Veröffentlicht am Mai 15, 2024

Die Höhe Ihrer Geldstrafe ist kein Zufall, sondern das Ergebnis einer kalten Berechnung, die Sie aktiv beeinflussen können.

  • Der Tagessatz basiert auf Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit (Nettoeinkommen nach Abzügen), nicht auf der Schwere der Tat.
  • Die Anzahl der Tagessätze spiegelt die Schuld wider und wird durch die Art des Delikts bestimmt.
  • Eine proaktive und lückenlose Dokumentation Ihrer finanziellen Verhältnisse ist der entscheidende Hebel, um die Höhe des Tagessatzes zu minimieren.

Recommandation: Analysieren Sie Ihre Finanzen und sammeln Sie Belege für alle Abzüge, bevor ein Strafbefehl eintrifft, um auf die Berechnung vorbereitet zu sein und eine überhöhte Strafe zu vermeiden.

Der Briefumschlag mit dem amtlichen Stempel liegt auf dem Tisch. Wer einen Strafbefehl erwartet, dessen Gedanken kreisen oft um die eine Frage: Wie teuer wird das? Die Angst vor einer finanziell ruinösen Strafe ist real. Viele glauben, das Urteil sei ein unabwendbares Schicksal, eine reine Bestrafung, deren Höhe willkürlich von einem Richter festgelegt wird. Man hört, es hänge vom Einkommen und der Schwere der Tat ab, doch diese oberflächliche Kenntnis ist strategisch wertlos.

Die Wahrheit ist kalkulierter und bietet mehr Handlungsspielraum, als die meisten annehmen. Die Berechnung eines Tagessatzes folgt in der Schweiz einer präzisen, fast mathematischen Logik. Die entscheidende Phase findet dabei nicht im Gerichtssaal statt, sondern bereits an Ihrem Schreibtisch – bei der Analyse Ihrer eigenen finanziellen Situation. Die wahre Kunst liegt nicht darin, das Urteil passiv zu akzeptieren, sondern die Berechnungsgrundlage proaktiv zu verstehen und zu gestalten. Es geht darum, Ihre tatsächliche finanzielle Belastbarkeit korrekt darzustellen und nicht darum, auf Gnade zu hoffen.

Dieser Artikel demontiert den Mythos der willkürlichen Strafzumessung. Wir werden die Methodik der Staatsanwaltschaften und Gerichte Schritt für Schritt zerlegen. Sie werden lernen, warum Ihr Nettoeinkommen die Basis ist, welche Abzüge entscheidend sind und wie die Schwere der Schuld in eine konkrete Anzahl von Tagen umgerechnet wird. Ziel ist es, Ihnen die Werkzeuge eines Verteidigers an die Hand zu geben, um Ihre Situation realistisch einzuschätzen und sich gegen eine überhöhte Geldstrafe effektiv zur Wehr zu setzen.

Der folgende Leitfaden führt Sie durch die entscheidenden Aspekte der Tagessatzberechnung und der damit verbundenen Verfahren. Das Verständnis dieser Mechanismen ist der erste Schritt, um die Kontrolle über die finanzielle Konsequenz eines Strafverfahrens zurückzugewinnen.

Warum wird Ihr Nettoeinkommen und nicht Ihr Vermögen zur Basis des Tagessatzes?

Das Schweizer Strafrecht verfolgt bei Geldstrafen ein klares Prinzip: Die Strafe soll für jeden Verurteilten eine spürbare, aber keine existenzvernichtende Konsequenz haben. Aus diesem Grund ist die Berechnungsgrundlage nicht Ihr angespartes Vermögen, sondern Ihr monatliches Nettoeinkommen. Das Gericht will wissen, welche finanzielle Einbusse Sie pro Tag verkraften können. Ein Millionär und ein Arbeiter sollen für das gleiche Delikt zwar unterschiedlich hohe Beträge, aber eine vergleichbar schmerzhafte Strafe erhalten.

Die Ermittlung beginnt bei Ihrem Bruttoeinkommen, von dem jedoch eine Reihe von Posten abgezogen wird, um Ihre tatsächliche finanzielle Leistungsfähigkeit zu ermitteln. Es ist von strategischer Bedeutung, diese Abzüge lückenlos zu dokumentieren und geltend zu machen. Nur was nachweisbar ist, wird berücksichtigt. Folgende Posten sind typischerweise abzugsfähig:

  • Obligatorische Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO)
  • Beiträge an die Pensionskasse (2. Säule, BVG)
  • Prämien für die obligatorische Krankenversicherung (Grundversicherung)
  • Nachgewiesene, notwendige Berufsauslagen und Kosten für den Arbeitsweg
  • Gerichtlich festgelegte Unterhaltsbeiträge (Alimente)

Im Gegensatz dazu werden Konsumausgaben wie Leasingraten für Fahrzeuge, private Kredite oder Steuerschulden in der Regel nicht abgezogen. Verfügen Sie über kein regelmässiges Einkommen, aber über Vermögen, greift das Gericht auf eine Hilfsberechnung zurück. Dabei wird das Vermögen so umgerechnet, als würde es Ihnen ein fiktives Einkommen generieren. Ein Urteil des Obergerichts Uri von 2022 legt fest, dass dabei maximal 0.028% des Vermögens pro Tagessatz angesetzt werden dürfen, um eine unverhältnismässige Belastung zu vermeiden.

Letztlich zielt das System darauf ab, eine gerechte Strafe zu finden, die sich an der aktuellen Lebenssituation orientiert und nicht an vergangenen Ersparnissen.

Geldstrafe auf Bewährung: Wann müssen Sie zahlen und wann nur bei Rückfall?

Nicht jede Geldstrafe muss sofort und in voller Höhe bezahlt werden. Das Gericht hat die Möglichkeit, eine Strafe ganz oder teilweise „bedingt“ auszusprechen. Dies ist ein entscheidender Faktor, der die unmittelbare finanzielle Belastung drastisch reduzieren kann. Eine bedingte Strafe funktioniert wie eine Verwarnung: Sie wird zwar im Urteil festgesetzt, ihre Zahlung wird aber für eine Probezeit von zwei bis fünf Jahren aufgeschoben.

Der Kerngedanke dahinter ist die Prävention. Das Gericht gibt Ihnen eine Chance zu beweisen, dass das Delikt eine einmalige Verfehlung war. Solange Sie sich während dieser Probezeit nichts zuschulden kommen lassen, verfällt die aufgeschobene Strafe nach Ablauf der Frist endgültig. Sie müssen sie dann nie bezahlen. Werden Sie jedoch rückfällig, wird die alte Strafe zusätzlich zur neuen fällig – ein Mechanismus, der einen starken Anreiz für Wohlverhalten schaffen soll.

Symbolische Darstellung der bedingten Geldstrafe mit Bewährungszeit im Schweizer Recht

Besonders praxisrelevant ist die teilbedingte Geldstrafe. Hier wird die Strafe aufgeteilt. Ein Teil ist „unbedingt“ und muss sofort bezahlt werden, der andere, meist grössere Teil wird zur Bewährung ausgesetzt. Bei einer Verurteilung zu 120 Tagessätzen könnte das Gericht beispielsweise entscheiden, dass 40 Tagessätze sofort zu entrichten sind, während die restlichen 80 Tagessätze für eine Probezeit von drei Jahren aufgeschoben werden. Diese Kombination aus sofortiger spürbarer Sanktion und langfristiger Warnung ist ein häufig angewandtes Instrument.

Die Entscheidung, ob eine Strafe bedingt, teilbedingt oder unbedingt ausfällt, hängt von der Prognose des Gerichts ab. Hat der Täter eine günstige Prognose – ist er also nicht vorbestraft, zeigt Reue und hat stabile soziale Verhältnisse – ist die Wahrscheinlichkeit für eine (zumindest teilweise) bedingte Strafe hoch.

Diese differenzierte Herangehensweise zeigt, dass das System nicht nur bestrafen, sondern auch steuern und zukünftiges rechtskonformes Verhalten fördern will.

30 oder 90 Tage: Wie entscheidet das Gericht über die Schwere der Schuld?

Während die Höhe des einzelnen Tagessatzes Ihre finanzielle Situation widerspiegelt, bestimmt die Anzahl der Tagessätze die eigentliche Schwere der Strafe. Sie ist der Ausdruck des gerichtlichen Tadels für die begangene Tat. Hier geht es nicht um Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse, sondern ausschliesslich um das Verschulden. Die Skala reicht von 3 bis maximal 180 Tagessätzen. Der gemäss Art. 34 StGB höchstmögliche Geldstrafenbetrag liegt theoretisch bei CHF 540’000 (180 Tagessätze à CHF 3’000).

Die Schuld-Bemessung ist ein komplexer Abwägungsprozess. Das Gericht berücksichtigt dabei eine Vielzahl von Faktoren, die für oder gegen den Täter sprechen können. Dazu gehören:

  • Das Ausmass des verschuldeten Erfolgs: Wie gross war der entstandene Schaden oder die Gefahr?
  • Die Art und Weise der Tatausführung: Handelte der Täter besonders skrupellos oder planmässig?
  • Die Beweggründe des Täters: Waren die Motive egoistisch, aus einer Notlage heraus oder gar altruistisch?
  • Das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse: Ist der Täter Ersttäter oder Wiederholungstäter? Zeigt er Reue und Einsicht?

Für viele häufige Delikte haben sich in der Praxis gewisse Bandbreiten etabliert, die eine erste Orientierung bieten. Diese sind jedoch nicht starr, sondern dienen als Ausgangspunkt für die individuelle Beurteilung im Einzelfall.

Typische Tagessatz-Spannen für häufige Delikte in der Schweiz
Delikt Ersttäter Wiederholungstäter
Fahren in angetrunkenem Zustand 30-60 Tagessätze 60-120 Tagessätze
Einfacher Diebstahl 10-30 Tagessätze 30-90 Tagessätze
Tätlichkeit 10-20 Tagessätze 20-60 Tagessätze
Übertretung (Busse) Busse bis CHF 10’000 Busse oder Geldstrafe

Ein Wiederholungstäter wird für dasselbe Delikt eine deutlich höhere Anzahl an Tagessätzen erhalten als ein Ersttäter. Ebenso wird ein Täter, der aus reiner Gier gehandelt hat, strenger beurteilt als jemand, der in einer finanziellen Notlage einen Diebstahl begangen hat. Die Kunst der Verteidigung besteht darin, die entlastenden Umstände herauszuarbeiten und dem Gericht zu präsentieren, um die Anzahl der Tagessätze so gering wie möglich zu halten.

Am Ende ist die Anzahl der Tagessätze eine Zahl, die das Urteil des Gerichts über die moralische Verwerflichkeit einer Tat in eine messbare Grösse übersetzt.

Das Risiko, ins Gefängnis zu müssen, wenn Sie die Geldstrafe nicht bezahlen können

Die Vorstellung, wegen unbezahlter Rechnungen im Gefängnis zu landen, ist für viele beängstigend. Bei Geldstrafen ist dieses Risiko real, aber es ist die ultima ratio – der absolut letzte Schritt im Vollstreckungsprozess. Bevor es zu einer sogenannten Ersatzfreiheitsstrafe kommt, gibt es mehrere Eskalationsstufen und vor allem eine strategische Alternative: die gemeinnützige Arbeit.

Wenn Sie eine Geldstrafe nicht fristgerecht bezahlen, wird zunächst die Betreibung eingeleitet. Nur wenn diese erfolglos bleibt, weil bei Ihnen nichts zu holen ist, wandelt die zuständige Behörde die Geldstrafe in eine Freiheitsstrafe um. Der Umrechnungsschlüssel ist dabei fix: Ein Tagessatz entspricht einem Tag Haft. Bevor Sie diesen Punkt erreichen, haben Sie jedoch die Möglichkeit, einen Antrag auf Umwandlung der Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit zu stellen. Dies ist kein Gnadenakt, sondern ein gesetzlich vorgesehenes Recht.

Ihr Aktionsplan: Gemeinnützige Arbeit statt Ersatzfreiheitsstrafe beantragen

  1. Gesuch stellen: Reichen Sie das Gesuch unbedingt vor Ablauf der ursprünglichen Zahlungsfrist bei der zuständigen Vollzugsbehörde ein.
  2. Zahlungsunfähigkeit nachweisen: Belegen Sie, dass Sie die Geldstrafe nicht bezahlen können (z.B. durch eine Bestätigung des Sozialamtes, Betreibungsregisterauszug).
  3. Aufenthaltsrecht belegen: Sie müssen über ein gültiges Aufenthaltsrecht in der Schweiz verfügen, um für das Programm zugelassen zu werden.
  4. Vereinbarung unterzeichnen: Schliessen Sie eine Vereinbarung mit der Behörde ab, in der die Details (Einsatzort, Stunden) geregelt sind.
  5. Arbeit leisten: Die Arbeit muss in der Regel innerhalb von zwei Jahren geleistet werden. Dabei entsprechen 4 Stunden gemeinnütziger Arbeit einem Tagessatz Geldstrafe.

Diese Option wird zunehmend genutzt. So meldete der Kanton Zürich eine 26% Zunahme der Gesuche im Jahr 2024, was zeigt, dass dies ein etablierter und anerkannter Weg ist, um eine Haftstrafe zu vermeiden. Die Arbeitseinsätze finden in sozialen Einrichtungen, Gemeinden oder Non-Profit-Organisationen statt und ermöglichen es, die „Schuld“ durch konkreten Einsatz für die Gesellschaft abzugelten, anstatt durch passive Haft.

Gemeinnützige Arbeit als Alternative zur Ersatzfreiheitsstrafe

Es ist entscheidend, frühzeitig und proaktiv zu handeln. Wer die Zahlungsfristen ignoriert und auf Mahnungen nicht reagiert, verliert die Möglichkeit, gemeinnützige Arbeit zu beantragen und riskiert den direkten Weg zur Ersatzfreiheitsstrafe.

Das System bietet also einen Ausweg, der sowohl dem Verurteilten als auch der Gesellschaft dient – eine produktive Alternative zur kostspieligen und oft kontraproduktiven Haft.

Wann lohnt sich eine Einsprache gegen die Höhe des Tagessatzes finanziell?

Einen Strafbefehl zu erhalten, bedeutet nicht, ihn widerstandslos akzeptieren zu müssen. Sie haben das Recht, Einsprache zu erheben. Doch dieser Schritt sollte keine emotionale Kurzschlussreaktion sein, sondern eine kühle, finanzielle Kalkulation. Eine Einsprache lohnt sich nur dann, wenn ein konkreter und belegbarer Fehler in der Berechnung des Tagessatzes vorliegt oder die Bemessung der Schuld offensichtlich unangemessen ist.

Die Frist dafür ist extrem kurz: Die gesetzliche Einsprachefrist beträgt exakt 10 Tage ab Zustellung des Strafbefehls. Innerhalb dieser kurzen Zeit müssen Sie entscheiden, ob sich der Aufwand lohnt. Der häufigste und aussichtsreichste Grund für eine Einsprache ist eine fehlerhafte Berechnung Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. Bevor Sie handeln, sollten Sie den Strafbefehl anhand einer Checkliste kritisch prüfen:

  • Unterhaltsverpflichtungen: Wurden Ihre Alimente für Kinder oder Ex-Partner korrekt und in voller Höhe berücksichtigt?
  • Krankenkassenprämien: Sind die Prämien der obligatorischen Grundversicherung für Sie und Ihre Familie vollständig abgezogen worden?
  • Einkommensbasis: Basiert die Berechnung auf Ihren aktuellen, möglicherweise geringeren Einkommensdaten oder auf veralteten Informationen?
  • Berufsauslagen: Wurden alle notwendigen und nachweisbaren Kosten für Ihre Berufsausübung (z.B. Fahrtkosten, Fachliteratur) einberechnet?
  • Gesamtsituation: Entspricht der festgesetzte Tagessatz Ihrer realen finanziellen Belastbarkeit oder schränkt er Sie bis unter das Existenzminimum ein?

Liegt bei einem dieser Punkte ein klarer Fehler vor, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, mit einer Einsprache eine Reduktion des Tagessatzes zu erreichen. Eine Einsprache nur mit dem Argument, die Strafe sei „zu hoch“ oder „unfair“, ist hingegen meist aussichtslos. Sie benötigen Fakten und Belege. Bedenken Sie auch das Prozessrisiko: Eine Einsprache führt zu einem Gerichtsverfahren. Zwar kann das Gericht die Strafe nicht zu Ihrem Nachteil erhöhen (Verbot der „reformatio in peius“), aber es fallen Gerichtskosten an, die Sie tragen müssen, wenn Sie unterliegen.

Letztlich ist eine Einsprache ein Werkzeug für Korrekturen, kein Instrument zur Neuverhandlung von Schuld und Sühne auf emotionaler Basis.

Strafanzeige vs. Zivilklage: Welcher Weg bringt Ihnen das verlorene Geld schneller zurück?

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind und dabei Geld verloren haben, stehen Ihnen grundsätzlich zwei Wege offen, um zu Ihrem Recht – und Ihrem Geld – zu kommen. Es ist wichtig, die strategischen Unterschiede zwischen einer Strafanzeige und einer Zivilklage zu verstehen, da sie unterschiedliche Ziele verfolgen und mit unterschiedlichen Kosten und Zeitplänen verbunden sind. Wechseln wir also kurz die Perspektive.

Die Strafanzeige ist der Weg der öffentlichen Anklage. Ihr Ziel ist primär die Bestrafung des Täters durch den Staat. Für das Opfer ist dieses Verfahren kostenlos, da die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen führt und die Anklage vertritt. Es ist oft der schnellere Weg, um eine Verurteilung zu erreichen. Allerdings führt eine strafrechtliche Verurteilung nicht automatisch zur Rückzahlung Ihres Geldes. Sie müssen Ihre finanziellen Ansprüche aktiv im Verfahren geltend machen.

Hier kommt das sogenannte Adhäsionsverfahren ins Spiel. Es erlaubt Ihnen als Opfer, Ihre zivilrechtlichen Ansprüche (Schadenersatz, Genugtuung) direkt im Strafprozess anzumelden. Das spart Zeit und die Kosten eines separaten Zivilprozesses. Das Strafgericht entscheidet dann nicht nur über die Strafe, sondern auch über Ihre finanzielle Entschädigung. Die Zivilklage hingegen ist ein reines Privatverfahren zwischen Ihnen und dem Schädiger. Hier geht es ausschliesslich um die Durchsetzung Ihrer finanziellen Ansprüche, nicht um die Bestrafung des Täters. Sie müssen die Klage selbst einreichen und tragen das volle Kostenrisiko für Gericht und Anwalt.

Vergleich Strafanzeige vs. Zivilklage
Kriterium Strafanzeige Zivilklage
Ziel Bestrafung des Täters Entschädigung/Schadenersatz
Kosten Keine (Staat übernimmt) Gerichts- und Anwaltskosten
Akteur Staatsanwaltschaft Geschädigter/Opfer
Dauer Meist schneller Kann länger dauern
Adhäsionsverfahren Möglich Separates Verfahren

Für die meisten Opfer ist der Weg über die Strafanzeige mit Adhäsionsklage der strategisch klügere. Er ist kostengünstiger und bündelt die Verfahren. Jedoch ist auch hier Geduld gefragt: Selbst ein Urteil zu Ihren Gunsten bedeutet nicht, dass das Geld sofort fliesst. Zahlt der Verurteilte nicht freiwillig, muss die Forderung am Ende doch über das Betreibungsamt eingetrieben werden.

Die Entscheidung für den einen oder anderen Weg sollte daher auf einer nüchternen Analyse der Erfolgsaussichten, der Beweislage und der finanziellen Situation des Täters basieren.

Wie wird Ihr betreibungsrechtliches Existenzminimum berechnet und was darf nicht gepfändet werden?

Sollte eine Geldstrafe oder eine andere Forderung zur Betreibung führen, greift ein zentraler Schutzmechanismus des Schweizer Rechts: das betreibungsrechtliche Existenzminimum, auch Notbedarf genannt. Dieses stellt sicher, dass Ihnen trotz Pfändung die Mittel für ein menschenwürdiges Leben verbleiben. Es ist die finanzielle rote Linie, die das Betreibungsamt nicht überschreiten darf.

Die Berechnung dieses Minimums folgt klaren Richtlinien, die von der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz festgelegt werden. Es setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Der zentrale Posten ist der Grundbedarf für Lebenshaltungskosten wie Nahrung, Kleidung und Hygiene. Der Grundbedarf beträgt gemäss den Richtlinien aktuell CHF 1’200 für eine alleinstehende Person und CHF 1’700 für ein verheiratetes Paar oder eine eingetragene Partnerschaft. Hinzu kommen Zuschläge für jedes unterhaltspflichtige Kind.

Zusätzlich zum Grundbedarf werden weitere unumgängliche Ausgaben zum Existenzminimum hinzugerechnet:

  • Die tatsächliche Miete (sofern sie nicht offensichtlich luxuriös ist)
  • Die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung
  • Notwendige Kosten für den Arbeitsweg
  • Gerichtlich festgelegte Unterhaltszahlungen

Nur der Teil Ihres Einkommens, der über diesem berechneten Existenzminimum liegt, ist pfändbar. Neben dem Einkommen schützt das Gesetz (Art. 92 SchKG) auch bestimmte Gegenstände vor der Pfändung, die für das Leben und die Berufsausübung unerlässlich sind. Diese sogenannten Kompetenzstücke dürfen Ihnen nicht weggenommen werden:

  • Notwendige Möbel, Kleider und Haushaltsgegenstände für den persönlichen Gebrauch
  • Werkzeuge, Instrumente und Bücher, die für die Ausübung Ihres Berufs notwendig sind
  • AHV- und IV-Renten (diese sind nur unter bestimmten Bedingungen und nur teilweise pfändbar)
  • Religiöse Bücher und Kultgegenstände
  • Haustiere, die keinen materiellen Vermögenswert darstellen
  • Unentbehrliche medizinische Hilfsmittel und Medikamente

Dieser Schutzmechanismus gewährleistet, dass eine Verschuldung nicht in die absolute Mittellosigkeit führt, sondern die Grundlage für einen Neuanfang erhalten bleibt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Höhe des Tagessatzes basiert auf Ihrem Nettoeinkommen nach Abzug aller zwingenden Ausgaben.
  • Die Anzahl der Tagessätze spiegelt die Schwere Ihres Verschuldens wider und ist unabhängig von Ihrer Finanzlage.
  • Eine proaktive und lückenlose Dokumentation Ihrer Finanzen ist der wirksamste Hebel, um eine überhöhte Strafe zu verhindern.

Warum müssen Sie innert 10 Tagen „Rechtsvorschlag“ rufen, um die Betreibung zu stoppen?

Im Schweizer Rechtssystem gibt es Fristen, deren Versäumnis fatale und oft unumkehrbare Folgen hat. Die 10-Tage-Frist ist eine solche kritische Schwelle, die sowohl im Strafrecht bei der Einsprache gegen einen Strafbefehl als auch im Schuldbetreibungsrecht beim Zahlungsbefehl gilt. Das Signalwort, das Sie im Betreibungsverfahren kennen müssen, lautet: „Rechtsvorschlag“.

Wenn ein Gläubiger eine Betreibung gegen Sie einleitet, stellt Ihnen das Betreibungsamt einen Zahlungsbefehl zu. Dieses Dokument ist noch kein Urteil, sondern die formelle Mitteilung, dass eine Forderung gegen Sie geltend gemacht wird. Ab dem Tag der Zustellung haben Sie genau 10 Tage Zeit, um Rechtsvorschlag zu erheben. Dies ist ein einfacher, formloser Akt, der die Betreibung sofort stoppt. Sie können ihn mündlich direkt am Postschalter bei der Entgegennahme, persönlich beim Betreibungsamt oder schriftlich per Brief erklären. Eine Begründung ist nicht erforderlich, und es kostet Sie nichts.

Die Parallele zur 10-tägigen Einsprachefrist beim Strafbefehl ist kein Zufall. In beiden Fällen signalisiert das Gesetz: „Achtung, jetzt wird es ernst. Wenn Sie mit dem Inhalt dieses amtlichen Dokuments nicht einverstanden sind, müssen Sie sofort reagieren.“ Wer diese Frist verstreichen lässt, signalisiert dem System quasi sein Einverständnis. Beim Zahlungsbefehl bedeutet ein versäumter Rechtsvorschlag, dass die Forderung als anerkannt gilt. Der Gläubiger kann die Betreibung fortsetzen und beispielsweise eine Pfändung beantragen (die sogenannte Rechtsöffnung).

Der Rechtsvorschlag ist Ihr Veto. Er zwingt den Gläubiger, den Spiess umzudrehen: Er muss nun vor Gericht beweisen, dass seine Forderung rechtmässig ist. Die Betreibung ist blockiert, bis ein rechtskräftiges Gerichtsurteil vorliegt. Versäumen Sie die Frist, verlieren Sie diese einfache und effektive Verteidigungsmöglichkeit und müssen die Rechtmässigkeit der Forderung in einem viel komplizierteren und teureren Verfahren nachträglich bestreiten.

Um Ihre finanzielle Position optimal zu schützen und keine kritischen Fristen zu verpassen, ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung kein Kostenfaktor, sondern eine strategische Investition in die Kontrolle über Ihr eigenes Verfahren.

Fragen fréquentes sur Strafbefehl und Geldstrafe in der Schweiz

Was ist das Adhäsionsverfahren?

Das Adhäsionsverfahren ermöglicht es Opfern, ihre Zivilansprüche direkt im Strafverfahren geltend zu machen und spart Zeit und Kosten eines separaten Zivilprozesses.

Bedeutet ein Urteil automatisch Geldrückfluss?

Nein, auch nach einem Urteil zugunsten des Opfers kann die Eintreibung über das Betreibungsamt notwendig sein, wenn der Verurteilte nicht freiwillig zahlt.

Welcher Weg ist kostengünstiger?

Die Strafanzeige ist für das Opfer kostenlos, während bei der Zivilklage Gerichts- und möglicherweise Anwaltskosten anfallen.

Wie kann ich Rechtsvorschlag erheben?

Der Rechtsvorschlag kann mündlich auf der Post, persönlich beim Betreibungsamt oder schriftlich erhoben werden.

Was bewirkt der Rechtsvorschlag?

Er stoppt die Betreibung und zwingt den Gläubiger, die Rechtmässigkeit seiner Forderung vor Gericht zu beweisen.

Kostet der Rechtsvorschlag etwas?

Nein, der Rechtsvorschlag ist kostenlos und kann ohne Begründung erhoben werden.

Geschrieben von Lukas Meier, Lukas Meier ist Spezialist für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG) und ehemaliger stellvertretender Betreibungsbeamter. Er berät heute Gläubiger und Schuldner bei Inkasso, Pfändung und Sanierung.