

Kapitalverlust und Überschuldung

Besonders kritisch wird es, wenn das Eigenkapital unter bestimmte Schwellenwerte fällt. Bei einem Kapitalverlust (Eigenkapital unter 50% des Aktien- bzw. Stammkapitals) oder gar einer Überschuldung (Schulden übersteigen Vermögen) greifen gesetzliche Meldepflichten. Der Verwaltungsrat muss in solchen Fällen unverzüglich den Richter benachrichtigen und gegebenenfalls Sanierungsmassnahmen einleiten. Unterlassungen können zu persönlicher Haftung führen.

Dividenden versus Lohnbezug

Die Frage, ob Gesellschafter-Geschäftsführer sich durch Lohn oder Dividenden vergüten, hat erhebliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen. Während Lohnbezüge AHV-pflichtig sind und das steuerbare Einkommen erhöhen, unterliegen Dividenden der Verrechnungssteuer und werden je nach Beteiligungsquote privilegiert besteuert. Eine ausgewogene Mischung ist oft optimal, bedarf aber sorgfältiger Planung.

Handelsregister: Transparenz und rechtliche Publizität

Das Handelsregister ist das zentrale öffentliche Verzeichnis für Unternehmen in der Schweiz. Es dient der Rechtssicherheit und Transparenz im Geschäftsverkehr: Jeder kann dort Informationen über Firmennamen, Zweck, Vertretungsberechtigte, Kapitalausstattung und weitere wesentliche Tatsachen einsehen. Die Eintragung ist für bestimmte Rechtsformen wie AG und GmbH zwingend und Voraussetzung für deren Entstehung.

Konstituierung und Zweckbestimmung

Die Konstituierung einer Gesellschaft erfolgt durch Eintragung ins Handelsregister. Dabei müssen der Firmenzweck, die Vertretungsberechtigten mit Unterschriftsberechtigung (Einzelunterschrift oder Kollektivunterschrift) und weitere statutarische Bestimmungen klar definiert sein. Die Unterschriftenregelung legt fest, wer das Unternehmen nach aussen rechtlich verpflichten kann – eine Information von enormer praktischer Bedeutung für Vertragspartner.

Firmenrecht und Namensschutz

Der Firmenname unterliegt strengen Regelungen: Er muss die Rechtsform enthalten, darf nicht irreführend sein und muss sich von bereits eingetragenen Firmen ausreichend unterscheiden. Das Firmenrecht gewährt dem eingetragenen Unternehmen einen gewissen Namensschutz gegenüber später registrierten, verwechselbaren Namen. Bei Konflikten entscheidet das Handelsregisteramt oder letztlich das Gericht.

Tagesregister und laufende Anpassungen

Änderungen wie Sitzverlegungen, Statutenänderungen oder Änderungen im Verwaltungsrat müssen dem Handelsregister gemeldet und eingetragen werden. Zunächst erscheinen sie im Tagesregister, nach rechtlicher Prüfung im definitiven Hauptregister. Wird eine Gesellschaft zahlungsunfähig oder erfüllt sie ihre Pflichten nicht mehr, kann das Handelsregisteramt die Löschung von Amtes wegen vornehmen – ein drastischer Schritt mit weitreichenden Konsequenzen.

Compliance: Regulatorische Anforderungen im Geschäftsalltag

Compliance – die Einhaltung aller relevanten Gesetze, Vorschriften und internen Richtlinien – hat in den vergangenen Jahren enorm an Bedeutung gewonnen. Schweizer KMU stehen vor der Herausforderung, eine wachsende Zahl regulatorischer Anforderungen zu erfüllen, ohne über die Ressourcen grosser Konzerne zu verfügen. Die regulatorische Konformität ist jedoch keine Option, sondern Pflicht.

Geldwäschereigesetz und Sorgfaltspflichten

Das Geldwäschereigesetz (GwG) verpflichtet nicht nur Banken, sondern auch zahlreiche andere Branchen wie Treuhänder, Immobilienhändler oder Händler von Luxusgütern zur Einhaltung strenger Sorgfaltspflichten. Dazu gehören die Identifikation von Vertragspartnern, die Abklärung der wirtschaftlich berechtigten Person und die Meldung verdächtiger Transaktionen an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS). Verstösse können zu erheblichen Bussen und strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Sanktionslisten-Screening und internationale Verpflichtungen

Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie nicht mit Personen oder Organisationen Geschäfte tätigen, die auf internationalen Sanktionslisten stehen. Das Sanktionslisten-Screening sollte systematisch bei Neugeschäften und regelmässig bei Bestandskunden erfolgen. Die Listen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) sind hier die zentrale Referenz für Schweizer Unternehmen.

Whistleblowing und interne Kontrollen

Moderne Compliance-Systeme beinhalten auch Whistleblowing-Mechanismen, die es Mitarbeitenden ermöglichen, Verstösse vertraulich zu melden. Ob solche Systeme intern aufgebaut oder an externe Dienstleister ausgelagert werden, hängt von Grösse und Risikoprofil des Unternehmens ab. Regelmässige Compliance-Audits helfen, Schwachstellen zu identifizieren und Prozesse kontinuierlich zu verbessern.

Kaufmännische Pflichten: Zwischen Handels- und Privatrecht

Wer als Kaufmann im Sinne des OR qualifiziert, unterliegt besonderen Pflichten, die über das allgemeine Zivilrecht hinausgehen. Die Abgrenzung zwischen kaufmännischer und privater Rechtssphäre ist deshalb von grosser praktischer Bedeutung – sie entscheidet über anwendbare Formvorschriften, Beweisregeln und Haftungsmassstäbe.

Buchführungspflicht nach OR

Jedes kaufmännische Unternehmen ist zur ordnungsgemässen Buchführung verpflichtet. Diese muss die wirtschaftliche Lage des Unternehmens so darstellen, dass sich Dritte ein zuverlässiges Urteil bilden können. Jahresabschlüsse sind aufzubewahren und bilden die Grundlage für Steuererklärungen, Kreditentscheide und im Konkursfall für die Überprüfung der Geschäftsführung. Kleinere Einzelunternehmen unter einem bestimmten Umsatz (aktuell CHF 500’000) können eine vereinfachte Buchführung führen.

Rügepflichten und B2B-Besonderheiten

Im Handelsverkehr zwischen Kaufleuten (B2B) gelten strengere Anforderungen als im Konsumentenschutz. Besonders wichtig sind die Rügepflichten: Empfängt ein Käufer eine Ware, muss er diese unverzüglich prüfen und allfällige Mängel sofort rügen, ansonsten gilt die Ware als genehmigt. Diese Regelung schafft Rechtssicherheit und beschleunigt Geschäftsabläufe, verlangt aber Wachsamkeit und klare interne Prozesse.

Haftung mit Privatvermögen

Trotz der grundsätzlich beschränkten Haftung bei Kapitalgesellschaften gibt es Konstellationen, in denen Gesellschafter oder Organe mit ihrem Privatvermögen haften: bei Konkursverschleppung, pflichtwidriger Kapitalrückzahlung oder wenn privates und geschäftliches Vermögen vermischt werden. Auch Einzelunternehmer und Kollektivgesellschafter haften unbeschränkt – ein Grund, weshalb viele Unternehmer einen Wechsel der Rechtsform in Erwägung ziehen, sobald die Geschäftstätigkeit ein gewisses Risiko erreicht.

Weitere zentrale Bereiche des Wirtschaftsrechts

Neben den bereits behandelten Kernbereichen gibt es spezialisierte Rechtsgebiete, die je nach Branche und Geschäftsmodell erhebliche Relevanz entfalten können.

Kartellrecht und Wettbewerb

Das schweizerische Kartellrecht schützt den freien Wettbewerb vor unzulässigen Absprachen und Missbrauch marktbeherrschender Stellungen. Wettbewerbswidrige Abreden sind zwar grundsätzlich erlaubt, können aber von der Wettbewerbskommission (WEKO) untersagt werden, wenn sie den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen. Auch vertikale Vereinbarungen wie Wiederverkaufspreisbindungen oder Gebietsschutzvereinbarungen müssen sorgfältig geprüft werden.

Revision und Opting-out

Während grössere Gesellschaften zur ordentlichen Revision ihrer Jahresrechnung verpflichtet sind, können kleinere unter bestimmten Voraussetzungen auf eine Revision verzichten (Opting-out) oder eine eingeschränkte Revision wählen. Diese Flexibilität reduziert Kosten, erfordert aber einen einstimmigen Gesellschafterbeschluss und den Verzicht aller Gläubiger auf eine Prüfung.

Umstrukturierungen und Fusionen

Wachstum, Nachfolgeregelungen oder strategische Neuausrichtungen führen oft zu Umstrukturierungen. Das Fusionsgesetz regelt Fusionen, Spaltungen, Vermögensübertragungen und Umwandlungen und schützt dabei die Interessen von Aktionären, Gläubigern und Arbeitnehmern. Solche Vorgänge sind komplex und erfordern sorgfältige rechtliche und steuerliche Planung.

Verantwortlichkeit im Konkursfall

Gerät ein Unternehmen in finanzielle Schieflage, tragen die Organe besondere Verantwortung. Wer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung erkennt, aber nicht rechtzeitig handelt, riskiert persönliche Haftung für den dadurch entstehenden Schaden. Die Verantwortlichkeit im Konkursfall wird im Rahmen der Konkursliquidation durch die Konkursverwaltung geprüft und kann zu erheblichen Forderungen gegen ehemalige Geschäftsführer führen.

Das Wirtschaftsrecht ist ein dynamisches und vielschichtiges Rechtsgebiet, das Unternehmer in allen Phasen ihrer Geschäftstätigkeit begleitet. Von der ersten Vertragsverhandlung über die Wahl der Rechtsform und laufende Compliance-Pflichten bis hin zu Umstrukturierungen oder Krisensituationen – fundierte Rechtskenntnisse und professionelle Beratung sind unerlässlich. Die hier dargestellten Themen bilden das Fundament, auf dem erfolgreiches und rechtssicheres Unternehmertum in der Schweiz aufbaut. Je nach individueller Situation lohnt es sich, einzelne Aspekte zu vertiefen und spezifische Fachberatung einzuholen.

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