Veröffentlicht am März 15, 2024

Die Digitalisierung des Vertragsmanagements ist für Schweizer KMU keine IT-Modernisierung, sondern eine Strategie zur aktiven Risikosteuerung.

  • Die zentrale Verwaltung eliminiert das Risiko verpasster Fristen und rechtlicher Lücken durch informelle Absprachen.
  • Automatisierte Prozesse garantieren die Einhaltung schweizerischer Vorschriften wie dem nDSG und den Aufbewahrungspflichten gemäss OR.
  • Die Transformation von statischen Papierverträgen in dynamische digitale Assets ermöglicht eine proaktive Kontrolle über den gesamten Vertragslebenszyklus.

Empfehlung: Wechseln Sie von einer reaktiven, administrativen Vertragsablage zu einem proaktiven, risikobasierten Lifecycle-Management, um rechtliche und finanzielle Verluste zu vermeiden.

Der Schreibtisch Ihres Administration-Teams quillt über. Ordner platzen aus allen Nähten und in einer unübersichtlichen Excel-Tabelle lauern Kündigungsfristen wie tickende Zeitbomben. Diese Szene ist in vielen wachsenden Schweizer KMU Alltag und mehr als nur ein administratives Ärgernis – es ist ein erhebliches Geschäftsrisiko. Die Angst, eine entscheidende Frist zu verpassen, einen Vertragsnachtrag nicht dokumentiert zu haben oder eine alte Forderung durch Verjährung zu verlieren, ist real und kostspielig.

Oft wird die Digitalisierung des Vertragsmanagements auf simple Vorteile wie „Zeit sparen“ oder „Papier reduzieren“ heruntergebrochen. Doch diese Sichtweise greift zu kurz. Sie ignoriert die tiefgreifenden juristischen und operativen Gefahren, die in einem manuellen System schlummern. Es geht nicht darum, Dokumente einfach nur in der Cloud zu speichern. Die wahre Revolution liegt in der Transformation des Vertrags von einem passiven Staubfänger zu einem aktiven, steuerbaren Unternehmenswert.

Wenn die eigentliche Lösung also nicht bloss im Scannen von Dokumenten, sondern in der Implementierung eines intelligenten Systems zur Risikosteuerung liegt? Dieser Artikel führt Sie weg von den oberflächlichen Vorteilen und taucht tief in die konkreten rechtlichen Fallstricke ein, die ein modernes Vertragsmanagement für Schweizer KMU lösen muss. Wir analysieren die Risiken, von der Aufbewahrungspflicht über ungültige Nachträge bis hin zu den strengen Anforderungen des neuen Datenschutzgesetzes (nDSG).

Wir zeigen Ihnen, wie Sie durch eine strategische Digitalisierung nicht nur Fristen im Griff behalten, sondern eine umfassende rechtliche Sicherheit in Ihren Prozessen verankern. So wird Ihr Vertragsmanagement von einer administrativen Last zu einem schlagkräftigen Instrument der operativen Kontrolle.

Dieser Leitfaden ist strukturiert, um Ihnen einen klaren Überblick über die verschiedenen Risikobereiche und deren digitale Lösungen zu geben. Der folgende Inhalt führt Sie schrittweise durch die wichtigsten Aspekte eines robusten Vertragsmanagementsystems, das speziell auf die Bedürfnisse von Schweizer KMU zugeschnitten ist.

Warum müssen Sie Verträge 10 Jahre aufbewahren, auch wenn das Projekt beendet ist?

Ein abgeschlossenes Projekt bedeutet keineswegs das Ende der administrativen Verantwortung. Im Gegenteil, eine der fundamentalsten, aber oft unterschätzten Pflichten für jedes Schweizer Unternehmen ist die gesetzliche Aufbewahrungspflicht. Das Risiko hierbei ist nicht nur der Verlust von Informationen, sondern ein direkter Verstoss gegen das Gesetz mit potenziellen Bussen und rechtlichen Nachteilen bei späteren Streitigkeiten. Die rein physische Lagerung über ein Jahrzehnt ist nicht nur platzraubend, sondern auch ineffizient und fehleranfällig.

Die rechtliche Grundlage ist unmissverständlich: Geschäftsbücher und Buchungsbelege müssen für eine Dauer von zehn Jahren aufbewahrt werden. Wie BDO Schweiz klarstellt, gilt dies laut Art. 958f OR für eine Vielzahl von Dokumenten, die als Beleg für Geschäftsvorfälle dienen – Verträge und die dazugehörige Korrespondenz gehören zweifellos dazu. Ein digitales Vertragsmanagement löst das Problem des physischen Raums und stellt sicher, dass Dokumente unveränderbar und jederzeit auffindbar archiviert werden.

Doch die 10-Jahres-Frist ist nicht das Ende der Komplexität. Für bestimmte Bereiche gelten noch längere Fristen. Ein entscheidendes Beispiel ist der Immobiliensektor. Wie eine Analyse von Studer Treuhand aufzeigt, unterliegen Unterlagen im Zusammenhang mit unbeweglichen Vermögenswerten sogar einer 20-jährigen Aufbewahrungsfrist. Ein manuelles System, das solche Ausnahmen vergisst, stellt ein erhebliches Risiko dar. Eine digitale Lösung kann Verträge kategorisieren und automatisch die korrekten Aufbewahrungsfristen zuweisen und überwachen.

Um die Konformität sicherzustellen, reicht es nicht, die Dokumente einfach nur zu speichern. Eine systematische Archivierung ist unerlässlich:

  • Hauptverträge und Originalversionen: Die final unterzeichneten Dokumente bilden das Herzstück des Archivs.
  • Begleitdokumente: Wichtige E-Mails, Besprechungsprotokolle und vor allem alle Nachträge müssen lückenlos dem Hauptvertrag zugeordnet werden.
  • Geschäftskorrespondenz: Jegliche Kommunikation, die zur Auslegung oder Änderung des Vertrags relevant sein könnte, muss dokumentiert werden.
  • Digitale Sicherung: Elektronische Archive müssen durch Zeitstempel und Verschlüsselung die Integrität der Daten gewährleisten.
  • Datenschutzkonforme Löschung: Nach Ablauf der Frist müssen die Daten gemäss den Vorgaben des nDSG sicher und nachweisbar gelöscht werden, was ein manueller Prozess kaum leisten kann.

Wie erstellen Sie Standardverträge per Knopfdruck, ohne juristische Qualität zu opfern?

Die Automatisierung der Vertragserstellung verspricht enorme Effizienzgewinne. Statt für jeden neuen Kunden oder Mitarbeiter das Rad neu zu erfinden, können Standardverträge – wie Arbeitsverträge, NDAs oder einfache Dienstleistungsverträge – auf Knopfdruck generiert werden. Das spart nicht nur Zeit, sondern sorgt auch für eine unternehmensweite Konsistenz. Doch genau hier lauert ein verstecktes Risiko: die Verwendung veralteter oder rechtlich mangelhafter Vorlagen. Ein Fehler in einer Vorlage multipliziert sich mit jeder Verwendung und kann zu einer Welle von rechtlichen Problemen führen.

Die Lösung liegt nicht darin, auf Automatisierung zu verzichten, sondern darin, die Qualität der Vorlagen systematisch zu sichern. Eine professionelle Vertragsmanagement-Software geht weit über das blosse Bereitstellen von Textbausteinen hinaus. Sie ermöglicht die Erstellung von dynamischen Vorlagen, die sich je nach Eingabe anpassen, und implementiert Freigabeprozesse. So wird sichergestellt, dass nur geprüfte und aktuelle Klauseln verwendet werden. Dieser Prozess verwandelt die Vertragserstellung von einer fehleranfälligen manuellen Aufgabe in einen kontrollierten, sicheren Workflow.

Automatisierte Vertragserstellung mit Templates im Schweizer Büro

Wie die Visualisierung andeutet, geht es um die präzise und strukturierte Anordnung von Bausteinen. Die Qualität des Endergebnisses hängt vollständig von der Qualität der einzelnen Elemente ab. Ein regelmässiger Audit-Prozess für Ihre Vertragsvorlagen ist daher keine Option, sondern eine Notwendigkeit, um die juristische Qualität aufrechtzuerhalten.

Plan zur Prüfung Ihrer Vertragsvorlagen

  1. Bestandsaufnahme: Erfassen Sie systematisch alle existierenden Vertragsvorlagen, die im Unternehmen im Umlauf sind, inklusive lokaler Versionen auf den Rechnern der Mitarbeiter.
  2. Juristische Prüfung: Lassen Sie jede Vorlage von einem Experten auf Konformität mit aktueller Gesetzgebung (insb. nDSG) und der jüngsten Bundesgerichtspraxis prüfen.
  3. Kantonale Anpassungen: Stellen Sie sicher, dass insbesondere Arbeitsverträge die spezifischen Gegebenheiten der jeweiligen kantonalen Gesetze berücksichtigen (z.B. Normalarbeitsverträge).
  4. Workflow-Einrichtung: Definieren Sie klare Rollen und Freigabeworkflows. Wer darf eine Vorlage erstellen, wer muss sie prüfen und wer darf sie schliesslich für den Gebrauch freigeben?
  5. Regelmässige Überprüfung: Planen Sie feste Intervalle (z.B. jährlich oder bei Gesetzesänderungen) zur Überprüfung und Aktualisierung aller freigegebenen Vorlagen.

Der „Handschlag-Nachtrag“: Warum Änderungen ohne schriftlichen Addendum oft ungültig sind

In der dynamischen Welt eines KMU sind schnelle Absprachen an der Tagesordnung. Eine kleine Projektänderung per Telefon, eine Preisanpassung im E-Mail-Austausch – es scheint effizient. Doch diese informellen „Handschlag-Nachträge“ sind eine der grössten Gefahrenquellen im Vertragsmanagement. Ohne eine formelle, schriftliche Ergänzung (Addendum) sind solche Änderungen oft rechtlich nicht durchsetzbar. Im Streitfall fehlt der Beweis, was genau vereinbart wurde. Dies führt zu kostspieligen Auseinandersetzungen, verlorenen Ansprüchen und beschädigten Geschäftsbeziehungen.

Viele Verträge enthalten sogenannte Schriftformklauseln, die mündliche Nebenabreden explizit ausschliessen. Die Schweizer Rechtspraxis geht hier sogar noch weiter, wie Experten betonen. Es gibt die Möglichkeit, dies juristisch wasserdicht zu machen:

Mündliche Nebenabreden können durch eine doppelte Schriftlichkeitsklausel wirksam ausgeschlossen werden, wobei selbst die Aufhebung der Schriftformklausel der Schriftform bedarf.

– Schweizerisches Obligationenrecht, Praxis des Schweizer Vertragsrechts

Das bedeutet: Selbst wenn sich beide Parteien einig sind, die Schriftform mündlich aufzuheben, ist diese Aufhebung ungültig. Die digitale Dokumentation von Vertragsänderungen ist daher kein „Nice-to-have“, sondern eine zwingende Notwendigkeit zur Risikominimierung. Eine Vertragsmanagement-Software bietet hierfür die perfekten Werkzeuge. Jede Änderung kann als neuer Entwurf angelegt, kommentiert, freigegeben und schliesslich mit einer rechtssicheren elektronischen Signatur versehen werden. Dies schafft einen lückenlosen Audit-Trail, der im Streitfall Gold wert ist.

Um die Beweiskraft digitaler Änderungen sicherzustellen, sollten KMU folgende Praktiken etablieren:

  • Schriftliche Dokumentation: Bestehen Sie darauf, dass jede noch so kleine Änderung in einem schriftlichen Nachtrag festgehalten wird.
  • Qualifizierte Elektronische Signatur (QES): Nutzen Sie für wichtige Änderungen die QES gemäss dem Schweizer Gesetz ZertES. Sie ist der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.
  • Archivierung von E-Mails: Auch E-Mails können als Beweis dienen, wenn die Zustimmung klar und eindeutig ist. Sie müssen jedoch systematisch und unveränderbar archiviert werden.
  • Umgang mit Chat-Nachrichten: Vereinbarungen via Messenger (WhatsApp, Teams etc.) sind besonders heikel. Betrachten Sie diese nur als gültig, wenn eine explizite Bestätigung per E-Mail oder über ein formelles Tool folgt.
  • Führung eines Audit-Trails: Ein digitales System sollte automatisch protokollieren, wer wann welche Änderung vorgenommen oder freigegeben hat.

Excel vs. Software: Welches Tool eignet sich für die Verwaltung von 50+ Verträgen?

Für viele KMU startet das Vertragsmanagement in einer Excel-Liste. Das ist verständlich: Das Tool ist vorhanden, kostet scheinbar nichts und für eine Handvoll Verträge mag es ausreichen. Doch sobald die Anzahl der Verträge wächst – Experten sehen die Schwelle oft bei etwa 50 aktiven Verträgen – verwandelt sich die vermeintlich einfache Excel-Lösung in eine Quelle gravierender Risiken. Manuelle Dateneingabe ist fehleranfällig, die Fristenüberwachung ist unzuverlässig, eine lückenlose Versionierung ist unmöglich und die nDSG-Konformität ist kaum zu gewährleisten.

Die Frage ist also nicht, *ob* man von Excel wegkommen sollte, sondern *wann* der richtige Zeitpunkt ist. Eine professionelle Vertragsmanagement-Software ist eine Investition, die sich durch die Vermeidung von Risiken schnell bezahlt macht. Sie bietet automatisierte Fristen-Erinnerungen, rollenbasierte Zugriffsrechte, sichere Datenhaltung (idealweise mit Serverstandort Schweiz) und oft auch Schnittstellen zu bestehender Buchhaltungssoftware wie Bexio oder Abacus. Dies schafft ein zentrales, verlässliches System – die „Single Source of Truth“ für alle vertraglichen Verpflichtungen.

Die folgende Gegenüberstellung zeigt die entscheidenden Unterschiede für ein Schweizer KMU, das vor der Wahl zwischen einer ausgebauten Excel-Liste und einer spezialisierten Softwarelösung steht:

Vergleich: Excel vs. Professionelle Software für Schweizer KMU
Kriterium Excel-Liste Professionelle Software
Kosten CHF 0-100/Monat CHF 300-1000/Monat
Fristenüberwachung Manuell Automatisch
nDSG-Konformität Schwer umsetzbar Integriert
Bexio/Abacus-Integration Nicht möglich Meist verfügbar
Serverstandort Lokal/Cloud unklar Schweiz möglich
Fehleranfälligkeit Hoch Gering
ROI-Schwelle Bis 50 Verträge Ab 50+ Verträgen

Wie diese Analyse der Kriterien zeigt, ist der Wechsel zu einer professionellen Software kein Luxus, sondern ein logischer Schritt zur Professionalisierung und Risikominimierung. Ab einer bestimmten Komplexität übersteigen die potenziellen Kosten eines einzigen Fehlers (z.B. eine verpasste Kündigungsfrist eines teuren Abonnements) die Lizenzkosten der Software um ein Vielfaches. Der Return on Investment (ROI) wird primär durch die vermiedenen Verluste und die gewonnene operative Kontrolle realisiert.

Wann sollten Sie Ausstiegsklauseln bereits bei Vertragsabschluss definieren?

Ein Vertragsschluss ist oft von Optimismus geprägt. Man konzentriert sich auf die gemeinsame Zusammenarbeit und die zu erreichenden Ziele. Das Ende der Partnerschaft scheint weit entfernt. Doch genau hier begehen viele KMU einen strategischen Fehler. Das Definieren von klaren Ausstiegsklauseln (Exit-Klauseln) bereits bei Vertragsabschluss ist keine Schwarzmalerei, sondern vorausschauende Risikosteuerung. Es schützt Ihr Unternehmen vor unliebsamen Überraschungen und stellt sicher, dass Sie auch bei unvorhergesehenen Entwicklungen die Kontrolle behalten.

Ein klassisches Risiko ist der Verkauf Ihres Vertragspartners an einen Konkurrenten oder ein Unternehmen, mit dem Sie keine Geschäftsbeziehung wünschen. Ohne eine entsprechende Klausel sind Sie an den bestehenden Vertrag gebunden. Eine „Change of Control“-Klausel gibt Ihnen in einem solchen Fall ein Sonderkündigungsrecht. Sie ist ein exzellentes Beispiel für eine proaktive Absicherung.

Praxisbeispiel: Change of Control-Klauseln für Schweizer Startups

Schweizer Startups und Familienunternehmen, die auf langfristige Partnerschaften angewiesen sind, sollten standardmässig „Change of Control“-Klauseln in ihre Verträge integrieren. Diese Klauseln sehen ein ausserordentliches Kündigungsrecht für den Fall vor, dass die Kontrollmehrheit beim Vertragspartner wechselt (z.B. durch Verkauf oder Übernahme). Dies schützt das Unternehmen davor, plötzlich mit einem direkten Konkurrenten oder einem unerwünschten neuen Eigentümer vertraglich verbunden zu sein und sichert die strategische Handlungsfreiheit.

Neben dem Kontrollwechsel gibt es eine Reihe weiterer Szenarien, die als Ausstiegsgründe vordefiniert werden sollten. Ein digitales Vertragsmanagement hilft dabei, diese Klauseln nicht nur zu formulieren, sondern auch deren Eintreten zu überwachen. Wichtige Ausstiegsszenarien für Schweizer KMU umfassen:

  • Wegfall von Zulieferern: Definieren Sie den Ausfall eines für die Leistungserbringung kritischen Zulieferers als Kündigungsgrund.
  • Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen: Neue Umweltauflagen oder Gesetzesänderungen, die die Vertragsdurchführung wesentlich erschweren oder verteuern, können als ausserordentlicher Kündigungsgrund festgelegt werden.
  • Scheitern strategischer Partnerschaften: Wenn der Vertrag Teil einer übergeordneten strategischen Allianz ist, sollte deren Scheitern ebenfalls einen Ausstieg ermöglichen.
  • Unterscheidung Kündigung/Rücktritt: Präzisieren Sie den Unterschied zwischen einer ordentlichen Kündigung (fristgerecht) und einem Rücktritt aus wichtigem Grund (fristlos).
  • Definition „wichtiger Gründe“: Um rechtliche Klarheit zu schaffen, sollten „wichtige Gründe“ für eine fristlose Kündigung (analog zu Art. 337 OR im Arbeitsrecht) so präzise wie möglich definiert werden.

Warum verlieren Sie nach 5 oder 10 Jahren Ihren Anspruch auf Zahlung unwiderruflich?

Eine offene Rechnung in den Büchern ist mehr als nur eine Zahl; es ist ein Anspruch, der mit der Zeit an Wert verlieren kann – bis er komplett wertlos wird. Das Schweizer Recht kennt das Prinzip der Verjährung: Nach Ablauf einer bestimmten Frist können Sie Ihre Forderung rechtlich nicht mehr durchsetzen, selbst wenn sie ursprünglich völlig berechtigt war. Für KMU, die den Überblick über hunderte oder tausende von Rechnungen und vertraglichen Ansprüchen behalten müssen, ist dies ein enormes finanzielles Risiko. Ein manuelles System ohne automatisierte Überwachung ist hier eine Einladung zum Geldverlust.

Die Fristen sind im Obligationenrecht (OR) klar geregelt, aber sie sind nicht einheitlich, was die Sache kompliziert macht. Ein digitales System muss diese unterschiedlichen Fristen kennen und verwalten können. Die wichtigsten Fristen sind:

  • 10 Jahre: Dies ist die allgemeine Regelfrist für die meisten vertraglichen Forderungen.
  • 5 Jahre: Eine kürzere Frist gilt für periodische Leistungen wie Mieten, Zinsen und Lohnforderungen, aber auch für Handwerkerrechnungen oder Arzthonorare.
  • 2 Jahre: Für Ansprüche aus Gewährleistung bei Kaufverträgen (Mängelrügen).

Die Komplexität entsteht dadurch, dass gemäss Art. 127 und 128 OR unterschiedliche Verjährungsfristen gelten, je nach Art der Forderung. Eine Software für das Vertragsmanagement kann hier Abhilfe schaffen, indem sie das Datum der Fälligkeit erfasst und proaktiv warnt, wenn eine Verjährung droht. Dies gibt dem Administration-Team genügend Zeit, die notwendigen Schritte einzuleiten, um die Verjährung zu unterbrechen.

Glücklicherweise ist man dem Ablauf der Frist nicht hilflos ausgeliefert. Es gibt klare rechtliche Massnahmen, um die Verjährung zu unterbrechen. Mit der Unterbrechung beginnt die Frist von neuem zu laufen. Zu den wichtigsten Massnahmen gehören:

  • Einleitung einer Betreibung: Das Zustellen eines Zahlungsbefehls an den Schuldner ist der häufigste und effektivste Weg.
  • Einreichung einer Klage: Die Anrufung eines Gerichts oder einer Schlichtungsbehörde unterbricht die Frist ebenfalls.
  • Einholung einer Schuldanerkennung: Wenn der Schuldner die Forderung schriftlich (z.B. durch eine Ratenzahlungsvereinbarung oder sogar eine einfache E-Mail) anerkennt, beginnt die Frist neu.

Ein digitales System dokumentiert nicht nur die ursprüngliche Forderung, sondern auch alle Handlungen, die zur Unterbrechung der Verjährung unternommen wurden. Dies schafft eine lückenlose Beweiskette und maximiert die Chance, Ihr Geld zu erhalten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Risikosteuerung statt Administration: Ein digitales Vertragsmanagement ist kein reines IT-Tool, sondern ein strategisches Instrument zur Minimierung rechtlicher und finanzieller Risiken für Ihr KMU.
  • Konformität als Standard: Die Einhaltung schweizerischer Gesetze (OR, nDSG) und die lückenlose Dokumentation sind keine optionalen Extras, sondern Kernfunktionen einer professionellen Lösung.
  • Vom Kostenfaktor zum Werttreiber: Der ROI einer Software liegt nicht primär in der Zeitersparnis, sondern in der Vermeidung kostspieliger Fehler, verpasster Fristen und verlorener Rechtsansprüche.

Wann verweigert die Cyber-Versicherung die Zahlung wegen „grober Fahrlässigkeit“?

Viele Schweizer KMU wappnen sich mit einer Cyber-Versicherung gegen die finanziellen Folgen von Hackerangriffen, Datenlecks oder Ransomware. Was viele jedoch übersehen: Eine Versicherungspolice ist kein Freibrief. Im Schadensfall prüft der Versicherer genau, ob das Unternehmen seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Stellt er „grobe Fahrlässigkeit“ fest, kann er die Leistung kürzen oder sogar komplett verweigern. Ein chaotisches, undokumentiertes Vertragsmanagement kann genau als ein solcher Fall von grober Fahrlässigkeit ausgelegt werden.

Stellen Sie sich vor, sensible Kundendaten aus Verträgen gelangen durch einen unautorisierten Zugriff an die Öffentlichkeit. Wenn Sie nicht nachweisen können, wer Zugriff auf diese Verträge hatte, wann Backups erstellt wurden oder ob Ihre Mitarbeiter im Umgang mit diesen Daten geschult waren, haben Sie ein grosses Problem. Die Versicherung wird argumentieren, dass Sie die grundlegendsten Sicherheitsvorkehrungen missachtet haben. Ein digitales Vertragsmanagementsystem dient hier als Ihr Beweismittel. Es protokolliert lückenlos alle Zugriffe und Änderungen und beweist, dass Sie einen strukturierten und sicheren Prozess etabliert haben.

Die Prävention und deren lückenlose Dokumentation sind der Schlüssel, um im Ernstfall den vollen Versicherungsschutz zu erhalten. Es geht darum, der Versicherung proaktiv zu beweisen, dass Sie alle zumutbaren Massnahmen ergriffen haben, um einen Schaden zu verhindern. Ein Audit Ihres Vertragsmanagements ist hierfür ein entscheidender Schritt.

Checkliste: Prävention für den Versicherungsschutz dokumentieren

  1. Zugriffsberechtigungen auditieren: Implementieren Sie ein Rollenkonzept und dokumentieren Sie lückenlos, welcher Mitarbeiter auf welche Verträge zugreifen darf (und warum). Führen Sie regelmässig Audits dieser Berechtigungen durch.
  2. Backup-Routinen protokollieren: Richten Sie automatisierte, verschlüsselte Backups Ihrer Vertragsdatenbank ein. Protokollieren Sie die Durchführung und testen Sie regelmässig die Wiederherstellbarkeit der Daten.
  3. nDSG-Schulungen nachweisen: Führen Sie regelmässige Schulungen für alle Mitarbeiter durch, die mit Verträgen arbeiten, insbesondere bezüglich der Anforderungen des neuen Datenschutzgesetzes. Dokumentieren Sie die Teilnahme.
  4. Externen Audit beauftragen: Beauftragen Sie einen externen Datenschutzberater oder IT-Sicherheitsexperten, um Ihr Vertragsmanagement-System und die dazugehörigen Prozesse zu überprüfen und ein Testat auszustellen.
  5. Sicherheitsstandards umsetzen: Implementieren Sie die von Ihrer Versicherungspolice geforderten technischen und organisatorischen Massnahmen (TOMs), wie z.B. Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) oder Verschlüsselung.

Wie regeln Sie den Datentransfer in die USA (z.B. Mailchimp) nach nDSG rechtssicher?

In einer globalisierten Welt ist der Datentransfer über Grenzen hinweg alltäglich. Viele Schweizer KMU nutzen Cloud-Dienste von US-Anbietern für Marketing (z.B. Mailchimp), CRM oder eben auch für das Vertragsmanagement. Seit der Einführung des neuen Schweizer Datenschutzgesetzes (nDSG) und den Unsicherheiten rund um den Datentransfer in die USA ist dies jedoch zu einem rechtlichen Minenfeld geworden. Ein Datentransfer in ein Land ohne angemessenes Datenschutzniveau, wie es lange für die USA galt, ist grundsätzlich nur unter strengen Auflagen erlaubt. Ein Verstoss kann zu hohen Bussen und Reputationsschäden führen.

Das Kernproblem liegt darin, dass US-Behörden unter bestimmten Gesetzen (wie dem CLOUD Act) Zugriff auf Daten von US-Unternehmen verlangen können, selbst wenn diese auf Servern in Europa gespeichert sind. Das neue Swiss-U.S. Data Privacy Framework (DPF) soll hier Abhilfe schaffen und eine neue Rechtsgrundlage für den Datentransfer bieten. Doch sich darauf blind zu verlassen, wäre fahrlässig. Als Unternehmen bleiben Sie in der Verantwortung, die Einhaltung der Regeln sicherzustellen und zu dokumentieren.

Rechtssicherer Datentransfer zwischen der Schweiz und den USA visualisiert

Die Auseinandersetzung mit dem internationalen Datentransfer ist ein zentraler Bestandteil moderner Compliance. Ein digitales Vertragsmanagement kann dabei helfen, indem es Transparenz darüber schafft, welche Verträge Personendaten enthalten und wohin diese Daten fliessen. Eine professionelle Software mit garantiertem Serverstandort Schweiz ist oft die sicherste und einfachste Lösung, um die Komplexität des internationalen Datentransfers von vornherein zu vermeiden.

Falls Sie dennoch US-Dienstleister nutzen, müssen Sie eine sorgfältige Prüfung vornehmen. Die folgende Checkliste, basierend auf Empfehlungen von Datenschutzexperten, bietet eine erste Orientierung:

  • DPF-Zertifizierung prüfen: Überprüfen Sie, ob der US-Anbieter auf der offiziellen Liste des Swiss-U.S. Data Privacy Frameworks als zertifiziertes Unternehmen geführt wird.
  • Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV/DPA): Schliessen Sie in jedem Fall einen detaillierten Auftragsverarbeitungsvertrag ab, der die Rechte und Pflichten beider Seiten gemäss nDSG klar regelt.
  • Standardvertragsklauseln (SCCs): Als zusätzliche Absicherung sollten weiterhin die von der EU-Kommission genehmigten und für die Schweiz angepassten Standardvertragsklauseln unterzeichnet werden.
  • Versteckte Datenübermittlungen identifizieren: Auditieren Sie Ihr Vertragsmanagement-Tool auf versteckte Sub-Dienstleister oder Datenflüsse in die USA, die nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind.
  • Lokale Alternative prüfen: Evaluieren Sie ernsthaft, ob es eine Schweizer oder europäische Alternative zu Ihrem US-Dienst gibt, die ein gleichwertiges Datenschutzniveau mit garantiertem Datenhosting in der Schweiz bietet.

Die strategische Digitalisierung Ihres Vertragsmanagements ist somit mehr als eine Optimierung – sie ist eine fundamentale Investition in die Resilienz und Rechtssicherheit Ihres Unternehmens. Beginnen Sie noch heute damit, Ihr Vertragsmanagement von einer reaktiven Pflicht in einen proaktiven, strategischen Vorteil für Ihr KMU zu verwandeln.

Geschrieben von Sarah Pfister, Sarah Pfister ist Anwältin für IT-Recht, Datenschutz (nDSG) und Immaterialgüterrecht. Sie unterstützt Unternehmen bei der digitalen Compliance und im Kampf gegen Cyberkriminalität.