
Für Schweizer Gerichte ist das Kindeswohl weniger eine Frage, wer inhaltlich Recht hat (Impfung, Schule), sondern eine Prognose, welcher Elternteil die stabilere und konfliktärmere Zukunft für das Kind garantieren kann.
- Die Fähigkeit, Konflikte vom Kind fernzuhalten, wird höher bewertet als die „richtige“ Erziehungsmeinung.
- Gerichte prioritieren die Beibehaltung der gewohnten sozialen und schulischen Umgebung des Kindes.
Empfehlung: Konzentrieren Sie sich darauf, Ihre Kooperations- und Lösungsfähigkeit zu demonstrieren, anstatt auf Ihrem Standpunkt zu beharren. Dies ist der wirksamste Schutz vor einem Sorgerechtsentzug.
Die Frage nach der richtigen Schulform oder dem Impfstatus des eigenen Kindes gehört zu den emotionalsten Entscheidungen, die Eltern treffen müssen. Wenn sich die Eltern trennen und in diesen fundamentalen Punkten uneinig sind, landet der Konflikt oft vor Gericht. Viele gehen davon aus, dass der Richter nun entscheiden muss, ob die Privatschule besser ist als die öffentliche, oder ob eine Impfung medizinisch notwendig ist. Doch das ist ein weit verbreiteter Irrglaube. In der Schweiz sind jährlich rund 30’000 Kinder pro Jahr von der Scheidung ihrer Eltern betroffen, und die Gerichte haben dabei einen anderen Fokus.
Die richterliche Entscheidung orientiert sich an einem einzigen, übergeordneten Prinzip: dem Kindeswohl. Dieser Begriff ist jedoch kein starrer Katalog, sondern ein dynamisches Konzept. Anstatt eine inhaltliche Debatte über Pädagogik oder Medizin zu führen, stellen Richter und involvierte Behörden wie die KESB eine andere, viel entscheidendere Frage: Welcher Elternteil beweist durch sein Verhalten, dass er die Bedürfnisse des Kindes über den eigenen Konflikt mit dem Ex-Partner stellen kann? Es geht nicht darum, den Streit zu gewinnen, sondern zu zeigen, dass man fähig ist, ihn im Sinne des Kindes zu managen. Die eigentliche Gefahr liegt nicht im Dissens selbst, sondern in der Eskalation, die das Kind in einen zermürbenden Loyalitätskonflikt stürzt.
Dieser Artikel entschlüsselt, wie Schweizer Gerichte das Kindeswohl in der Praxis bewerten. Er zeigt auf, warum die Stabilität des Umfelds oft schwerer wiegt als andere Faktoren und wie Sie sich auf eine psychologische Begutachtung vorbereiten. Vor allem aber liefert er eine strategische Perspektive: Es geht darum, dem Gericht nicht die Richtigkeit Ihrer Meinung, sondern Ihre überlegene Konfliktfähigkeit zu beweisen und so die Kontrolle über die Situation zu behalten.
Der folgende Leitfaden bietet Ihnen einen strukturierten Einblick in die Denkweise der Schweizer Justiz bei hochstrittigen elterlichen Sorgekonflikten. Entdecken Sie die entscheidenden Faktoren, die über das Kindeswohl und damit über die Zukunft Ihrer Familie entscheiden.
Inhaltsverzeichnis: Wie Schweizer Gerichte bei Sorgerechtskonflikten entscheiden
- Warum Gerichte oft die gewohnte Umgebung höher gewichten als den Kontakt zum anderen Elternteil
- Psychologisches Gutachten: Wie bereiten Sie sich auf die Beurteilung Ihrer Elternkompetenz vor?
- Wann gefährdet der Kontakt zum Vater oder zur Mutter das Kindeswohl tatsächlich?
- Das Risiko, das Sorgerecht zu verlieren, weil Sie ständig mit dem Ex-Partner streiten
- Dürfen Geschwister bei der Scheidung getrennt werden?
- Der Vorteil des „Rechtsöffnungstitels“: Warum ein Vergleich vor Gericht wertvoller ist als ein privater
- Darf die Mutter mit den Kindern einfach nach Deutschland ziehen?
- KESB-Einschreiten verhindern: Wie behalten Sie mit einem Vorsorgeauftrag die Kontrolle über Ihr Leben?
Warum Gerichte oft die gewohnte Umgebung höher gewichten als den Kontakt zum anderen Elternteil
In Sorgerechtsstreitigkeiten stehen Gerichte oft vor einer schwierigen Abwägung: Soll das Kind beim hauptsächlich betreuenden Elternteil in seiner vertrauten Umgebung bleiben, auch wenn dies den Kontakt zum anderen Elternteil erschwert? Oder soll ein Umzug erzwungen werden, um den Kontakt zu maximieren? Die Schweizer Rechtsprechung tendiert hier klar zur Priorisierung der Stabilität. Der Grundgedanke ist, dass für die Entwicklung eines Kindes ein stabiles und vorhersehbares Umfeld von fundamentaler Bedeutung ist. Ein plötzlicher Wechsel von Schule, Freunden und Freizeitaktivitäten wird als potenziell destabilisierender Faktor gesehen, der das Kind zusätzlich zur elterlichen Trennung belastet.
Wie das Bundesgericht in seiner Rechtsprechung betont, ist die Kontinuität entscheidend. Gerichte analysieren systematisch, welche Auswirkungen ein Wohnort- oder Schulwechsel auf das Leben des Kindes hätte. Dabei werden nicht nur die emotionalen Bindungen, sondern auch ganz konkrete Aspekte des Alltags bewertet. Eine Entscheidung, die das Kind aus seinem sozialen Netz reisst, wird nur dann in Erwägung gezogen, wenn schwerwiegende Gründe gegen den Verbleib beim betreuenden Elternteil sprechen. Die Prognoseentscheidung des Gerichts zielt darauf ab, die für das Kind am wenigsten disruptive Zukunft zu wählen.
Die „gewohnte Umgebung“ ist dabei mehr als nur die Adresse. Aus Sicht der Gerichte umfasst sie eine Reihe von stabilisierenden Faktoren:
- Kontinuität des Schulbesuchs und der Klassenzugehörigkeit
- Erhalt des sozialen Umfelds (Freundeskreis, Vereine)
- Beibehaltung des gewohnten Tagesablaufs und der Betreuungsstrukturen
- Stabilität der Wohnsituation und des vertrauten Quartiers
- Aufrechterhaltung ausserschulischer Aktivitäten (Sport, Musik)
- Kontinuität der medizinischen Betreuung und Therapien
Letztlich gewichtet das Gericht die Sicherheit und Vorhersehbarkeit des Alltags oft höher als das theoretische Ideal eines perfekt ausbalancierten Kontakts zu beiden Elternteilen, insbesondere wenn dieses Ideal nur durch einen destabilisierenden Umbruch zu erreichen wäre.
Psychologisches Gutachten: Wie bereiten Sie sich auf die Beurteilung Ihrer Elternkompetenz vor?
Wenn die Positionen der Eltern unüberbrückbar scheinen, ordnet das Gericht oft ein psychologisches Gutachten zur Beurteilung der Erziehungsfähigkeit an. Für viele Eltern ist dies ein angstbesetzter Moment, da sie das Gefühl haben, auf dem Prüfstand zu stehen. Es ist jedoch entscheidend zu verstehen, dass es nicht um eine Suche nach Fehlern geht, sondern um eine ressourcenorientierte Analyse. Der Gutachter versucht zu ergründen, welcher Elternteil besser in der Lage ist, die Bedürfnisse des Kindes zu erkennen und zu erfüllen, insbesondere die Fähigkeit, das Kind aus dem elterlichen Konflikt herauszuhalten. Die Erstellung eines solchen Gutachtens ist ein langwieriger Prozess; die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt drei bis vier Monate.
Eine gute Vorbereitung ist daher keine Inszenierung, sondern eine strukturierte Reflexion der eigenen Haltung. Anstatt den anderen Elternteil schlecht zu machen, sollten Sie Ihre eigene Position konstruktiv und immer mit Bezug zum Kindeswohl darlegen. Warum glauben Sie, dass eine bestimmte Schule oder eine Impfentscheidung das Beste für genau dieses Kind mit seinen individuellen Bedürfnissen ist? Ideologische oder dogmatische Argumente wirken hier kontraproduktiv. Gefragt ist eine nachvollziehbare, am Kind orientierte Begründung.
Dieses Bild vermittelt die ruhige und überlegte Haltung, die in einer solchen Beratungssituation entscheidend ist. Es geht nicht um Konfrontation, sondern um eine konzentrierte und reflektierte Darstellung der eigenen Kompetenzen.

Zeigen Sie Kooperationsbereitschaft und Ihre Fähigkeit zur Selbstreflexion. Dokumentieren Sie Ihre Bemühungen um eine Einigung und untermauern Sie Ihre Argumente mit externen Einschätzungen, beispielsweise von Lehrpersonen oder Kinderärzten. Die beste Vorbereitung besteht darin, dem Gutachter zu demonstrieren, dass Sie ein lösungsorientierter und verantwortungsbewusster Elternteil sind. Konzentrieren Sie sich darauf, Ihre Stärken und Ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit zu zeigen, anstatt die Schwächen des anderen hervorzuheben.
Ihre Checkliste für das psychologische Gutachten
- Erziehungsentscheidungen dokumentieren: Führen Sie ein Journal mit nachvollziehbaren Begründungen Ihrer Entscheidungen, die stets auf das Kindeswohl abzielen.
- Stellungnahmen sammeln: Bitten Sie Kinderärzte, Lehrpersonen oder Therapeuten um schriftliche Einschätzungen zur Entwicklung und zum Wohlbefinden Ihres Kindes.
- Kooperationsbereitschaft zeigen: Nehmen Sie proaktiv Kontakt zu Beratungsstellen auf und lassen Sie sich die Teilnahme bestätigen.
- Position differenziert formulieren: Stellen Sie Ihre Haltung zu Impfungen oder Schulwahl als eine individuelle, wohlüberlegte Entscheidung für Ihr spezifisches Kind dar.
- Dogmatismus vermeiden: Verzichten Sie auf ideologische oder verallgemeinernde Argumente und bleiben Sie bei den konkreten Bedürfnissen Ihres Kindes.
- Reflexionsfähigkeit belegen: Dokumentieren Sie Ihre Kompromissvorschläge und Gesprächsbemühungen, um Ihre Lösungsorientierung zu beweisen.
Wann gefährdet der Kontakt zum Vater oder zur Mutter das Kindeswohl tatsächlich?
Das Recht des Kindes auf Kontakt zu beiden Elternteilen ist in der Schweiz hoch gewichtet. Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Kontakts wird nur in Ausnahmefällen angeordnet. Doch wann ist diese Schwelle erreicht? Entgegen der landläufigen Meinung ist eine blosse Meinungsverschiedenheit über Erziehungsfragen wie Impfungen oder die Schulwahl in der Regel keine Kindeswohlgefährdung. Gerichte gehen davon aus, dass Eltern unterschiedliche Ansichten haben dürfen. Die Gefährdung beginnt dort, wo der Konflikt das Kind direkt belastet und es emotional oder psychisch schädigt.
Der entscheidende Punkt ist die Instrumentalisierung des Kindes. Wenn ein Elternteil das Kind systematisch gegen den anderen aufbringt, es in einen Loyalitätskonflikt zwingt oder die Haltung des Ex-Partners vor dem Kind permanent schlechtmacht, wird eine rote Linie überschritten. Dies gilt als schwerwiegender Angriff auf die Eltern-Kind-Beziehung und als Zeichen mangelnder Erziehungsfähigkeit. Wie es in einer Informationsbroschüre formuliert wird:
Schweizer Gerichte betrachten oft nicht den Dissens über Impfung oder Schule an sich, sondern das ständige Schlechtmachen der Haltung des anderen Elternteils vor dem Kind als die eigentliche Kindeswohlgefährdung.
– KESB Informationsbroschüre, Kinderschutz in der Schweiz
Die folgende Tabelle verdeutlicht den Unterschied zwischen einem normalen elterlichen Dissens und einer Situation, die von Gerichten oder der KESB als potenzielle Gefährdung des Kindeswohls eingestuft werden könnte, wie sie auch im Merkblatt der KOKES dargestellt wird.
| Normale Meinungsverschiedenheit | Mögliche Kindeswohlgefährdung |
|---|---|
| Unterschiedliche Ansichten zu Impfungen | Radikale Ablehnung jeglicher Schulmedizin |
| Präferenz für andere Schulform | Kompletter sozialer Rückzug des Kindes |
| Diskussion über Betreuungsmodell | Kind wird in Loyalitätskonflikt gezogen |
| Verschiedene Erziehungsstile | Instrumentalisierung gegen anderen Elternteil |
Eine Kindeswohlgefährdung liegt also nicht in der Meinung selbst, sondern in der destruktiven Art und Weise, wie der Konflikt ausgetragen wird. Ein Elternteil, der seine radikalen Ansichten dem Kind aufzwingt und es dadurch sozial isoliert oder den anderen Elternteil dämonisiert, riskiert ernsthafte gerichtliche Massnahmen.
Das Risiko, das Sorgerecht zu verlieren, weil Sie ständig mit dem Ex-Partner streiten
Die grösste Angst vieler Eltern in einem Sorgerechtsstreit ist der Entzug der Obhut oder sogar des Sorgerechts. Diese Massnahme ist die „ultima ratio“ und wird nur bei schwerwiegender Kindeswohlgefährdung ergriffen. Statistiken zeigen jedoch, dass Kindesschutzmassnahmen keine Seltenheit sind: In der Schweiz waren 2023 laut einer Analyse mehr als 2,9% der Kinder von einer Kinderschutzmassnahme betroffen. Eine der häufigsten Ursachen für ein solches Eingreifen ist ein eskalierender und unlösbarer Elternkonflikt. Wenn Eltern über Jahre hinweg nicht in der Lage sind, grundlegende Entscheidungen für ihr Kind zu treffen und stattdessen die Gerichte und die KESB permanent beschäftigen, sendet dies ein fatales Signal.
Ein chronischer Streit über Themen wie Impfungen oder die Schulwahl wird vom Gericht als Symptom einer tieferliegenden Störung der Elternkooperation gewertet. Das Gericht stellt sich die Prognosefrage: Ist diese Unfähigkeit zur Einigung eine vorübergehende Krise oder ein Dauerzustand? Wenn ein Elternteil immer wieder Kompromisse blockiert, Termine sabotiert oder Vereinbarungen bricht, schwindet das Vertrauen des Gerichts in seine Fähigkeit, das Kindeswohl langfristig zu sichern. Das ständige Streiten selbst wird zur Kindeswohlgefährdung, weil es dem Kind jegliche Stabilität und Sicherheit raubt.
Der proaktive Weg aus dieser Eskalationsspirale ist der Nachweis von Lösungsorientierung. Die Teilnahme an einer Mediation oder einer Elternberatung wird von Gerichten äusserst positiv bewertet. Es signalisiert die Bereitschaft, den Konflikt auf einer konstruktiven Ebene zu lösen und die Bedürfnisse des Kindes in den Vordergrund zu stellen.
Fallbeispiel: Mediation als Schutz vor Sorgerechtsentzug in Bern
Im Pilotprojekt ZFIT (Zentrum für familienrechtliche Interventionen) im Kanton Bern müssen hochstrittige Scheidungspaare an obligatorischen Beratungsgesprächen teilnehmen. Die Erfahrung zeigt, dass diese Interventionen die Eltern oft dazu befähigen, doch noch einvernehmliche Lösungen zu finden. Ein solches Engagement wird vom Gericht als starkes Indiz für die Kooperationsfähigkeit eines Elternteils gewertet. Die nachweisliche Bereitschaft, den Konflikt mit professioneller Hilfe zu lösen, kann entscheidend dazu beitragen, einschneidende Massnahmen wie einen Obhuts- oder Sorgerechtsentzug zu verhindern.
Wer also dem Gericht zeigt, dass er aktiv nach Lösungen sucht, statt den Konflikt zu befeuern, schützt nicht nur sein Kind, sondern sichert auch seine eigene Position im Sorgerechtsverfahren. Ignoranz und Blockadehaltung hingegen erhöhen das Risiko eines behördlichen Eingriffs erheblich.
Dürfen Geschwister bei der Scheidung getrennt werden?
Eine der schmerzhaftesten Fragen bei einer Trennung ist, ob Geschwister getrennt werden sollen. In der Schweiz gilt der Grundsatz der Einheit der Geschwister als wichtiger Leitsatz. Gerichte und die KESB gehen davon aus, dass die Geschwisterbeziehung eine wichtige Ressource für Kinder ist, die ihnen in der turbulenten Zeit der elterlichen Trennung Halt und Kontinuität gibt. Eine Trennung wird daher nur in Betracht gezogen, wenn es überzeugende Gründe gibt, die nahelegen, dass sie für das Wohl mindestens eines der Kinder die bessere Lösung ist.
Der Grundsatz ist jedoch nicht absolut. Das Bundesgericht prüft jeden Fall individuell und wägt die Vorteile des Zusammenbleibens gegen die Nachteile ab. Eine Trennung kann beispielsweise gerechtfertigt sein, wenn die Kinder sehr unterschiedliche Bedürfnisse haben, die ein Elternteil besser erfüllen kann als der andere (z.B. bei Hochbegabung oder einer schweren Behinderung). Auch ein sehr grosser Altersunterschied oder ein starker, expliziter Wunsch der Kinder, an unterschiedlichen Orten zu leben, kann eine Rolle spielen. Der Wille eines urteilsfähigen Kindes (in der Regel ab ca. 6-7 Jahren, je nach Reife) wird angehört und fliesst als wichtiges, aber nicht alleiniges Kriterium in die Entscheidung ein.
Dieses symbolische Bild steht für die Verbindung zwischen Geschwistern, die auch dann bestehen bleibt, wenn ihre Lebenswege sich trennen. Es repräsentiert die Hoffnung, dass die familiäre Bindung trotz unterschiedlicher Wohnorte erhalten werden kann.

In der Praxis ist die Hürde für eine Geschwistertrennung hoch. Die Eltern, die eine solche Trennung beantragen, müssen sehr gut begründen können, warum diese Lösung dem Kindeswohl besser dient als das Zusammenleben. Oft steckt dahinter der Wunsch der Eltern, jeweils ein Kind bei sich zu haben, was aber nicht im Vordergrund stehen darf. Die Perspektive muss immer die des Kindes sein: Was bietet ihm die grösste Stabilität und die besten Entwicklungschancen? In den meisten Fällen lautet die Antwort, dass der Erhalt der Geschwisterbeziehung im Alltag ein zentraler Stabilitätsanker ist.
Der Vorteil des „Rechtsöffnungstitels“: Warum ein Vergleich vor Gericht wertvoller ist als ein privater
Viele getrennte Eltern schliessen private Vereinbarungen ab, beispielsweise über die Finanzierung einer Privatschule oder die Kostenaufteilung für eine kieferorthopädische Behandlung. Solche Abmachungen funktionieren gut, solange sich beide daran halten. Problematisch wird es, wenn ein Elternteil die Zahlung plötzlich einstellt. Eine private Vereinbarung ist rechtlich zwar ein Vertrag, aber nicht direkt vollstreckbar. Um sein Recht durchzusetzen, müsste der andere Elternteil eine normale Zivilklage einreichen – ein teurer und langwieriger Prozess mit ungewissem Ausgang.
Hier zeigt sich der immense Vorteil einer gerichtlich genehmigten Vereinbarung, auch Konvention genannt. Wenn Eltern sich über einen strittigen Punkt (wie Schulwahl oder Impfplan) einigen, können sie diese Einigung dem Gericht zur Genehmigung vorlegen. Das Gericht prüft, ob die Vereinbarung dem Kindeswohl entspricht. Ist dies der Fall, wird die Abmachung Teil des Gerichtsentscheids. Dieser Entscheid ist ein sogenannter Rechtsöffnungstitel. Hält sich ein Elternteil nicht an die finanzielle Zusage, kann der andere direkt zum Betreibungsamt gehen und die geschuldeten Beträge eintreiben lassen, ohne erneut klagen zu müssen.
Fallbeispiel: Die Ohnmacht einer privaten Schulgeld-Vereinbarung
Ein Vater vereinbarte mit der Mutter privat, die Hälfte der Kosten für die Privatschule des gemeinsamen Sohnes zu übernehmen. Als er nach einem Streit die Zahlungen einstellte, stand die Mutter vor einem Problem. Da die Vereinbarung nicht gerichtlich genehmigt war, konnte sie das Geld nicht einfach via Betreibung einfordern. Hätten sie ihre Einigung damals vom Scheidungsgericht als Teil ihres Vergleichs genehmigen lassen, hätte sie mit dem Gerichtsurteil als Rechtsöffnungstitel die Vollstreckung einleiten können. Die gerichtliche Genehmigung schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch ein wirksames Druckmittel bei Nichteinhaltung, wie es auch Rechtsexperten betonen.
Eine gerichtlich genehmigte Vereinbarung bietet somit nicht nur Klarheit, sondern vor allem Durchsetzbarkeit. Es ist eine Absicherung für die Zukunft, die beiden Seiten die Gewissheit gibt, dass die gemeinsam getroffene und als kindeswohlkonform beurteilte Lösung auch eingehalten werden muss. Der Weg über das Gericht mag anfangs aufwendiger erscheinen, zahlt sich aber bei späteren Konflikten um ein Vielfaches aus.
Darf die Mutter mit den Kindern einfach nach Deutschland ziehen?
Ein Umzug ins Ausland mit den Kindern ist einer der gravierendsten Eingriffe in die Rechte des anderen Elternteils. Die Antwort auf die Frage, ob ein Elternteil einfach so mit den Kindern nach Deutschland (oder in ein anderes Land) ziehen darf, ist bei gemeinsamer elterlicher Sorge ein klares Nein. Ein Wohnsitzwechsel des Kindes ins Ausland bedarf grundsätzlich der Zustimmung beider sorgeberechtigter Elternteile. Verweigert ein Elternteil die Zustimmung, muss der umzugswillige Elternteil eine Entscheidung des zuständigen Gerichts oder der KESB beantragen.
Das Gericht prüft dann wiederum nach den Kriterien des Kindeswohls, ob der Umzug genehmigt wird. Dabei werden die Gründe für den Umzug, die Lebenssituation im neuen Land, die Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung des Kontakts zum zurückbleibenden Elternteil und die Meinung des Kindes sorgfältig abgewogen. Ein wichtiger Aspekt ist dabei auch, wie sich die rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen im Zielland auf das Kind auswirken. Ein Umzug nach Deutschland bedeutet beispielsweise einen Wechsel in ein anderes Schul- und Gesundheitssystem, was das Gericht in seine Überlegungen einbezieht. So gilt etwa in Deutschland eine strenge Schulpflicht, die Homeschooling verbietet, während dies in vielen Schweizer Kantonen unter Auflagen möglich ist.
Die nachfolgende Tabelle zeigt einige zentrale Unterschiede zwischen dem Schweizer und dem deutschen System, die bei einer Umzugsentscheidung relevant werden können. Klar ist, bei einem Umzug ins Ausland muss der andere Elternteil immer zustimmen, oder ein Gericht muss den Umzug genehmigen.
| Aspekt | Schweiz | Deutschland |
|---|---|---|
| Impfpflicht | Keine generelle Impfpflicht | Masernimpfpflicht für Kita/Schule |
| Schulpflicht | Kantonal geregelt, Homeschooling möglich | Strenge Schulpflicht, Homeschooling verboten |
| Umzugsrecht | Zustimmung des anderen Elternteils nötig | Bei gemeinsamer Sorge Zustimmung erforderlich |
| Kindesanhörung | Ab ca. 6 Jahren üblich | Ab 14 Jahren zwingend, davor nach Ermessen |
Ein eigenmächtiger Umzug ins Ausland ohne Zustimmung oder gerichtliche Genehmigung kann als Kindesentführung gewertet werden und schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben. Der korrekte Weg ist immer, zuerst die Einigung zu suchen und bei Scheitern den Rechtsweg zu beschreiten.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Kindeswohl ist für Schweizer Gerichte eine Prognose über die zukünftige Stabilität des Kindes, nicht ein Urteil über die „richtige“ Erziehungsmethode.
- Die Fähigkeit der Eltern, Konflikte vom Kind fernzuhalten (Konfliktfähigkeit), wird höher bewertet als der Inhalt ihrer Meinungsverschiedenheit.
- Proaktive, lösungsorientierte Schritte wie Mediation werden von Gerichten als starkes positives Signal für die Erziehungskompetenz gewertet.
KESB-Einschreiten verhindern: Wie behalten Sie mit einem Vorsorgeauftrag die Kontrolle über Ihr Leben?
Das Einschreiten der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist für viele Eltern ein Schreckensszenario. Oft wird die Behörde von einem Elternteil alarmiert, um im Streit um Impfung oder Schule Druck auf den anderen auszuüben. Ein solches Vorgehen ist jedoch ein zweischneidiges Schwert. Die KESB prüft die Situation und kann, wenn sie eine Kindeswohlgefährdung feststellt, Massnahmen anordnen, die beide Eltern nicht gewollt haben. Die häufigste Massnahme ist die Errichtung einer Erziehungsbeistandschaft, welche die Eltern bei der Lösung ihrer Konflikte unterstützt und überwacht. Eine solche Massnahme wurde für 37’542 Fälle im Jahr 2023 in der Schweiz angeordnet.
Der beste Weg, ein Eingreifen der KESB zu verhindern, ist, gar nicht erst den Anschein zu erwecken, dass ein solches nötig ist. Das bedeutet, dem Gericht und den Behörden proaktiv zu demonstrieren, dass man als Elternpaar – trotz Trennung und Meinungsverschiedenheiten – in der Lage ist, die Verantwortung für das Kind gemeinsam zu tragen. Jeder dokumentierte Versuch einer gütlichen Einigung, jede freiwillig besuchte Elternberatung und jeder schriftlich unterbreitete Kompromissvorschlag ist ein Beweis für Ihre Lösungsorientierung. Diese proaktive Haltung ist der wirksamste Schutz vor behördlicher Einmischung.
Wie die Präsidentin der KESB Bern Stadt, Charlotte Christener, treffend bemerkt, liegt der Schlüssel in der eigenen Haltung:
Die beste Strategie, um eine behördliche Einmischung zu verhindern, ist, dem Gericht oder der KESB zu demonstrieren, dass man fähig ist, den Konflikt von den Bedürfnissen des Kindes zu trennen und lösungsorientiert zu handeln.
– Charlotte Christener, Präsidentin KESB Bern Stadt
Ein Vorsorgeauftrag kann hier indirekt eine Rolle spielen, indem er die grundsätzliche Fähigkeit zur Planung und verantwortungsvollen Vorsorge demonstriert. Hauptsächlich sichert er jedoch die Selbstbestimmung für den Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit. Der direktere Weg, die Kontrolle zu behalten, ist eine kooperative und dokumentierte Herangehensweise im Elternkonflikt. Wer zeigt, dass er keine behördliche Hilfe braucht, um im Sinne seines Kindes zu handeln, wird diese auch nicht bekommen.
Häufige Fragen zum Kindeswohl bei der Scheidung
Gilt in der Schweiz ein absoluter Grundsatz der Einheit der Geschwister?
Nein, es ist ein wichtiger Grundsatz, aber kein absoluter. Das Bundesgericht prüft im Einzelfall, ob die gemeinsame oder getrennte Unterbringung dem Kindeswohl besser entspricht. Die Geschwisterbeziehung wird als wichtige Ressource angesehen, aber die individuellen Bedürfnisse jedes Kindes haben Vorrang.
Welche Gründe können eine Trennung der Geschwister rechtfertigen?
Eine Trennung kann gerechtfertigt sein bei stark unterschiedlichen pädagogischen Bedürfnissen (z.B. Hochbegabung, Lernschwäche), einem grossen Altersunterschied, der eine gemeinsame Betreuung erschwert, gesundheitlichen Besonderheiten eines Kindes oder wenn die Kinder selbst und unabhängig voneinander den Wunsch äussern, bei unterschiedlichen Elternteilen zu leben.
Wie wird der Wille der Kinder bei Geschwistertrennung berücksichtigt?
Urteilsfähige Kinder werden vom Gericht angehört. Ihr Wille ist ein sehr wichtiger Faktor in der Entscheidungsfindung, aber nicht der einzige. Das Gericht wägt den geäusserten Wunsch gegen andere Aspekte des Kindeswohls ab, wie die Stabilität des Umfelds und die langfristigen Entwicklungschancen.