Veröffentlicht am März 15, 2024

Der wahre Schutz vor Altlasten liegt nicht in der Hoffnung, dass keine vorhanden sind, sondern in der strategischen Vorbereitung, die den Käufer selbst dann schützt, wenn das Risiko eintritt.

  • Als neuer Eigentümer haften Sie für Altlasten, auch wenn Sie diese nicht verursacht haben (sogenannter „Zustandsstörer“).
  • Die entscheidenden Schutzmechanismen sind nicht blosse Prüfungen, sondern vertragliche Klauseln wie aufschiebende Bedingungen, Garantien und Rücktrittsrechte.

Empfehlung: Verwandeln Sie die passive Sorge in eine aktive Due-Diligence-Prüfung und bestehen Sie auf spezifischen Regelungen im Kaufvertrag, bevor Sie Ihre Unterschrift leisten.

Der Erwerb eines Grundstücks in der Schweiz ist für viele die Verwirklichung eines Lebenstraums. Doch unter der Oberfläche kann ein unsichtbares, finanziell verheerendes Risiko lauern: Altlasten. Dabei handelt es sich um Boden- oder Grundwasserverunreinigungen durch frühere industrielle oder gewerbliche Nutzungen. Viele Käufer verlassen sich auf Standardprüfungen wie den Blick in den Kataster der belasteten Standorte (KbS) und die Expertise des Notars. Sie gehen davon aus, dass sie geschützt sind, solange keine Belastung offiziell eingetragen ist.

Diese Annahme ist ein gefährlicher Trugschluss. Die Realität des schweizerischen Umwelt- und Immobilienrechts ist weitaus komplexer. Das grösste Risiko ist nicht die Altlast selbst, sondern die juristische und finanzielle Ungewissheit, die bereits ein blosser Verdacht auslösen kann. Finanzierungszusagen können platzen, Baubewilligungen verzögert und Sanierungskosten in sechs- bis siebenstelliger Höhe auf den neuen Eigentümer abgewälzt werden, selbst wenn dieser die Verschmutzung nicht verursacht hat.

Doch was wäre, wenn der Schlüssel zur Absicherung nicht darin läge, blind auf die Sauberkeit des Bodens zu vertrauen, sondern darin, sich strategisch auf die Möglichkeit einer Kontamination vorzubereiten? Dieser Artikel bricht mit dem reaktiven Ansatz. Er betrachtet den Grundstückkauf als eine bewusste Risikoübernahme, die präzise gesteuert werden muss. Anstatt nur zu erklären, was Altlasten sind, zeigen wir Ihnen die entscheidenden juristischen Mechanismen und vertraglichen Schutzschilde auf, die Sie benötigen, um Ihre Investition wirklich zu sichern. Wir analysieren die Fallstricke von Standardklauseln, den exakten Zeitpunkt des Risikoübergangs und wie Sie den Notartermin als strategisches Werkzeug nutzen, anstatt ihn als reine Formalität zu betrachten.

Dieser Leitfaden führt Sie durch die entscheidenden Phasen und rechtlichen Überlegungen, um die unsichtbaren Gefahren beim Grundstückskauf zu beherrschen. Erfahren Sie, wie Sie proaktiv handeln, um nicht nur ein Stück Land, sondern auch finanzielle Sicherheit und Seelenfrieden zu erwerben.

Warum ist ein Vorvertrag für Immobilien ohne Notar das Papier nicht wert?

In der Aufregung um ein Traumgrundstück neigen Käufer dazu, schnelle „Reservationsvereinbarungen“ oder formlose Vorverträge zu unterzeichnen, oft begleitet von einer Anzahlung. Diese Dokumente sollen die Immobilie vom Markt nehmen. Rechtlich gesehen sind solche Vereinbarungen beim Grundstückskauf in der Schweiz jedoch wertlos, wenn sie nicht öffentlich beurkundet wurden. Das Obligationenrecht (OR) schreibt für Grundstückkaufverträge und auch für Vorverträge die öffentliche Beurkundung zwingend vor. Ein privatschriftlicher Vertrag entfaltet keinerlei Bindungswirkung.

Das Problem geht über die fehlende Verbindlichkeit hinaus. In dieser ungesicherten Frühphase geben Käufer oft sensible Informationen preis und leisten Zahlungen, ohne dass die entscheidenden Prüfungen, insbesondere bezüglich Altlasten, stattgefunden haben. Die Dimension dieses Risikos ist erheblich: Wie das Bundesamt für Umwelt (BAFU) festhält, gibt es in der Schweiz rund 38’000 belastete Standorte, von denen etwa 4’000 als sanierungsbedürftig gelten. Ein Vorvertrag ohne notarielle Absicherung und vorgängige Due Diligence ist daher nicht nur rechtlich wirkungslos, sondern auch eine Einladung, die Augen vor potenziell massiven finanziellen Risiken zu verschliessen.

Der einzig korrekte Weg ist die direkte Vorbereitung des Hauptvertrages mit dem Notar. Alle wesentlichen Punkte, inklusive der Regelungen zu Altlasten, müssen Teil der öffentlich beurkundeten Vereinbarung sein. Alles andere ist eine trügerische Sicherheit, die im Ernstfall keinen Schutz bietet.

Wie strukturieren Sie Schuldbriefe, um spätere Krediterhöhungen zu vereinfachen?

Ein Schuldbrief dient der Bank als Sicherheit für eine Hypothek. Viele Käufer errichten einen Schuldbrief nur in der Höhe des aktuell benötigten Kredits. Eine vorausschauende Strategie ist es jedoch, den Schuldbrief von Anfang an höher anzusetzen, als es die unmittelbare Finanzierung erfordert. Dies schafft einen flexiblen Rahmen für zukünftige Krediterhöhungen, sei es für Renovationen, einen Anbau oder unvorhergesehene Ausgaben, ohne dass ein neuer, kostspieliger Notariatsakt zur Erhöhung des Schuldbriefs nötig wird. Man spricht hier von der Schaffung einer „leeren Hülle“.

Diese Flexibilität kann jedoch durch einen Altlastenverdacht abrupt beendet werden. Selbst wenn der Schuldbrief eine Erhöhung zulässt, wird keine Bank zusätzliche Mittel freigeben, wenn das Grundstück im Kataster der belasteten Standorte (KbS) eingetragen ist oder ein entsprechender Verdacht aufkommt. Die Bank fürchtet, dass ihr Pfandrecht durch potenziell enorme Sanierungskosten entwertet wird. Das Risiko ist also nicht nur die Sanierung selbst, sondern der Finanzierungsstopp.

Fallbeispiel: Finanzierungsblockade durch KbS-Eintrag

Ein Käufer in Zürich plante, seinen bestehenden, ausreichend hohen Schuldbrief für eine Krediterhöhung zur Finanzierung von Renovationsarbeiten zu nutzen. Die Bank blockierte die Auszahlung jedoch, als sie feststellte, dass das Grundstück neu im Kataster der belasteten Standorte (KbS) aufgetaucht war. Erst nachdem der Eigentümer auf eigene Kosten einen negativen Altlastenbericht für CHF 12’000 vorgelegt hatte, wurde die Finanzierung freigegeben. Dies zeigt, dass bereits der blosse Verdacht zu einem teuren und zeitraubenden Hindernis wird.

Bei der Strukturierung von Schuldbriefen ist es daher ratsam, nicht nur die Höhe vorausschauend zu planen, sondern dies mit einer sauberen Altlasten-Due-Diligence zu koppeln. Nur so bleibt die finanzielle Flexibilität, die ein höherer Schuldbrief verspricht, auch in der Praxis erhalten.

Kauf als Ausländer: Welche Bewilligungen benötigen Sie für den Erwerb von Wohneigentum?

Personen ohne Schweizer Staatsbürgerschaft oder Niederlassungsbewilligung C, die in der Schweiz Wohneigentum erwerben möchten, unterliegen dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG), besser bekannt als „Lex Koller“. Dieses Gesetz verlangt eine kantonale Bewilligung für den Kauf. Der Prozess ist formalisiert und erfordert unter anderem den Nachweis, dass die Immobilie als Hauptwohnsitz genutzt wird und die Wohnfläche bestimmte Limiten nicht überschreitet.

Ein Altlastenverdacht kompliziert dieses Verfahren erheblich. Die Bewilligungsbehörde muss nicht nur die Kriterien der Lex Koller prüfen, sondern auch sicherstellen, dass durch den Verkauf keine ungelösten Umweltprobleme auf einen neuen, möglicherweise im Ausland wohnhaften Eigentümer übergehen. Dies führt zu einer deutlich genaueren Prüfung und verlängert die Prozessdauer massiv. Die zeitliche Dimension einer Altlastenprüfung kann sich über typischerweise 3-6 Monate erstrecken, was den Zeitplan für das BewG-Gesuch empfindlich stört.

Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie ein Altlastenverdacht das Bewilligungsverfahren für ausländische Käufer beeinflusst, basierend auf einer juristischen Analyse der Konsequenzen.

Vergleich: Bewilligungsverfahren mit und ohne Altlastenverdacht
Kriterium Ohne Altlasten Mit Altlasten/Verdacht
Bearbeitungszeit 2-3 Monate 4-8 Monate
Zusätzliche Dokumente Standard BewG-Unterlagen KbS-Auszug, Gutachten, Sanierungsplan
Bewilligungschancen Hoch bei Erfüllung der Kriterien Reduziert, abhängig vom Sanierungsaufwand
Finanzierungsnachweis Standardnachweis Erhöhte Eigenmittel für Sanierung nötig

Für ausländische Käufer bedeutet dies, dass die Altlasten-Due-Diligence kein optionaler Schritt ist, sondern eine zwingende Voraussetzung für einen reibungslosen Bewilligungsprozess. Ein unvollständiges Dossier, das potenzielle Umweltlasten ignoriert, riskiert nicht nur Verzögerungen, sondern die definitive Abweisung des Gesuchs.

Das Risiko der „Freizeichnungsklausel“: Was bedeutet „gekauft wie gesehen“ wirklich?

Nahezu jeder Immobilienkaufvertrag in der Schweiz enthält eine Freizeichnungsklausel, oft formuliert als „gekauft wie gesehen“ oder „unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Rechts- und Sachmängel“. Viele Käufer interpretieren dies als harmlosen Standard. In Wahrheit ist es ein umfassender Haftungsausschluss des Verkäufers. Er schützt ihn vor Ansprüchen wegen Mängeln, die nach dem Kauf entdeckt werden – und dazu gehören auch Altlasten.

Diese Klausel ist grundsätzlich gültig. Die einzige Ausnahme ist, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Arglist liegt vor, wenn der Verkäufer von dem Mangel wusste und ihn absichtlich nicht offengelegt hat. Der Haken: Die Beweislast für die Arglist liegt vollumfänglich beim Käufer. Dieser muss nachweisen, dass der Verkäufer positive Kenntnis vom Altlastenverdacht hatte und dies bewusst verschwieg – ein in der Praxis oft extrem schwieriger und teurer Beweis.

Viel wichtiger ist jedoch ein anderer juristischer Grundsatz, der die Freizeichnungsklausel im Kontext von Altlasten fast irrelevant macht. Wie der HEV Schweiz hervorhebt, greift hier das öffentliche Recht:

Das Verursacherprinzip gilt, aber die Rechtsprechung greift auf das polizeirechtliche Störerprinzip zurück: Der gegenwärtige Eigentümer wird als Zustandsstörer in die Pflicht genommen, obwohl er nicht der Verursacher ist.

– HEV Schweiz, Altlasten und Eigentümerhaftung

Das bedeutet: Unabhängig davon, was im Kaufvertrag steht, kann die Behörde Sie als neuen Eigentümer (Zustandsstörer) zur Untersuchung und Sanierung verpflichten. Ihr privatrechtlicher Vertrag mit dem Verkäufer interessiert die Umweltbehörde nicht. Sie können zwar versuchen, sich das Geld später vom Verkäufer zurückzuholen (falls dieser noch greifbar und solvent ist), aber in erster Linie haften Sie.

Fallbeispiel: Arglistiges Verschweigen einer ehemaligen Tankstelle

Ein Verkäufer in Basel verschwieg beim Verkauf, dass auf seinem Grundstück bis 1985 eine Tankstelle betrieben wurde, was einen starken Altlastenverdacht begründet. Die Klausel „gekauft wie gesehen“ wurde vom Gericht für unwirksam erklärt, da der Verkäufer diesen Umstand hätte offenlegen müssen. Der Käufer erhielt Schadensersatz von CHF 450’000 für die Sanierung. Dieser Fall ist jedoch eine Ausnahme, da die frühere Nutzung leicht nachweisbar war.

Sich auf die Ungültigkeit einer Freizeichnungsklausel zu verlassen, ist eine hochriskante Wette. Der einzig sichere Weg ist, im Vertrag proaktive Schutzmechanismen zu verankern, anstatt auf die nachträgliche Anfechtung zu hoffen.

Wann genau geht das Risiko des Hauses auf Sie über: Bei Unterschrift oder Einzug?

Eine der tückischsten Fehlannahmen beim Immobilienkauf betrifft den Zeitpunkt des Risikoübergangs. Viele Käufer glauben, sie seien erst ab dem Einzug (Besitzantritt) oder der Eintragung im Grundbuch (Eigentumsübergang) für das Objekt verantwortlich. Nach Schweizer Recht gehen jedoch Nutzen und Gefahr in der Regel mit dem im Kaufvertrag vereinbarten Datum des Eigentumsantritts auf den Käufer über, was oft mit dem Datum der Kaufpreiszahlung zusammenfällt – und meist deutlich vor dem Grundbucheintrag liegt.

Zeitlicher Ablauf des Risikoübergangs beim Immobilienkauf, der die Phasen von Vertragsunterzeichnung bis Grundbucheintrag darstellt.

Das bedeutet: Selbst wenn Sie rechtlich noch nicht im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind, tragen Sie ab diesem Stichtag das volle Risiko. Entdeckt die Behörde genau in dieser Zwischenzeit eine Altlast, sind Sie der Ansprechpartner und potenziell bereits haftbar. Die kritischen Zeitpunkte sind:

  • Notarielle Beurkundung: Der Vertrag wird rechtlich bindend.
  • Datum des Eigentumsantritts (im Vertrag festgelegt): Nutzen und Gefahr gehen auf den Käufer über. Ab hier sind Sie für das Grundstück verantwortlich.
  • Anmeldung beim Grundbuchamt: Der formelle Prozess des Eigentumswechsels wird eingeleitet.
  • Eintrag im Grundbuch: Sie werden offiziell zum Eigentümer. Dieser Akt hat deklaratorische Wirkung, der eigentliche Risikotransfer ist bereits erfolgt.

Diese zeitliche Lücke ist ein kritisches Fenster. Es ist daher unerlässlich, im Kaufvertrag präzise Regelungen für den Fall zu treffen, dass zwischen dem vertraglich vereinbarten Risikoübergang und dem Grundbucheintrag neue Erkenntnisse über Altlasten auftauchen. Ohne eine solche Klausel befinden Sie sich in einer rechtlichen Grauzone, in der Sie bereits die Verantwortung tragen, aber noch nicht die volle rechtliche Kontrolle als eingetragener Eigentümer haben.

Warum unterscheiden sich Bauvorschriften zwischen Zürich und Genf so stark?

Die Schweiz ist ein föderalistischer Staat, und das Umwelt- und Baurecht ist ein Paradebeispiel dafür. Während der Bund die Rahmengesetzgebung erlässt (z.B. Umweltschutzgesetz, Altlasten-Verordnung), obliegt der Vollzug den Kantonen. Dies führt zu erheblichen Unterschieden in der Praxis. Die Anforderungen an eine Altlastenuntersuchung, die Schwellenwerte für eine Sanierungspflicht und die behördlichen Prozesse können sich von Kanton zu Kanton stark unterscheiden.

So kann es sein, dass in einem Kanton mit strengerer Praxis (z.B. Zürich, bekannt für das wachsame Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft – AWEL) bereits bei einem vagen Verdacht eine umfassende Untersuchung gefordert wird, während in einem anderen Kanton der Fokus auf spezifischen Risiken wie dem Grundwasserschutz liegt (z.B. Genf aufgrund der Nähe zum Genfersee). Diese kantonalen Unterschiede haben direkte finanzielle Auswirkungen, wie das folgende Beispiel zeigt.

Fallbeispiel: Unterschiedliche Anforderungen Zürich vs. Genf

Bei einem Baugesuch auf einem nicht im KbS registrierten Grundstück in Zürich forderte das AWEL eine umfassende historische und technische Untersuchung inklusive eines Aushubkonzepts. In einem vergleichbaren Fall in Genf lag der Fokus der Behörden primär auf dem Grundwasserschutz, was andere und weniger tiefgreifende Untersuchungsmethoden erforderte. Gemäss einer Analyse ähnlicher Fälle differierten die Kosten für die Untersuchungen und die daraus resultierenden Sanierungsmassnahmen um über CHF 200’000.

Diese Diskrepanz bedeutet, dass eine „saubere“ Beurteilung in einem Kanton nicht automatisch für einen anderen gilt. Für Käufer und Investoren ist es daher unerlässlich, sich nicht nur auf Bundesrecht zu verlassen, sondern die spezifische Praxis und die „Sensibilität“ der zuständigen kantonalen Fachstelle zu kennen. Zudem ist es wichtig zu wissen, dass selbst wenn ein Verursacher gefunden wird, Eigentümer je nach Sorgfaltsverletzung 10-30% der Sanierungskosten tragen müssen.

Das Risiko, dass das Steueramt ein Pfandrecht auf Ihr neues Haus legt, weil der Verkäufer Steuern schuldet

Ein bekanntes Risiko beim Hauskauf ist die Grundstückgewinnsteuer. Zahlt der Verkäufer diese Steuer nicht, kann das kantonale Steueramt ein gesetzliches Pfandrecht auf dem Grundstück eintragen lassen, das nun Ihnen gehört. Dieses Risiko wird von Notaren standardmässig abgesichert, indem ein Teil des Kaufpreises zur Sicherstellung der Steuer auf einem Sperrkonto zurückbehalten wird.

Viele Käufer wiegen sich dadurch in falscher Sicherheit und glauben, alle finanziellen „Altlasten“ des Verkäufers seien damit abgedeckt. Dies ist ein fataler Irrtum. Die Pflicht zur Sanierung einer Altlast ist eine öffentlich-rechtliche Last, die sich fundamental von einem Steuerpfandrecht unterscheidet. Sie muss nicht im Grundbuch eingetragen sein, um zu existieren, und sie verjährt nicht. Im schlimmsten Fall kann sie sogar als „Superprivileg“ den eingetragenen Schuldbriefen der Bank im Rang vorgehen.

Die folgende Gegenüberstellung verdeutlicht die kritischen Unterschiede zwischen diesen beiden Risiken.

Vergleich: Gesetzliches Pfandrecht vs. Altlasten-Sanierungspflicht
Aspekt Grundstückgewinnsteuer-Pfandrecht Altlasten-Sanierungspflicht
Grundbucheintrag Erforderlich Nicht erforderlich
Übergang auf Käufer Nur bei Nichtzahlung durch Verkäufer Automatisch als öffentliche Last
Sicherung durch Notar Standardmässig Muss explizit im Vertrag vereinbart werden
Verjährung 5-10 Jahre je nach Kanton Keine Verjährung
Priorität Geht Schuldbriefen meist nach Kann als Superprivileg vorgehen

Die standardmässige Absicherung der Grundstückgewinnsteuer durch den Notar ist wichtig, aber sie schützt Sie in keiner Weise vor den weitaus grösseren und unberechenbareren Kosten einer Altlastensanierung. Diese Absicherung muss vom Käufer aktiv gefordert und in den Kaufvertrag als separate Bedingung oder Garantie aufgenommen werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Als aktueller Eigentümer haften Sie („Zustandsstörer“), auch wenn Sie die Kontamination nicht verursacht haben.
  • Der Schutz liegt in proaktiven Vertragsklauseln (Bedingungen, Garantien, Rücktrittsrechte), nicht im Vertrauen auf Standardprüfungen.
  • Ein blosser Verdacht auf Altlasten kann Finanzierungen blockieren und Bauprojekte verzögern, selbst wenn das Grundstück unbelastet ist.

Der Notartermin beim Hauskauf: Wie bereiten Sie sich vor, um teure Fehler im Kaufvertrag zu erkennen?

Der Notartermin wird oft als finale, formelle Hürde gesehen, bei der ein neutraler Experte den Vertrag verliest und für dessen Richtigkeit bürgt. Diese Wahrnehmung ist nur teilweise korrekt. Der Notar stellt die korrekte Form und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicher. Er ist jedoch nicht der primäre Berater des Käufers. Seine Rolle ist die eines unparteiischen Urkundsbeamten, nicht die eines Anwalts, der Ihre Interessen mit maximalem Einsatz vertritt. Er wird Sie auf offensichtliche Ungereimtheiten hinweisen, aber er wird nicht proaktiv die für Sie bestmöglichen Schutzklauseln aushandeln.

Die Verantwortung für die inhaltliche Gestaltung des Vertrags, insbesondere für die Absicherung gegen Risiken wie Altlasten, liegt bei den Parteien – und damit vor allem bei Ihnen als Käufer. Der Notartermin ist der letzte Moment, um Änderungen zu verlangen, aber eine gute Vorbereitung findet Wochen vorher statt. Sie müssen mit klaren Forderungen und einem geprüften Vertragsentwurf in den Termin gehen. Sich erst während der Verlesung Gedanken zu machen, ist zu spät und führt zu teuren Fehlern.

Eine gründliche Vorbereitung verwandelt den Notartermin von einer passiven Zeremonie in ein aktives Instrument der Risikokontrolle. Es ist Ihre letzte und beste Gelegenheit, die Weichen richtig zu stellen.

Ihre Checkliste für den Notartermin: Altlasten-Risiken aktiv managen

  1. Vertragsentwurf anfordern: Bestehen Sie darauf, den Entwurf mindestens 7-10 Tage vor dem Termin zu erhalten, um ihn in Ruhe (ggf. mit einem Experten) zu prüfen.
  2. Freizeichnungsklauseln identifizieren: Markieren Sie alle Klauseln, die die Haftung des Verkäufers ausschliessen, und bereiten Sie Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge vor.
  3. Zusicherungen einfordern: Verlangen Sie eine schriftliche, beurkundete Zusicherung des Verkäufers, dass ihm keine altlastenrelevanten früheren Nutzungen (z.B. Tankstellen, chem. Reinigungen, Werkstätten) bekannt sind.
  4. Regelung für Funde verlangen: Lassen Sie eine Klausel einbauen, die das Vorgehen und die Kostenteilung regelt, falls während zukünftiger Bauarbeiten unerwartet kontaminiertes Material zum Vorschein kommt.
  5. Fragen formulieren: Notieren Sie sich basierend auf einer gründlichen Vorbereitung konkrete Fragen an den Notar bezüglich der Risikoverteilung und bringen Sie diese schriftlich mit zum Termin.

Um diese Risiken wirksam zu steuern, ist der entscheidende nächste Schritt, diese Punkte mit einem unabhängigen Rechtsberater oder Ihrem Notar *vor* dem Beurkundungstermin detailliert zu besprechen. Gehen Sie niemals unvorbereitet in die finale Vertragsunterzeichnung.

Die Beherrschung des gesamten Prozesses kulminiert in diesem entscheidenden Moment. Eine exzellente Vorbereitung auf den Notartermin ist der ultimative Schutzschild für Ihre Investition.

Häufige Fragen zu Altlasten beim Grundstückkauf in der Schweiz

Muss der Notar selbst eine Altlastenprüfung durchführen?

Nein, der Notar ist dazu nicht verpflichtet. Dem Käufer wird geraten, im Vorfeld eine eigene Sorgfaltsprüfung (Due Diligence) durchzuführen oder dies durch einen externen Experten prüfen zu lassen. Die Initiative muss vom Käufer ausgehen.

Welche Dokumente sollte ich zum Notartermin mitbringen?

Bringen Sie einen aktuellen Auszug aus dem Kataster der belasteten Standorte (KbS), eventuell vorhandene Bodengutachten, Nachweise über historische Nutzungen des Grundstücks und allfällige Expertenmeinungen zu Altlasten mit. Eine Liste mit vorbereiteten Fragen ist ebenfalls essenziell.

Kann der Vertrag nach Unterzeichnung noch geändert werden?

Grundsätzlich nicht. Bestimmungen zur Gewährleistung, zu Garantieansprüchen und Regelungen zu Altlasten sind vor der Unterzeichnung genauestens zu prüfen. Nachträgliche Änderungen sind nur im gegenseitigen Einverständnis beider Parteien und durch eine erneute öffentliche Beurkundung möglich, was in der Praxis äusserst selten ist.

Geschrieben von Thomas Bieri, Thomas Bieri ist praktizierender Notar und Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Bau- und Immobilienrecht. Er ist Experte für Grundstückgeschäfte, Mietrecht und das bäuerliche Bodenrecht.