
Viele fühlen sich bei digitalen Konflikten oder Nachbarschaftsstreitigkeiten rechtlos, doch das Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) bietet überraschend konkrete und direkt anwendbare Werkzeuge zum Selbstschutz.
- Klassische ZGB-Artikel wie der Schutz vor „übermässigen Einwirkungen“ gelten auch für Drohnen, Kameras und sogar WLAN-Diebstahl.
- Ihre Rechte sind stärker als Sie denken, sei es beim „Recht am eigenen Bild“ auf öffentlichen Plätzen oder bei der Haftung für Online-Käufe von Minderjährigen.
Empfehlung: Betrachten Sie das ZGB nicht als Hindernis, sondern als Ihr persönliches Schutzschild. Kennen Sie die entscheidenden Artikel, um Ihre Privatsphäre und Ihr Vermögen proaktiv zu sichern.
Ein Klick, ein Post, eine Drohne am Himmel – und schon fühlt es sich an, als wäre die eigene Privatsphäre nur noch eine vage Erinnerung. Im digitalen und zunehmend verdichteten Alltag prallen unsere Lebenswelten aufeinander, und Konflikte scheinen unvermeidlich. Man fühlt sich oft machtlos, sei es gegenüber einem rücksichtslosen Nachbarn, einem unachtsamen Fotografen oder den undurchsichtigen Regeln des Internets. Die üblichen Ratschläge wie „Seien Sie vorsichtig“ oder „Suchen Sie das Gespräch“ sind zwar gut gemeint, aber sie reichen nicht aus, wenn Ihre Grenzen bereits überschritten wurden.
Doch was, wenn das stärkste Werkzeug für Ihren Schutz längst in Ihrer Hand liegt, oft unbeachtet, weil man es für veraltet hält? Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB), das Fundament unseres Zusammenlebens, ist weit mehr als trockene Paragrafen für Juristen. Es ist Ihr persönliches, direkt anwendbares Rechtswerkzeug – eine Art Schweizer Taschenmesser für den zivilrechtlichen Selbstschutz. Viele seiner über hundert Jahre alten Prinzipien entfalten gerade im digitalen Zeitalter eine erstaunliche Kraft und Relevanz, die Ihnen die Kontrolle zurückgeben kann.
Die wahre Stärke liegt nicht darin, das Gesetzbuch auswendig zu kennen, sondern zu verstehen, wie man seine schärfsten Klingen im richtigen Moment einsetzt. Anstatt in der Theorie zu verharren, zeigt Ihnen dieser Artikel anhand von acht konkreten, alltäglichen Situationen, wie Sie die Artikel des ZGB als wirksames Schutzschild für Ihre Persönlichkeit, Ihr Eigentum und Ihre Selbstbestimmung nutzen können. Es geht darum, vom passiven Erdulden ins aktive Handeln zu kommen.
Dieser Leitfaden führt Sie durch praxisnahe Beispiele und zeigt auf, wo genau im Zivilgesetzbuch Ihre Rechte verankert sind. So sind Sie für die kleinen und grossen rechtlichen Herausforderungen des Alltags bestens gewappnet.
Inhaltsverzeichnis: Ihre ZGB-Rechte in der Praxis
- Wie gründen Sie einen Verein nach ZGB Art. 60 für Ihr lokales Projekt ohne Notar?
- Ab wann haften Jugendliche nach ZGB für Online-Käufe selbst?
- Lärm oder Schattenwurf: Was müssen Sie vom Nachbarn gemäss ZGB dulden und was nicht?
- Das riskante Missverständnis, dass „Recht am eigenen Bild“ auf öffentlichen Plätzen nicht gilt
- Vorsorgeauftrag erstellen: Wann ist der optimale Zeitpunkt vor dem Verlust der Urteilsfähigkeit?
- Das Risiko der Forenbetreiber: Haften Sie für beleidigende Kommentare Ihrer Nutzer?
- Auskunftsrecht Art. 25:Wie berechnet das Gericht die Höhe Ihres Tagessatzes bei einer Geldstrafe in der Schweiz?
- Konkubinatsvertrag in der Schweiz: Wie sichern Sie sich als unverheiratetes Paar ohne Trauschein ab?
Wie gründen Sie einen Verein nach ZGB Art. 60 für Ihr lokales Projekt ohne Notar?
Sie haben eine Vision für ein lokales Projekt – einen Quartiertreff, eine Sportgruppe oder einen Kulturanlass – und möchten dafür einen rechtlichen Rahmen schaffen. Der Verein nach Art. 60 ff. ZGB ist in der Schweiz die ideale Form dafür: einfach, flexibel und kostengünstig. Entgegen einem weitverbreiteten Irrtum benötigen Sie für die Vereinsgründung keinen Notar und kein Mindestkapital. Alles, was Sie brauchen, sind mindestens zwei Gründungsmitglieder und schriftliche Statuten, die den Willen zur Körperschaftsbildung, den Zweck und die Organisation des Vereins festhalten.
Die eigentliche Herausforderung liegt heute weniger im formalen Gründungsakt als in der Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere des Datenschutzes. Seit der Revision des Datenschutzgesetzes (revDSG) sind auch Vereine verpflichtet, sorgfältig mit den Daten ihrer Mitglieder umzugehen. Dies beginnt bei der Erstellung einer Datenschutzerklärung für die Website und reicht bis zur Führung eines Verzeichnisses der Bearbeitungstätigkeiten. Die Missachtung dieser Pflichten ist kein Kavaliersdelikt; es können gemäss revDSG als maximale Busse gegen natürliche Personen bis zu CHF 250’000 verhängt werden.
Ein proaktiver Umgang mit dem Datenschutz schützt nicht nur vor empfindlichen Bussen, sondern schafft auch Vertrauen bei Ihren Mitgliedern. Definieren Sie von Anfang an klare Regeln, etwa zum Umgang mit Fotos von Vereinsanlässen in den Statuten. So stellen Sie sicher, dass Ihr Projekt auf einem soliden und rechtssicheren Fundament steht und die Freude am gemeinsamen Zweck nicht durch rechtliche Sorgen getrübt wird. Die Gründung selbst ist der einfache Teil; die nachhaltige und gesetzeskonforme Führung ist die eigentliche Kür.
Ab wann haften Jugendliche nach ZGB für Online-Käufe selbst?
Die Frage der Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen im E-Commerce beschäftigt viele Eltern. Grundsätzlich gilt nach Art. 19 ZGB, dass urteilsfähige, aber noch nicht volljährige Personen für Vertragsabschlüsse die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter benötigen. Ein Online-Kauf durch einen Jugendlichen ist daher rechtlich „schwebend wirksam“. Das bedeutet, der Vertrag wird erst dann gültig, wenn die Eltern ihn nachträglich genehmigen. Verweigern sie die Zustimmung, kann der Kauf rückgängig gemacht werden, selbst wenn die Ware bereits geliefert wurde. Dies schützt Minderjährige vor unüberlegten und finanziell belastenden Entscheidungen.
Eine wichtige Ausnahme von dieser Regel ist im Art. 321 ZGB verankert: Geld, das ein Jugendlicher durch eigene Arbeit verdient hat (z. B. aus einem Ferienjob) oder das ihm zur freien Verfügung überlassen wurde (Taschengeld), darf er selbstständig verwalten und ausgeben. Kauft ein 16-Jähriger also von seinem Ersparten ein Videospiel, ist dieser Kauf in der Regel gültig. Die Abgrenzung ist jedoch oft schwierig: Ein teures Smartphone-Abonnement übersteigt typischerweise den Rahmen des Taschengeldes und wäre ohne Zustimmung der Eltern anfechtbar.
Ein konkreter Fall, der diese Dynamik verdeutlicht, wurde vom SRF Kassensturz dokumentiert: Eine 16-jährige Jugendliche kaufte online Konzerttickets für 300 Franken und wollte den Kauf widerrufen. Da dieser Betrag den Rahmen des üblichen Taschengeldes sprengte und die Eltern die Genehmigung verweigerten, konnte die Transaktion erfolgreich rückgängig gemacht werden. Dies zeigt, dass die Handlungsfähigkeit im Netz immer im Kontext der finanziellen Tragweite und der Urteilsfähigkeit beurteilt wird.

Diese Regelungen schaffen eine Balance: Sie ermöglichen Jugendlichen, erste wirtschaftliche Erfahrungen zu sammeln, während sie gleichzeitig vor weitreichenden finanziellen Verpflichtungen geschützt werden. Für Eltern bedeutet dies, im Gespräch mit ihren Kindern klare Regeln für Online-Ausgaben zu definieren.
Lärm oder Schattenwurf: Was müssen Sie vom Nachbarn gemäss ZGB dulden und was nicht?
Das Nachbarrecht, geregelt in Art. 684 ff. ZGB, ist ein klassisches Spannungsfeld. Es verpflichtet Grundeigentümer, bei der Ausübung ihres Eigentums übermässige Einwirkungen auf die Nachbargrundstücke zu unterlassen. Was als „übermässig“ gilt, hängt vom Ortsgebrauch sowie der Lage und Beschaffenheit der Grundstücke ab. In einer städtischen Wohnzone muss mehr Lärm hingenommen werden als in einem ländlichen Idyll. Doch dieses über 100 Jahre alte Prinzip ist heute relevanter denn je, denn es lässt sich direkt auf moderne, digitale Störungen anwenden, die sogenannten „digitalen Immissionen“.
Fliegt die Drohne des Nachbarn wiederholt in geringer Höhe über Ihren Garten und filmt dabei? Ist seine neue Videotürklingel so installiert, dass sie permanent Ihren Eingangsbereich erfasst? Oder nutzt er gar unbefugt Ihr WLAN? All dies sind keine Bagatellen, sondern potenzielle Persönlichkeits- und Eigentumsverletzungen. Gerichte und Rechtsexperten wenden den Begriff der „Immission“ zunehmend auch auf solche unsichtbaren oder digitalen Störungen an. Sie haben als betroffene Person das Recht, die Unterlassung dieser Störungen zu verlangen und Ihre Privatsphäre zu schützen.
Die Autorität in diesem Bereich, der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), bestätigt diese Auslegung. Seine Haltung ist klar und gibt Ihnen Rückendeckung:
Das Prinzip der übermässigen Einwirkungen nach ZGB Art. 684 kann analog auf Überwachungskameras, Videotürklingeln oder Drohnen angewendet werden, die die Privatsphäre verletzen.
– Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter, Offizielle Richtlinien zur Videoüberwachung im privaten Bereich
Anstatt sich hilflos zu fühlen, können Sie sich also aktiv wehren. Dokumentieren Sie die Störungen und fordern Sie Ihren Nachbarn unter Berufung auf Ihr Recht nach ZGB zur Unterlassung auf. Das Gesetz ist hier ein starkes Werkzeug, um die eigenen Grenzen im digitalen Zeitalter klar zu definieren und durchzusetzen.
Das riskante Missverständnis, dass „Recht am eigenen Bild“ auf öffentlichen Plätzen nicht gilt
Viele Hobbyfotografen und Social-Media-Nutzer glauben, dass auf öffentlichen Plätzen alles und jeder fotografiert und veröffentlicht werden darf. Dies ist ein gefährlicher Irrtum. Das Recht am eigenen Bild ist ein zentraler Aspekt des Persönlichkeitsschutzes nach Art. 28 ZGB und gilt grundsätzlich überall – auch auf der Strasse, im Park oder bei einer Demonstration. Jede Person hat das Recht zu bestimmen, ob, wo und in welchem Kontext ein Bild von ihr veröffentlicht wird.
Natürlich gibt es Ausnahmen. Wenn eine Person nur zufällig und als reines „Beiwerk“ auf einem Landschafts- oder Architekturbild erscheint (z.B. als kleine Figur vor einem Bergpanorama), ist in der Regel keine Einwilligung nötig. Dasselbe gilt für Bilder von grossen Menschenansammlungen, bei denen der Einzelne nicht im Fokus steht. Besondere Regeln gelten zudem für Personen der Zeitgeschichte wie Politiker oder Stars bei öffentlichen Auftritten. Doch sobald eine Person klar erkennbar ist und im Mittelpunkt des Bildes steht, ist Vorsicht geboten.

Besonders heikel ist die kommerzielle Nutzung von Bildern oder die Veröffentlichung in einem Kontext, der für die abgebildete Person nachteilig sein könnte. Ohne ausdrückliche oder zumindest stillschweigende Einwilligung (z.B. durch Posieren für die Kamera) ist eine Veröffentlichung unzulässig. Fühlen Sie sich durch ein online veröffentlichtes Foto in Ihren Rechten verletzt, können Sie dessen Entfernung verlangen und unter Umständen sogar Schadenersatz oder eine Genugtuung fordern. Das Gesetz gibt Ihnen das Recht, die Kontrolle über Ihr eigenes Abbild zu behalten.
Checkliste: Wann darf ich Fotos von Personen in der Schweiz veröffentlichen?
- ✓ Die Person hat ausdrücklich oder stillschweigend eingewilligt
- ✓ Die Person ist nur Beiwerk (Staffage) bei Landschafts- oder Gebäudeaufnahmen
- ✓ Es handelt sich um eine absolute Person der Zeitgeschichte (z.B. Bundesrat)
- ✓ Es liegt ein überwiegendes öffentliches Interesse vor (z.B. Berichterstattung)
- ✗ Erkennbare Kinder auf Spielplätzen ohne Einwilligung der Eltern
- ✗ Personen in privaten Momenten, auch wenn im öffentlichen Raum
- ✗ Fotos zur kommerziellen Nutzung ohne schriftliche Einwilligung
Vorsorgeauftrag erstellen: Wann ist der optimale Zeitpunkt vor dem Verlust der Urteilsfähigkeit?
Die Frage ist nicht ob, sondern wann man sich mit der eigenen Endlichkeit auseinandersetzt. Der Vorsorgeauftrag nach Art. 360 ff. ZGB ist eines der wichtigsten Instrumente der proaktiven Selbstbestimmung. Er ermöglicht es Ihnen, heute festzulegen, wer Ihre persönlichen, vermögensrechtlichen und rechtlichen Angelegenheiten besorgen soll, falls Sie dereinst wegen eines Unfalls oder einer Krankheit urteilsunfähig werden. Der optimale Zeitpunkt dafür ist jetzt – in einem Zustand voller geistiger Klarheit und Handlungsfähigkeit. Zu warten, bis erste Anzeichen einer Krankheit auftreten, ist riskant, da die Urteilsfähigkeit dann bereits infrage gestellt werden könnte.
Ein oft übersehener, aber existenziell wichtiger Aspekt ist der digitale Nachlass. Ohne eine klare Regelung im Vorsorgeauftrag stehen Angehörige oft vor verschlossenen Türen. Wie sollen sie auf Ihr E-Banking zugreifen, um Rechnungen zu bezahlen? Wie können sie Ihre Social-Media-Konten verwalten oder auf wichtige Dokumente in der Cloud zugreifen? Ohne explizite Vollmachten und hinterlegte Zugangsdaten muss die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eingeschaltet werden, was zu erheblichen Verzögerungen und Kosten führt.
Fallbeispiel: Digitaler Nachlass ohne Vorsorgeauftrag
Ein von der Zeitung „Beobachter“ beschriebenes Beispiel zeigt die Wichtigkeit der rechtzeitigen Regelung: Eine Person, die ihre digitalen Zugänge nicht im Vorsorgeauftrag geregelt hatte, hinterliess nach einem Unfall über 50 Online-Konten. Die KESB musste eingeschaltet werden, da die Angehörigen ohne Vollmachten keinen Zugriff auf E-Banking, Social Media und Krypto-Wallets erhielten. Der Prozess zur Klärung dauerte über 18 Monate und verursachte erhebliche Kosten für die Familie.
Diese Erfahrung verdeutlicht, wie wichtig Voraussicht ist. Ein Erfahrungsbericht unterstreicht die emotionale Belastung für die Hinterbliebenen:
Nach dem plötzlichen Tod meines Vaters standen wir vor verschlossenen digitalen Türen. Ohne Passwörter und ohne Vorsorgeauftrag konnten wir weder auf sein Online-Banking zugreifen noch seine Social-Media-Profile schliessen. Die KESB half uns zwar, aber es dauerte Monate und war emotional sehr belastend. Heute rate ich jedem: Regelt euren digitalen Nachlass rechtzeitig!
– Anonymes Zeugnis auf Pro Infirmis
Ein Vorsorgeauftrag ist somit keine Frage des Alters, sondern der Verantwortung gegenüber sich selbst und seinen Liebsten. Er ist der Schlüssel, um auch in schwierigen Zeiten die Kontrolle und Würde zu bewahren.
Das Risiko der Forenbetreiber: Haften Sie für beleidigende Kommentare Ihrer Nutzer?
Wer eine Online-Plattform wie ein Forum, einen Blog mit Kommentarfunktion oder eine Social-Media-Gruppe betreibt, schafft einen Raum für Austausch – aber auch für potenzielle Konflikte. Eine häufige Sorge ist die Haftung für ehrverletzende, beleidigende oder anderweitig rechtswidrige Kommentare von Nutzern. Die gute Nachricht zuerst: Als Betreiber (Host-Provider) haften Sie in der Schweiz nicht automatisch für die Inhalte Dritter. Es gilt das Prinzip: keine Haftung ohne Kenntnis.
Die Situation ändert sich jedoch schlagartig, sobald Sie von einem rechtswidrigen Inhalt Kenntnis erlangen, beispielsweise durch die Meldung eines betroffenen Nutzers. Ab diesem Moment trifft Sie eine Handlungspflicht. Ignorieren Sie die Meldung, können Sie als sogenannter „Störer“ selbst für die Persönlichkeitsverletzung nach Art. 28 ZGB haftbar gemacht werden. Das Schweizerische Bundesgericht hat diese „Notice-and-Takedown“-Praxis in einem Leitentscheid klar definiert. Sie sind verpflichtet, den gemeldeten Inhalt umgehend zu prüfen und bei einer offensichtlichen Rechtsverletzung zu entfernen.
Diese Regelung wird durch einen zentralen Leitsatz des höchsten Gerichts prägnant zusammengefasst:
Keine Haftung ohne Kenntnis, aber Handlungspflicht nach Kenntnisnahme
– Bundesgericht, Leitentscheid zur Störerhaftung in der Schweiz
Für Sie als Betreiber bedeutet das, dass Sie ein klares und einfaches Meldeverfahren für Ihre Nutzer einrichten müssen. Eine schnelle und konsequente Reaktion auf Meldungen schützt nicht nur die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, sondern minimiert auch Ihr eigenes rechtliches Risiko. Eine gut dokumentierte Vorgehensweise ist hierbei Ihr wichtigstes Rechtswerkzeug.
Ihr Aktionsplan bei ehrverletzenden Kommentaren
- Meldung prüfen: Dokumentieren Sie den gemeldeten Kommentar mit Screenshot, URL und Zeitstempel.
- Rechtliche Bewertung: Prüfen Sie, ob eine offensichtliche Persönlichkeitsverletzung nach Art. 28 ZGB vorliegt (z.B. Beleidigung, Verleumdung).
- Notice-and-Takedown: Löschen Sie eindeutig rechtswidrige Inhalte unverzüglich nach Kenntnisnahme von Ihrer Plattform.
- Kommunikation: Informieren Sie sowohl den Beschwerdeführer als auch den Verfasser (falls möglich) über Ihre Massnahmen und deren Begründung.
- Dokumentation: Bewahren Sie die gesamte Korrespondenz und alle getroffenen Massnahmen sorgfältig auf für den Fall rechtlicher Auseinandersetzungen.
Auskunftsrecht Art. 25:Wie berechnet das Gericht die Höhe Ihres Tagessatzes bei einer Geldstrafe in der Schweiz?
Wenn in der Schweiz eine Geldstrafe verhängt wird, erfolgt dies nach dem Tagessatzsystem. Dieses System soll für mehr Gerechtigkeit sorgen, indem es die Strafe an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der verurteilten Person anpasst. Die Geldstrafe besteht aus zwei Komponenten: der Anzahl der Tagessätze, welche die Schwere der Tat widerspiegelt, und der Höhe des einzelnen Tagessatzes, die sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen richtet.
Doch wie kommt das Gericht auf den Betrag eines Tagessatzes? Der Ausgangspunkt ist Ihr Nettoeinkommen aus allen Quellen (Lohn, Renten, Nebeneinkünfte). Von diesem Betrag zieht das Gericht die zwingenden, nachgewiesenen Ausgaben ab. Dazu gehören in der Regel:
- Wohnkosten (Miete und Nebenkosten)
- Krankenkassenprämien
- Steuern
- Nachgewiesene Unterhaltsverpflichtungen (Alimente)
- Notwendige Berufsauslagen
Der Betrag, der nach diesen Abzügen übrig bleibt, wird als Ihr frei verfügbares Einkommen betrachtet. Dieses wird anschliessend durch 30 geteilt, um den Betrag für einen Tagessatz zu ermitteln. Stellen Sie sich vor, Ihr monatliches Nettoeinkommen beträgt CHF 5’000 und Ihre zwingenden Ausgaben belaufen sich auf CHF 3’500. Es verbleiben CHF 1’500. Geteilt durch 30 ergibt dies einen Tagessatz von CHF 50. Werden Sie zu 30 Tagessätzen verurteilt, beträgt die Geldstrafe CHF 1’500.
Wichtig zu wissen ist, dass Gerichte einen gewissen Ermessensspielraum haben. Sie können auch Ihr Vermögen berücksichtigen, falls dieses erheblich ist. Zudem müssen Sie Ihre finanzielle Situation vollständig und wahrheitsgetreu offenlegen (Auskunftsrecht nach Art. 25 des Datenschutzgesetzes, hier im Kontext des Strafverfahrens). Falsche oder unvollständige Angaben können zu einer höheren Einschätzung und zusätzlichen rechtlichen Konsequenzen führen. Das System zielt darauf ab, dass die Strafe für eine reiche Person genauso spürbar ist wie für eine Person mit geringem Einkommen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das ZGB ist auch im Digitalzeitalter Ihr stärkster Verbündeter zum Schutz Ihrer Persönlichkeit.
- Proaktive Regelungen wie ein Vorsorgeauftrag oder ein Konkubinatsvertrag verhindern zukünftige Konflikte und sichern Ihre Selbstbestimmung.
- Kennen Sie Ihre Rechte bei „digitalen Immissionen“ (Drohnen, Kameras) und dem Recht am eigenen Bild, um im Alltag klare Grenzen zu setzen.
Konkubinatsvertrag in der Schweiz: Wie sichern Sie sich als unverheiratetes Paar ohne Trauschein ab?
Immer mehr Paare in der Schweiz entscheiden sich für ein Zusammenleben ohne Trauschein. Diese Lebensform bietet Flexibilität, birgt aber auch rechtliche Tücken, da das Gesetz für das Konkubinat – anders als für die Ehe – kaum Regelungen vorsieht. Bei einer Trennung oder im Todesfall gibt es keinen automatischen Schutz, keinen gesetzlichen Erbanspruch und keine geregelte Aufteilung des gemeinsam erworbenen Vermögens. Umso wichtiger ist es, durch einen Konkubinatsvertrag proaktiv für klare Verhältnisse zu sorgen.
Ein solcher Vertrag ist ein mächtiges Instrument der Selbstbestimmung. Er erlaubt Ihnen, massgeschneiderte Regeln für Ihr Zusammenleben und für den Fall einer Trennung festzulegen. Typische Regelungspunkte sind die Aufteilung der Haushaltskosten, das Eigentum an gemeinsam angeschafften Gegenständen und die finanzielle Unterstützung nach einer Trennung. Der Vertrag bedarf zu seiner Gültigkeit lediglich der einfachen Schriftlichkeit und der Unterschrift beider Partner.
Gerade im digitalen Zeitalter sollten dabei auch digitale Vermögenswerte nicht vergessen werden. Wer hat nach der Trennung Zugriff auf den gemeinsamen Cloud-Speicher mit den Urlaubsfotos? Wem gehören die Einnahmen aus dem gemeinsam betriebenen YouTube-Kanal? Wer darf das teure Streaming-Abo weiter nutzen? Ohne klare Vereinbarung sind solche Fragen oft Quelle für erbitterte und unnötige Streitigkeiten.
Die folgende Übersicht zeigt, welche digitalen Aspekte in einem Konkubinatsvertrag geregelt werden sollten, um spätere Konflikte zu vermeiden:
| Digitale Assets | Regelungsbedarf | Empfohlene Vertragsklausel |
|---|---|---|
| Gemeinsame Streaming-Abos | Nutzungsrechte nach Trennung | Kündigungsrecht und Kostenaufteilung definieren |
| Cloud-Speicher mit Fotos | Zugriff und Löschrechte | Kopier- und Löschfristen vereinbaren |
| Kryptowährungen | Eigentumsaufteilung | Prozentuale Aufteilung bei gemeinsamer Investition |
| Social-Media-Kanäle | Monetarisierung/Werbeeinnahmen | Gewinnbeteiligung bei gemeinsamer Arbeit |
Ein Konkubinatsvertrag ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern von Weitsicht und gegenseitigem Respekt. Er schafft eine faire und transparente Grundlage für die gemeinsame Zukunft und schützt beide Partner vor unliebsamen Überraschungen.
Um die hier vorgestellten Ratschläge in die Tat umzusetzen und Ihre persönliche Situation rechtlich abzusichern, ist eine individuelle Analyse der nächste logische Schritt. Zögern Sie nicht, bei Bedarf professionelle rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um Ihre Rechte vollumfänglich zu wahren.
Häufig gestellte Fragen zum Persönlichkeitsschutz im ZGB
Darf mein Nachbar eine Überwachungskamera installieren, die auch meinen Garten erfasst?
Nein, gemäss ZGB Art. 684 in Verbindung mit dem Datenschutzrecht dürfen Überwachungskameras nur das eigene Grundstück erfassen. Die Überwachung fremder Grundstücke stellt eine übermässige Einwirkung und Persönlichkeitsverletzung dar.
Kann ich rechtlich gegen die Nutzung meines WLANs durch Nachbarn vorgehen?
Ja, die unberechtigte WLAN-Nutzung kann als Verletzung des Besitzesschutzes nach ZGB behandelt werden. Sie haben Anspruch auf Unterlassung und können technische Massnahmen zur Sicherung verlangen.
Sind Drohnenflüge über mein Grundstück erlaubt?
Regelmässige oder niedrige Drohnenflüge über Privatgrundstücke können eine übermässige Einwirkung darstellen. Bei Aufnahmen liegt zusätzlich eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vor.