Veröffentlicht am März 15, 2024

Ein Ehevertrag ist keine Misstrauenserklärung, sondern die wichtigste Versicherung für die Zukunft Ihres Unternehmens.

  • Er sichert die unternehmerische Kontinuität, indem er das Geschäftsvermögen klar vom ehelichen Vermögen trennt.
  • Er ermöglicht faire und flexible Lösungen, die über die starre Gütertrennung hinausgehen und beide Partner absichern.
  • Er verhindert lähmende Blockaden und teure Auseinandersetzungen, die Ihr Lebenswerk gefährden könnten.

Empfehlung: Betrachten Sie den Ehevertrag als integralen Bestandteil Ihrer unternehmerischen Strategie, nicht als lästige Notwendigkeit.

Als Unternehmer in der Schweiz investieren Sie Ihr ganzes Herzblut, Ihre Zeit und Ihr Kapital in den Aufbau Ihres Unternehmens. Es ist Ihr Lebenswerk, eine Quelle des Stolzes und oft auch die Existenzgrundlage für Sie und Ihre Mitarbeitenden. In der strategischen Planung berücksichtigen Sie Marktrisiken, Finanzierungen und Nachfolgepläne. Doch das grösste unkalkulierte Risiko liegt oft nicht im Markt, sondern in der Privatsphäre: der Scheidungsfall. Ohne vorausschauende Regelung kann die gesetzliche „Errungenschaftsbeteiligung“ im Schweizer Recht Ihr Unternehmen existenziell gefährden und Sie im schlimmsten Fall zur Liquidierung zwingen, um den güterrechtlichen Ausgleich zu finanzieren.

Viele Unternehmer glauben, die einzige Lösung sei eine strikte Gütertrennung, was oft als ein Akt des Misstrauens gegenüber dem zukünftigen Ehepartner empfunden wird. Dieser Gedanke führt häufig dazu, das Thema zu meiden, bis es zu spät ist. Doch was wäre, wenn der Ehevertrag nicht als Abwehrmechanismus, sondern als das stärkste strategische Instrument zur Sicherung der unternehmerischen Kontinuität und zur Schaffung einer fairen, transparenten Partnerschaft betrachtet würde? Fast 99,7% aller Schweizer Unternehmen sind KMU, deren Schicksal untrennbar mit dem ihrer Gründer verbunden ist. Ein klug gestalteter Ehevertrag ist daher kein privates Luxusgut, sondern ein Akt unternehmerischer Verantwortung.

Dieser Artikel führt Sie durch die strategischen Möglichkeiten, die Ihnen das Schweizer Eherecht bietet. Wir werden aufzeigen, wie Sie den Ehevertrag nutzen können, um nicht nur Ihr Unternehmen zu schützen, sondern auch Ihren Partner fair abzusichern und langfristige Stabilität für alle Beteiligten zu schaffen. Es geht darum, Klarheit zu schaffen, bevor Emotionen und Konflikte die Oberhand gewinnen.

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Um die komplexen Zusammenhänge des Schweizer Eherechts und dessen Auswirkungen auf Ihr Unternehmen vollständig zu verstehen, haben wir diesen Leitfaden strukturiert. Er führt Sie von den grundlegenden Modellen über die Absicherung im Todesfall bis hin zu den formalen Anforderungen und späteren Anpassungsmöglichkeiten.

Warum ist die Gütertrennung für Doppelverdiener ohne Kinder oft das fairste Modell?

Ohne Ehevertrag leben Ehepaare in der Schweiz automatisch unter dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Das bedeutet: Alles, was während der Ehe erarbeitet wird (Löhne, Gewinne aus dem Unternehmen), fällt in die sogenannte „Errungenschaft“ und wird bei einer Scheidung hälftig geteilt. Für einen Unternehmer ist dies eine tickende Zeitbombe. Der Wertzuwachs seiner Firma während der Ehe müsste geteilt werden. Dies kann zu massiven Ausgleichsforderungen führen, die den Unternehmer zwingen, Firmenanteile zu verkaufen oder das Unternehmen zu liquidieren, um den Ex-Partner auszuzahlen. Die unternehmerische Kontinuität ist damit massiv gefährdet.

Die Gütertrennung wird oft als radikale Lösung angesehen. Hierbei bleiben die Vermögen der Ehepartner vollständig getrennt, sowohl das voreheliche Vermögen (Eigengut) als auch das während der Ehe erwirtschaftete. Dies bietet maximalen Schutz für das Unternehmen, da es im Scheidungsfall unangetastet bleibt. Insbesondere für Paare, bei denen beide Partner wirtschaftlich unabhängig sind und keine gemeinsamen Kinder geplant sind, kann dies ein transparentes und faires Modell sein. Es verhindert komplexe und emotional belastende Auseinandersetzungen über den Unternehmenswert.

Jedoch ist die strikte Gütertrennung nicht immer die beste oder fairste Lösung. Eine strategisch überlegene Alternative ist oft die modifizierte Errungenschaftsbeteiligung. Hierbei können die Ehepartner im Ehevertrag festlegen, dass bestimmte Vermögenswerte, wie das Unternehmen und dessen Erträge, dem Eigengut des Unternehmers zugewiesen werden. So wird das Geschäftsvermögen geschützt, während andere während der Ehe erwirtschaftete Vermögen weiterhin geteilt werden können. Dies ermöglicht eine massgeschneiderte und ausgewogene Lösung.

Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen Unterschiede und hilft bei der strategischen Entscheidung.

Vergleich: Gütertrennung vs. Modifizierte Errungenschaftsbeteiligung
Kriterium Gütertrennung Modifizierte Errungenschaftsbeteiligung
Unternehmenswert bei Scheidung Vollständig beim Unternehmer Kann als Eigengut definiert werden
Wertsteigerung während Ehe Bleibt beim Unternehmer Je nach Vereinbarung
Erbrechtliche Absicherung Partner Keine güterrechtliche Beteiligung Teilweise Absicherung möglich
Flexibilität Starr getrennt Individuell anpassbar

Wie sichern Sie dem überlebenden Ehegatten das maximale Erbe per Ehevertrag zu?

Ein Ehevertrag dient nicht nur dem Schutz im Scheidungsfall, sondern ist auch ein zentrales Instrument der Nachlassplanung. Entgegen der landläufigen Meinung, er diene nur der „Enterbung“ des Partners, kann er genau das Gegenteil bewirken: die maximale Absicherung des überlebenden Ehegatten. Ohne eine solche Regelung kann der Tod eines Unternehmers zu einer Zersplitterung des Unternehmens führen, wenn andere Erben (z.B. Kinder aus erster Ehe) ihre Pflichtteile einfordern und dafür die Auszahlung von Firmenanteilen verlangen.

Wie die Experten von UBS Wealth Management betonen, können Sie mit einem Ehevertrag den Güterstand so anpassen, dass die Absicherung maximiert wird. Der Schlüssel liegt in der Kombination eines Ehe- mit einem Erbvertrag. Durch eine sogenannte Vorschlagszuweisung im Ehevertrag kann vereinbart werden, dass im Todesfall die gesamte Errungenschaft (also das während der Ehe gemeinsam erwirtschaftete Vermögen) dem überlebenden Partner zufällt. Dies reduziert die Erbmasse, auf die andere Erben Anspruch haben, erheblich.

Detailaufnahme von Händen beim Unterzeichnen wichtiger Dokumente mit Füllfederhalter

Die Kombination der Verträge ermöglicht eine umfassende Sicherung. Während der Ehevertrag das Güterrecht regelt, kann der Erbvertrag zusätzlich die „freie Quote“ des Nachlasses dem überlebenden Ehegatten zuweisen. Folgende Schritte sind für eine Meistbegünstigung entscheidend:

  • Ehevertrag mit Vorschlagszuweisung: Vereinbaren Sie, dass die gesamte Errungenschaft dem überlebenden Partner zufällt.
  • Zusätzlicher Erbvertrag: Weisen Sie dem Partner die maximal verfügbare freie Quote des Eigenguts zu.
  • Gesellschaftsverträge prüfen: Passen Sie Vinkulierungsklauseln oder Nachfolgeregelungen in Ihrem Aktionärbindungs- oder GmbH-Vertrag an.
  • Nutzniessung erwägen: Statt Volleigentum kann die Einräumung einer Nutzniessung am gesamten Nachlass (gemäss Art. 473 ZGB) eine flexible Alternative sein.
  • Notarielle Beurkundung: Beide Verträge müssen öffentlich beurkundet werden, um gültig zu sein.

Der Fehler, Erbschaften während der Ehe auf das gemeinsame Konto zu mischen

Ein kritischer Punkt, der oft übersehen wird, ist die strikte Trennung von Eigengut und Errungenschaft. Zum Eigengut gehören Vermögenswerte, die ein Ehepartner in die Ehe einbringt, sowie persönliche Schenkungen und vor allem Erbschaften, die er während der Ehe erhält. Diese Werte werden bei einer Scheidung grundsätzlich nicht geteilt. Der Kardinalfehler besteht darin, dieses Eigengut mit der Errungenschaft zu vermischen. Wenn Sie beispielsweise eine Erbschaft auf ein gemeinsames Konto überweisen, von dem aus die täglichen Ausgaben der Familie bezahlt werden, wird die Nachverfolgung dieser Gelder extrem schwierig.

Im Streitfall liegt die Beweislast bei demjenigen, der behauptet, ein Vermögenswert sei sein Eigengut. Ohne eine lückenlose Dokumentation kann das Gericht davon ausgehen, dass die Gelder zur Errungenschaft gehören und somit hälftig geteilt werden müssen. Dies ist eine Realität, die angesichts der Tatsache, dass sich in der Schweiz jährlich rund 18’000 Ehepaare scheiden lassen, nicht ignoriert werden kann. Für einen Unternehmer, der geerbtes Kapital in seine Firma investieren möchte, ist dieser Fehler fatal. Die Investition könnte im Scheidungsfall als teilungspflichtige Errungenschaft qualifiziert werden.

Um dies zu verhindern, ist diszipliniertes Handeln unerlässlich. Die saubere Trennung der Vermögensmassen ist keine bürokratische Schikane, sondern ein fundamentaler Schutzmechanismus. Halten Sie sich an folgende Grundsätze:

  • Separates Konto: Eröffnen Sie ein separates Bankkonto ausschliesslich für Ihr Eigengut. Alle geerbten oder geschenkten Gelder sollten nur über dieses Konto laufen.
  • Dokumentation: Archivieren Sie alle Belege lückenlos (Erbschein, Bankauszüge), die die Herkunft der Mittel beweisen.
  • Investitionen vertraglich regeln: Wenn Sie Eigengut in Ihr Unternehmen investieren, halten Sie dies in einem schriftlichen Darlehensvertrag zwischen Ihnen als Privatperson und Ihrer Firma fest.
  • Ersatzanschaffungen: Wenn Sie aus Eigengut etwas Neues kaufen (z.B. eine Maschine für die Firma), dokumentieren Sie dies klar als Ersatzanschaffung, damit der neue Wert ebenfalls Eigengut bleibt.

Notarzwang: Warum ein handgeschriebener Zettel über die Vermögensteilung ungültig ist

Viele Paare glauben, sie könnten ihre Vermögensverhältnisse in einer einfachen schriftlichen Vereinbarung regeln. Ein Zettel, auf dem steht „Im Falle einer Scheidung gehört die Firma mir allein“, mag sich beruhigend anfühlen, ist aber vor dem Schweizer Gesetz absolut wertlos. Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) schreibt für den Abschluss oder die Änderung eines Ehevertrags eine öffentliche Beurkundung vor. Das bedeutet, der Vertrag muss von einem Notar aufgesetzt und in Anwesenheit beider Ehepartner unterzeichnet werden. Dieser Formzwang dient dem Schutz beider Parteien und stellt sicher, dass sie über die weitreichenden Konsequenzen ihrer Vereinbarung vollständig aufgeklärt sind.

Der Notarzwang garantiert Rechtsgültigkeit und Rechtssicherheit. Der Notar hat die Pflicht, die Identität der Parteien zu prüfen, deren Urteilsfähigkeit festzustellen und sicherzustellen, dass der Inhalt des Vertrags nicht gesetzes- oder sittenwidrig ist. Ein ohne Notar geschlossener „Ehevertrag“ ist nichtig und hat keinerlei Wirkung. Im Scheidungsfall würde das Gericht so urteilen, als hätte es nie eine Vereinbarung gegeben – es käme der gesetzliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung zur Anwendung.

Die Kosten für eine notarielle Beurkundung sind ein oft genanntes Argument, um diesen Schritt aufzuschieben. Diese sind jedoch im Vergleich zum potenziellen finanziellen Schaden einer ungeplanten güterrechtlichen Auseinandersetzung verschwindend gering. Die Gebühren variieren je nach Kanton erheblich, da die Schweiz unterschiedliche Notariatssysteme kennt (Amtsnotariat, freies Notariat, gemischtes System).

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die ungefähren Kosten in ausgewählten Kantonen, um die Dimensionen zu veranschaulichen.

Notariatsgebühren im kantonalen Vergleich (Beispiele)
Kanton Gebührensatz Beispiel für CHF 1 Mio. System
Zürich 0,1% CHF 1’000 Amtsnotariat
Genf ca. 0,5-1% CHF 5’000-10’000 Freies Notariat
Bern 0,5% CHF 5’000 Freies Notariat
Schwyz ca. 0,1% CHF 1’000 Gemischt

Wann können Sie den Güterstand auch nach 20 Ehejahren noch ändern?

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass ein Ehevertrag nur vor der Heirat abgeschlossen werden kann. Das ist falsch. Das Schweizer Recht ist hier sehr flexibel und lebensnah. Ein Ehevertrag kann jederzeit während der Ehe aufgesetzt, geändert oder sogar aufgehoben werden. Die einzige Voraussetzung ist, dass beide Ehepartner mit der Änderung einverstanden und urteilsfähig sind. Diese Flexibilität ist für Unternehmer von enormer strategischer Bedeutung, da sich die geschäftlichen und familiären Umstände über die Jahre massiv verändern können.

Diese Möglichkeit ist direkt im Gesetz verankert. Wie eine Analyse des Schweizerischen Zivilgesetzbuches zeigt, ist die Regelung unmissverständlich:

Ein Ehevertrag kann jederzeit während der Ehe abgeschlossen oder geändert werden, solange beide Parteien einverstanden und urteilsfähig sind

– Art. 187 ZGB, Schweizerisches Zivilgesetzbuch

Diese Bestimmung erlaubt es Ihnen, Ihre güterrechtliche Situation proaktiv an neue Lebensphasen anzupassen. Ein Vertrag, der zu Beginn der Karriere sinnvoll war, ist vielleicht nach dem Verkauf des Unternehmens oder kurz vor der Pensionierung nicht mehr adäquat. Es gibt verschiedene strategische Momente, in denen eine Überprüfung und Anpassung des Ehevertrags dringend zu empfehlen ist:

  • Unternehmensnachfolge: Bei Verkauf oder Übergabe der Firma an die nächste Generation müssen die Vermögensverhältnisse neu geordnet werden.
  • Grosse Erbschaft: Der Antritt einer bedeutenden Erbschaft durch einen Partner kann das finanzielle Gleichgewicht verändern und eine Anpassung erfordern.
  • Pensionierung: Der Übergang in den Ruhestand verändert die Einkommensströme und die zukünftige Vermögensbildung grundlegend.
  • Drohende Insolvenz: Eine Änderung des Güterstandes (z.B. zur Gütertrennung) kann das private Vermögen des anderen Partners vor den Gläubigern des Unternehmens schützen.
  • Gründung neuer Geschäftseinheiten: Die Expansion oder Diversifikation des Geschäfts kann eine Anpassung der Schutzmechanismen notwendig machen.

Wie regeln Sie den Ausstieg eines Mitgründers im ABV, um Blockaden zu vermeiden?

Der Schutz des Unternehmens endet nicht beim Ehevertrag. Ein oft übersehener, aber kritischer Aspekt ist die Wechselwirkung mit dem Aktionärbindungsvertrag (ABV), falls Sie das Unternehmen mit Partnern führen. Was passiert, wenn nicht Sie, sondern Ihr Mitgründer sich scheiden lässt? Wenn dessen Ehepartner im Zuge der güterrechtlichen Auseinandersetzung Anspruch auf Firmenanteile erhält, sitzt plötzlich eine aussenstehende, möglicherweise feindselig gesinnte Person mit am Tisch. Dies kann die Entscheidungsfindung lähmen und das Unternehmen von innen heraus blockieren.

Ein gut formulierter ABV muss daher zwingend eine „Scheidungsklausel“ enthalten. Diese Klausel regelt, was mit den Anteilen eines Gesellschafters im Falle einer Scheidung geschieht. Typischerweise wird den anderen Gesellschaftern ein Vorkaufs- oder Kaufsrecht eingeräumt. Das bedeutet, die verbleibenden Partner haben das Recht, die Anteile, die dem Ex-Ehepartner zugesprochen werden könnten, zu einem im ABV vordefinierten Preis zu erwerben. Dies verhindert den Eintritt unerwünschter Dritter und sichert die Handlungsfähigkeit des Unternehmens.

Die grösste Herausforderung dabei ist die Bewertung der Anteile. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, sollte die Bewertungsmethode bereits im ABV klar definiert sein. Ohne eine solche Regelung kann es zu verheerenden Blockaden kommen, wie die Praxis zeigt. In zerstrittenen Verhältnissen können sich die ehemaligen Ehegatten, die nun beide Stimmrechte halten, gegenseitig in der Beschlussfassung blockieren, was das Unternehmen im schlimmsten Fall handlungsunfähig macht. Eine klare Regelung im ABV ist somit eine unverzichtbare Ergänzung zum persönlichen Ehevertrag jedes Gesellschafters.

Stellen Sie sicher, dass Ihr ABV folgende Punkte abdeckt:

  • Eine klare Definition, dass ein Scheidungsverfahren ein „Trigger-Ereignis“ darstellt.
  • Ein Vorkaufs- oder Kaufsrecht für die verbleibenden Gesellschafter.
  • Eine im Voraus festgelegte und unmissverständliche Bewertungsmethode für die Anteile (z.B. Substanzwert, Praktikermethode).
  • Fristen für die Ausübung des Kaufrechts.

Der Fehler, den Notartermin ohne bankbestätigte Kapitaleinzahlungsbestätigung wahrzunehmen

Die finanzielle Klarheit, die für einen wirksamen Ehevertrag unerlässlich ist, beginnt bereits bei der Gründung des Unternehmens. Ein häufiger formaler Fehler, der den Gründungsprozess verzögert und unnötige Kosten verursacht, ist das Erscheinen zum Notartermin für die Firmengründung ohne eine gültige Kapitaleinzahlungsbestätigung einer Schweizer Bank. Dieses Dokument ist der offizielle Nachweis, dass das Stamm- oder Aktienkapital auf einem Sperrkonto hinterlegt wurde. Ohne diese Bestätigung kann der Notar die Gründung nicht beurkunden.

Dieser formale Schritt hat eine tiefere Bedeutung für die Vermögensplanung in der Ehe. Die Herkunft der Mittel für die Kapitaleinzahlung muss von Anfang an sauber dokumentiert werden. Stammt das Kapital aus Ihrem Eigengut (z.B. aus einer Erbschaft oder vorehelichem Vermögen) oder aus der Errungenschaft? Diese Unterscheidung ist entscheidend, um den Unternehmenswert im Falle einer Scheidung korrekt zuzuordnen. Wenn Sie die Herkunft nicht klar belegen können, riskieren Sie, dass das gesamte investierte Kapital als Errungenschaft betrachtet und geteilt wird. Die Kapitaleinzahlung ist somit der erste Akt der sauberen Vermögenstrennung.

Der Prozess der Kapitaleinzahlung ist standardisiert und muss präzise befolgt werden, um Verzögerungen und rechtliche Unklarheiten zu vermeiden. Die folgende Checkliste dient als Leitfaden für einen reibungslosen Ablauf.

Ihre Checkliste für eine saubere Kapitaleinzahlung

  1. Sperrkonto eröffnen: Kontaktieren Sie eine Schweizer Bank, um ein Kapitaleinzahlungskonto für Ihre zu gründende Firma zu eröffnen.
  2. Herkunft der Mittel dokumentieren: Halten Sie schriftlich fest, ob die Einzahlung aus Ihrem Eigengut oder der Errungenschaft stammt. Archivieren Sie die entsprechenden Belege.
  3. Kapital einzahlen: Überweisen Sie den exakten Betrag des Stamm- oder Aktienkapitals auf das Sperrkonto.
  4. Bankbestätigung einholen: Fordern Sie bei der Bank die offizielle Kapitaleinzahlungsbestätigung für den Notar an.
  5. Notartermin wahrnehmen: Nehmen Sie alle Gründungsunterlagen, einschliesslich der Bankbestätigung, zum Notartermin mit.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der gesetzliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung stellt für Unternehmer im Scheidungsfall ein existentielles Risiko dar.
  • Ein Ehevertrag ist ein strategisches Werkzeug zur Sicherung der unternehmerischen Kontinuität und kein Akt des Misstrauens.
  • Neben der starren Gütertrennung ermöglicht die modifizierte Errungenschaftsbeteiligung flexible und faire, massgeschneiderte Lösungen.

Wie navigieren Sie durch das Eheschutzverfahren, um Ihre finanzielle Existenz vor der Scheidung zu sichern?

Wenn eine Ehe in eine Krise gerät, aber eine sofortige Scheidung nicht möglich oder gewünscht ist, bietet das Schweizer Recht das Eheschutzverfahren an. Dies ist ein gerichtliches Verfahren zur Regelung des Getrenntlebens. Für einen Unternehmer kann dieses Verfahren eine letzte Chance sein, das Ruder herumzureissen und eine güterrechtliche Trennung zu erwirken, bevor es zu spät ist. Ein Eheschutzrichter kann unter bestimmten Umständen auf Antrag eines Ehegatten die Gütertrennung anordnen, auch gegen den Willen des anderen Partners. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die wirtschaftlichen Interessen eines Gatten gefährdet sind – ein Argument, das für einen Unternehmer von zentraler Bedeutung ist.

Eine solche richterlich angeordnete Gütertrennung hat sofortige Wirkung. Der bisherige Güterstand wird aufgelöst, und die Errungenschaft muss sofort geteilt werden. Ab diesem Zeitpunkt profitiert kein Ehegatte mehr vom zukünftigen Wertzuwachs des anderen. Für einen Unternehmer bedeutet dies, dass der Wertzuwachs seiner Firma ab dem Datum der Anordnung geschützt ist. Dies ist ein entscheidender Schritt, um die finanzielle Blutung zu stoppen und die Kontrolle über das Schicksal des Unternehmens zurückzugewinnen, das oft die Lebensgrundlage für viele Menschen ist – denn Schweizer KMU beschäftigen über zwei Drittel der Arbeitnehmenden im Land.

Das Eheschutzverfahren ist jedoch keine Wunderwaffe und sollte als letzter Ausweg betrachtet werden. Es ist ein streitiges Verfahren, das emotional und finanziell belastend sein kann. Es ersetzt keine proaktive Planung durch einen Ehevertrag. Eine vorausschauende Regelung in guten Zeiten ist immer vorzuziehen, da sie Konflikte vermeidet und es den Partnern ermöglicht, eine faire und einvernehmliche Lösung zu finden. Das Eheschutzverfahren ist die Notbremse, der Ehevertrag ist die intelligente Steuerung des Fahrzeugs.

Das Verständnis des Eheschutzverfahrens ist Teil einer umfassenden Risikostrategie. Es ist wichtig, die Möglichkeiten und Grenzen dieses Notfallinstruments zu kennen.

Um Ihr Lebenswerk und Ihre Familie proaktiv zu schützen, ist der nächste logische Schritt eine professionelle anwaltliche Beratung. Sichern Sie die Zukunft Ihres Unternehmens, bevor eine Krise Sie dazu zwingt.

Häufige Fragen zum Ehevertrag und Unternehmensschutz

Kann im Eheschutzverfahren die Gütertrennung angeordnet werden?

Ja. Laut Bundesgericht sind die Gründe des Getrenntlebens zu berücksichtigen, wobei die Gefährdung wirtschaftlicher Interessen im Vordergrund steht. Wenn ein Unternehmer nachweisen kann, dass die Fortführung der Errungenschaftsbeteiligung sein Unternehmen gefährdet, kann das Gericht die Gütertrennung anordnen.

Was sind die Konsequenzen einer richterlich angeordneten Gütertrennung?

Die Anordnung führt zur sofortigen Auflösung des bisherigen Güterstandes. Bei der Errungenschaftsbeteiligung bedeutet dies, dass jeder Ehegatte sofort Anspruch auf die hälftige Teilung der bis dahin aufgebauten Errungenschaft hat. Danach erwirtschaftet jeder Partner nur noch für sein eigenes Vermögen.

Kann man sich vor gemeinsamen Schulden schützen?

Nein, nicht vollständig. Haben beide Ehegatten einen Darlehensvertrag unterschrieben (Solidarhaftung), haften sie trotz Gütertrennung weiterhin gemeinsam für diese Schuld. Dasselbe gilt für Verpflichtungen aus den laufenden Bedürfnissen der Familie (gem. Art. 166 ZGB).

Geschrieben von Sabine Keller, Sabine Keller ist Fachanwältin SAV für Familienrecht und Erbrecht mit einer eigenen Kanzlei in Bern. Seit 12 Jahren begleitet sie Klienten durch Scheidungsverfahren, KESB-Interventionen und komplexe Erbteilungen.