Veröffentlicht am März 12, 2024

Die Wahrnehmung des Willensvollstreckers als reiner Kostenfaktor ist ein teurer Irrtum. In Wahrheit ist er ein strategischer Vermögensschutz, der aktiv Wert schafft.

  • Er agiert als neutraler Mediator und «Blockade-Brecher», der kostspielige, jahrelange Gerichtsverfahren verhindert.
  • Durch proaktive Verhandlungen mit dem Steueramt und steuerliche Weitsicht kann er die Steuerlast für die Erben signifikant senken.

Empfehlung: Betrachten Sie das Honorar eines Willensvollstreckers nicht als Ausgabe, sondern als Investition in die finanzielle und emotionale Stabilität der Erbengemeinschaft.

Der Tod eines geliebten Menschen ist eine schwere emotionale Belastung. Wenn jedoch auf die Trauer zermürbende Erbstreitigkeiten und unerwartete Steuerforderungen folgen, kann sich die Situation schnell zu einem Alptraum entwickeln. Viele Erblasser glauben, mit einem klaren Testament sei alles geregelt. Doch bei komplexen Vermögen – Immobilien, Kunstsammlungen, Unternehmensanteile – und angespannten Familienverhältnissen ist dies oft nur die halbe Wahrheit. Die Erbteilung wird zur Zerreissprobe, die nicht nur Beziehungen, sondern auch das Vermögen selbst zerstört.

Hier stellt sich eine entscheidende Frage, die oft falsch verstanden wird. Es geht nicht darum, ob ein Willensvollstrecker Geld kostet, sondern darum, wie viel Geld, Zeit und Nerven sein Fehlen die Erbengemeinschaft kosten kann. Die gängige Vorstellung eines reinen Verwalters greift zu kurz. Ein kompetenter Willensvollstrecker ist vielmehr ein proaktiver Risikomanager des Nachlasses. Seine Aufgabe ist es nicht nur, Anweisungen auszuführen, sondern vorausschauend Werte zu sichern, Konflikte zu entschärfen und finanzielle Nachteile abzuwenden.

Dieser Artikel beleuchtet die oft unsichtbare, aber immense Wertschöpfung eines Willensvollstreckers in der Schweiz. Wir zeigen auf, wie er als neutraler Puffer agiert, um Blockaden zu lösen, wie er durch steuerliche Weitsicht das Vermögen schützt und welche Kontrollmechanismen den Erben zur Verfügung stehen. Es ist an der Zeit, den Willensvollstrecker als das zu sehen, was er im besten Fall ist: eine strategische Investition in den Frieden und die finanzielle Zukunft der Erben.

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Um Ihnen einen umfassenden Überblick zu geben, beleuchtet dieser Artikel die zentralen Fragen und Herausforderungen rund um die Willensvollstreckung in der Schweiz. Der folgende Inhalt führt Sie durch die kritischen Aspekte, von der Konfliktlösung über die Honorarfrage bis hin zur Steueroptimierung.

Darf der Willensvollstrecker das Elternhaus verkaufen gegen den Willen eines Erben?

Dies ist eine der emotionalsten und konfliktreichsten Fragen in einer Erbteilung. Die kurze Antwort lautet: Ja, unter bestimmten Umständen darf und muss er es sogar. Der Willensvollstrecker hat den Auftrag, den Nachlass gemäss dem Willen des Erblassers zu teilen. Wenn das Testament keine spezifische Zuweisung des Hauses an einen Erben vorsieht und eine gütliche Einigung unmöglich ist – weil sich die Erben nicht auf eine Auszahlung oder Übernahme einigen können – muss er eine Lösung herbeiführen. Ein Festhalten am Status quo würde seine Pflicht zur Teilung verletzen.

Seine Rolle ist hier die eines neutralen «Blockade-Brechers». Ein einzelner Erbe kann die gesamte Teilung über Jahre hinweg lahmlegen, selbst wenn ihm nur ein kleiner Anteil zusteht. Der Willensvollstrecker versucht zunächst, als Mediator eine für alle tragbare Lösung zu finden. Scheitert dies, bleibt oft nur der Verkauf der Liegenschaft, um den Erlös gerecht aufteilen zu können. Diese Massnahme verhindert eine finanzielle Eskalation, die bei einer gerichtlichen Teilungsklage droht. Solche Prozesse sind nicht nur emotional zermürbend, sondern auch extrem kostspielig.

Fallbeispiel: Der Willensvollstrecker als Mediator

In einer Erbengemeinschaft mit drei Geschwistern blockierte ein Erbe den Verkauf des Elternhauses aus emotionalen Gründen, obwohl er es sich finanziell nicht leisten konnte. Die anderen beiden Erben benötigten ihren Anteil dringend. Der Willensvollstrecker agierte als Mediator: Er liess das Haus schätzen, legte die finanziellen Konsequenzen einer Blockade offen (laufende Kosten, Wertverlust) und moderierte mehrere Gesprächsrunden. Schliesslich konnte eine Einigung erzielt werden, bei der ein Erbe das Haus mit einer Hypothek übernahm und den blockierenden Bruder mit einem Teil des Erlöses aus anderen Vermögenswerten auszahlte, was ohne die neutrale Vermittlung undenkbar gewesen wäre.

Der Verkauf gegen den Willen eines Erben ist also kein Willkürakt, sondern oft die letzte logische Konsequenz, um den Nachlass überhaupt abwickeln zu können und die Erbengemeinschaft vor noch grösserem Schaden zu bewahren. Gerichtliche Erbteilungsprozesse sind oft zermürbend und können einen erheblichen Teil des Erbes verschlingen.

Wie verhandeln Sie pauschale Bewertungen für Kunstsammlungen mit dem Steueramt vor dem Tod?

Die Bewertung von Kunst, Antiquitäten oder anderen Sammlungen ist ein häufiger Streitpunkt, nicht nur unter Erben, sondern auch mit dem Steueramt. Einzelgutachten für jedes Objekt sind teuer und zeitaufwendig. Hier zeigt sich die steuerliche Weitsicht eines erfahrenen Willensvollstreckers oder Beraters, der bereits zu Lebzeiten des Erblassers aktiv werden kann. Eine strategische Massnahme ist das Aushandeln einer Pauschalbewertung (sogenanntes «Ruling») mit der zuständigen kantonalen Steuerbehörde.

Dieser Prozess schafft im Voraus Rechts- und Planungssicherheit. Anstatt nach dem Tod über den Wert jedes einzelnen Stücks zu streiten, wird ein verbindlicher Gesamtwert für die Sammlung festgelegt. Dies hat mehrere Vorteile: Es vermeidet hohe Gutachterkosten, beschleunigt das Inventarverfahren und verhindert langwierige Diskussionen mit dem Steueramt, die die Erbteilung blockieren könnten. Der Willensvollstrecker kann mit seiner Expertise und Kenntnis vergleichbarer Fälle eine faire Bewertung aushandeln, die die Interessen des Erblassers und der zukünftigen Erben wahrt.

Dabei müssen auch andere Aspekte wie Nutzniessungen berücksichtigt werden. Laut den kantonalen Steuergesetzen werden zum Beispiel Nutzniessungen und sonstige Ansprüche auf periodische Leistungen nach ihrem Kapitalwert berechnet und können die Steuerlast beeinflussen. Eine frühzeitige, gesamtheitliche Planung ist daher unerlässlich, um unangenehme Überraschungen bei der Erbschaftssteuer zu vermeiden und eine reibungslose Übertragung des Vermögens zu gewährleisten.

Stundenlohn oder Prozentsatz: Was darf ein Willensvollstrecker in der Schweiz berechnen?

Die Frage nach den Kosten ist für viele Erblasser und Erben zentral. In der Schweiz ist die Honorierung des Willensvollstreckers gesetzlich geregelt, aber flexibel. Die Regel ist die Abrechnung nach Zeitaufwand. Die Stundensätze variieren je nach Komplexität des Falles und Qualifikation des Willensvollstreckers. Wichtig ist, dass der Willensvollstrecker zur Transparenz verpflichtet ist und eine detaillierte Abrechnung über seine Tätigkeiten vorlegen muss.

Die Bandbreite der Honorare ist gross. Laut Beobachter liegen die Ansätze bei Treuhändern zwischen 70 und 420 Franken und bei Anwältinnen und Notaren zwischen 250 und 500 Franken pro Stunde. Diese Kosten müssen jedoch immer ins Verhältnis zum potenziellen Nutzen gesetzt werden: die Vermeidung teurer Prozesse, die Optimierung von Steuern und die zügige, korrekte Abwicklung, die den Erben monatelange Arbeit und Stress erspart.

Detaillierte Honorarabrechnung eines Willensvollstreckers in der Schweiz, die Transparenz über die Kosten schafft.

Pauschale Honorare, die sich prozentual am Nachlassvermögen orientieren, sind die Ausnahme. Das Bundesgericht lässt sie nur in bestimmten Fällen zu. Der Grundsatz bleibt die Vergütung des effektiven Aufwands.

Laut Gesetz bekommt der Willensvollstrecker einerseits Ersatz für seine Auslagen und Spesen und andererseits eine angemessene Entschädigung. Die bemisst sich normalerweise nach dem Zeitaufwand. Das Bundesgericht lässt nur ausnahmsweise pauschale Entschädigungen von einem bis drei Prozent des Nachlassvermögens zu.

– Beobachter, Checkliste für Regeln beim Erben

Eine professionelle Willensvollstreckung bedeutet auch eine transparente Kostenführung. Die Erben haben jederzeit das Recht, eine detaillierte Leistungsabrechnung zu verlangen, um die Angemessenheit des Honorars zu überprüfen. Letztlich ist ein faires Honorar der Preis für proaktive Entlastung und die Sicherung des Nachlasses.

Der Fehler, jahrelang untätig zuzusehen: Wie setzen Sie einen langsamen Willensvollstrecker ab?

Die Einsetzung eines Willensvollstreckers soll die Erbteilung beschleunigen und vereinfachen. Doch was passiert, wenn genau das Gegenteil eintritt? Ein untätiger, überforderter oder parteiischer Willensvollstrecker kann die Situation erheblich verschlimmern. Die Erben sind jedoch nicht machtlos. Das Schweizer Recht sieht klare Kontrollmechanismen und im äussersten Fall die Möglichkeit der Absetzung vor.

Die zuständige kantonale Aufsichtsbehörde (oft ein Bezirksgericht oder eine KESB-Behörde) überwacht die Tätigkeit des Willensvollstreckers. Erben, die mit der Arbeit unzufrieden sind, können dort eine Beschwerde einreichen. Wichtige Gründe für ein Eingreifen sind beispielsweise grobe Pflichtverletzungen, offensichtliche Untätigkeit über einen längeren Zeitraum, Interessenkonflikte oder die Unfähigkeit, den Nachlass korrekt zu verwalten. Die Hürden für eine Absetzung sind hoch, aber nicht unüberwindbar.

Die Erben haben klare Rechte, die sie einfordern können. Wie erbrechtsinfo.ch hervorhebt, ist der Willensvollstrecker den Erben gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet und muss Neutralität wahren.

Die Erben können auf eine Gleichbehandlung bestehen und verlangen, dass er sich bei zwischen den Erben auftretenden Konflikten neutral verhält. Ausserdem ist der Willensvollstrecker den Erben gegenüber zur Rechenschaftslegung verpflichtet und muss den Erben eine jährliche Abrechnung, einen Schlussbericht und eine Schlussabrechnung vorlegen.

– erbrechtsinfo.ch, Willensvollstreckung – Aufgaben, Rechte & Pflichten

Bevor man den Weg zur Aufsichtsbehörde geht, sollte man dem Willensvollstrecker schriftlich eine Frist setzen und ihn zur Handlung auffordern. Dokumentieren Sie alle Kommunikationsversuche und seine Untätigkeit. Dies stärkt Ihre Position im Beschwerdeverfahren. Die Absetzung ist das letzte Mittel, aber ein wichtiges Korrektiv gegen Missmanagement.

Ihr Aktionsplan: Einen säumigen Willensvollstrecker absetzen

  1. Schriftliche Mahnung: Setzen Sie dem Willensvollstrecker eine angemessene, schriftliche Frist zur Erledigung der pendent gebliebenen Aufgaben und fordern Sie einen aktuellen Zwischenbericht an.
  2. Beweise sammeln: Dokumentieren Sie die Untätigkeit, Pflichtverletzungen oder Interessenkonflikte (z.B. E-Mail-Verkehr, ausbleibende Berichte, nachweislich falsche Handlungen).
  3. Beschwerde einreichen: Reichen Sie bei der zuständigen kantonalen Aufsichtsbehörde eine begründete Beschwerde ein. Legen Sie alle Beweise bei.
  4. Gründe darlegen: Argumentieren Sie klar, warum die Handlungen (oder Unterlassungen) des Willensvollstreckers den Nachlass gefährden oder die Teilung unangemessen verzögern.
  5. Antrag formulieren: Beantragen Sie konkrete Massnahmen, wie eine Weisung an den Willensvollstrecker oder, als Ultima Ratio, dessen Absetzung und die Ernennung eines Nachfolgers.

Wann muss das Steuerinventar eingereicht werden, um Strafsteuern zu vermeiden?

Nach einem Todesfall setzt sich eine Maschinerie von Fristen in Gang, deren Missachtung teuer werden kann. Eine der wichtigsten ist die Frist zur Einreichung des Steuerinventars. Dieses Dokument listet alle Vermögenswerte und Schulden des Verstorbenen per Todestag auf und bildet die Grundlage für die Berechnung der Erbschaftssteuer. Die Nichteinhaltung der Frist kann zu Bussen und empfindlichen Strafsteuern führen.

Die Fristen sind kantonal geregelt und sehr strikt. Im Kanton Zürich haben die Erben oder der Willensvollstrecker beispielsweise nur 60 Tage nach dem Tod Zeit, um das Inventar zu erstellen und beim kantonalen Steueramt einzureichen. Diese kurze Frist unterstreicht die Notwendigkeit, schnell und organisiert zu handeln. Ein Willensvollstrecker kennt diese Fristen und die Anforderungen an das Inventar genau. Er sorgt dafür, dass alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig beschafft und korrekt eingereicht werden.

Ein Kalenderblatt, das die strikten Fristen für die Einreichung des Steuerinventars in der Schweiz symbolisiert.

Das Erbschaftssteuerverfahren wird in der Regel automatisch von der Behörde eingeleitet, sobald sie vom Todesfall Kenntnis erlangt. Die Verantwortung für die korrekte und fristgerechte Deklaration liegt jedoch vollumfänglich bei der Erbengemeinschaft. Die Komplexität des Inventars wird oft unterschätzt. Es müssen Bankauszüge, Wertschriftendepots, Liegenschaftsbewertungen, Versicherungspolicen und Schulden zusammengetragen werden. Ein professioneller Willensvollstrecker entlastet die Erben von dieser aufwendigen und fehleranfälligen Aufgabe und minimiert das Risiko von Sanktionen durch das Steueramt.

Warum ist die 30-tägige Einsprachefrist absolut und nicht verlängerbar?

Das Schweizer Erbrecht ist von strikten, nicht verlängerbaren Fristen geprägt. Dies dient der Rechtssicherheit. Es soll verhindert werden, dass Nachlässe über Jahre in der Schwebe bleiben. Eine solche absolute Frist ist die Einsprachefrist gegen das Testament. Eine andere wichtige, aber oft unbekannte Frist betrifft die Annahme des Willensvollstreckermandats selbst. Auch hier agieren die Behörden nach einem starren Zeitplan.

Wird eine Person im Testament als Willensvollstrecker eingesetzt, teilt die zuständige Behörde ihr dies offiziell mit. Wie die Kanzlei Morandi Schnider erläutert, hat die beauftragte Person dann nur 14 Tage Zeit, um mitzuteilen, ob sie das Mandat annimmt. Ein Schweigen innerhalb dieser Frist wird rechtlich als Annahme gewertet. Diese Regelung sorgt für eine schnelle Klärung der Situation. Für die Erben ist es wichtig zu wissen, wer ihr Ansprechpartner ist. Sobald das Mandat angenommen ist, stellt die Behörde das «Willensvollstreckerzeugnis» aus, das als offizieller Ausweis gegenüber Banken, Behörden und anderen Dritten dient.

Die Absolutheit dieser Fristen bedeutet, dass Unwissenheit oder Nachlässigkeit nicht als Entschuldigung gelten. Wer eine Frist verpasst, verliert seine Rechte unwiderruflich. Ein Willensvollstrecker ist mit diesem System vertraut. Er sorgt dafür, dass alle Fristen – sei es für die Annahme seines Mandats, die Einsprache gegen Verfügungen oder die Einreichung von Steuerunterlagen – genauestens überwacht und eingehalten werden. Diese prozedurale Sicherheit ist ein unschätzbarer Wert, der die Erben vor Rechtsverlusten schützt.

Das Risiko des Notverkaufs: Was passiert, wenn sich keiner das Haus leisten kann?

Eine der grössten finanziellen Gefahren für eine Erbengemeinschaft ist die Erbschaftssteuer. Können die Erben diese nicht aus liquiden Mitteln bezahlen, droht im schlimmsten Fall der Notverkauf von Vermögenswerten, wie zum Beispiel des Elternhauses – oft unter Zeitdruck und damit unter dem Marktwert. Dieses Szenario tritt besonders dann ein, wenn der Nachlass hauptsächlich aus illiquiden Werten wie Immobilien besteht.

Verschärft wird dieses Risiko durch die Solidarhaftung der Erben, die in der Schweiz gilt. Das bedeutet, dass die Steuerbehörde die gesamte Erbschaftssteuer von einem einzigen, liquiden Erben fordern kann, wenn die anderen nicht zahlen können oder wollen. Dieser Erbe muss dann versuchen, sich das Geld von den Miterben zurückzuholen, was oft zu weiteren Konflikten führt. Die Haftung ist zwar auf den Wert des eigenen Erbteils beschränkt, aber der finanzielle Druck kann immens sein.

Die Höhe der Erbschaftssteuer variiert zudem massiv von Kanton zu Kanton, insbesondere für nicht direkte Verwandte. Die kantonalen Unterschiede sind erheblich: Während Nichtverwandte im Kanton Zug für eine Erbschaft von 500’000 Franken rund 71’000 Franken Steuern zahlen, sind es im Kanton Genf fast 270’000 Franken. Ein Willensvollstrecker kann durch eine vorausschauende Liquiditätsplanung und die Prüfung von Steuerstundungsmöglichkeiten helfen, einen Notverkauf abzuwenden. Er kann beispielsweise rechtzeitig kleinere, liquidere Vermögenswerte veräussern oder mit dem Steueramt einen Zahlungsplan aushandeln.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Willensvollstrecker ist mehr als ein Verwalter; er ist ein neutraler Mediator, der festgefahrene Konflikte löst und teure Gerichtsverfahren verhindert.
  • Durch proaktive Planung und Verhandlungen mit den Steuerbehörden kann er die Steuerlast für die Erben oft erheblich reduzieren.
  • Die Erben sind nicht machtlos: Das Gesetz sieht klare Kontrollmechanismen und die Möglichkeit der Absetzung eines untätigen Willensvollstreckers durch die Aufsichtsbehörde vor.

Wie verhandeln Sie einen Zahlungsplan für Steuerschulden, um eine Betreibung durch das Steueramt zu verhindern?

Die Erbschaftssteuer kann eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen, insbesondere wenn der Nachlass wenig liquide Mittel enthält. Eine Betreibung durch das Steueramt ist eine ernsthafte Bedrohung, die es zu vermeiden gilt. Ein Willensvollstrecker kann hier als professioneller Verhandlungspartner auftreten. Er kann proaktiv auf das Steueramt zugehen, die finanzielle Situation der Erbengemeinschaft transparent darlegen und einen realistischen Zahlungsplan oder eine Stundung der Steuerschuld aushandeln.

Noch wirkungsvoller ist jedoch die strategische Planung, um die Steuerlast von vornherein zu minimieren. Hier gibt es verschiedene legale Hebel, die ein Experte nutzen kann. Dazu gehört die frühzeitige Weitergabe von Vermögen zu Lebzeiten, die Nutzung von Steuerbefreiungen für gemeinnützige Organisationen oder die Vereinbarung einer Nutzniessung, welche den steuerbaren Wert einer Schenkung reduziert. Diese Massnahmen erfordern jedoch eine sorgfältige und weitsichtige Planung.

Die Steuergesetze sehen zudem klare Befreiungen vor, die je nach Verwandtschaftsgrad und Kanton variieren. Ein Überblick über die gängigsten Regelungen ist entscheidend.

Steuerbefreiungen nach Verwandtschaftsgrad in der Schweiz
Personengruppe Steuerbefreiung Besonderheiten
Ehegatten/Eingetragene Partner Von der Steuer befreit In allen Kantonen
Kinder und Grosskinder Von der Steuer befreit In den meisten Kantonen
Stief- und Pflegekinder Von der Steuer befreit, aber nur in den Kantonen, in denen sie den leiblichen Kindern gleichgestellt sind Kantonale Unterschiede beachten

Ein Willensvollstrecker sorgt nicht nur für die korrekte Abwicklung nach dem Tod, sondern kann im Idealfall bereits als Berater zu Lebzeiten helfen, das Vermögen steueroptimal für die nächste Generation zu strukturieren. Seine Expertise verwandelt eine potenziell hohe Steuerschuld in eine überschaubare und planbare Verbindlichkeit.

Letztlich ist die Fähigkeit, finanzielle Krisen abzuwenden und den Nachlasswert zu schützen, der wahre Massstab für die Effektivität eines Willensvollstreckers.

Um die Weichen für eine reibungslose und steueroptimierte Nachlassabwicklung zu stellen, besteht der nächste logische Schritt darin, eine professionelle und unabhängige Einschätzung Ihrer persönlichen Situation einzuholen und die Einsetzung eines kompetenten Willensvollstreckers sorgfältig zu prüfen.

Häufige Fragen zur Willensvollstreckung in der Schweiz

Was bedeutet Stillschweigen bei der Annahme des Willensvollstreckermandats?

Die vom Erblasser als Willensvollstrecker bestimmte Person muss innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung durch die zuständige Behörde die Annahme des Mandats erklären. Antwortet die Person nicht innerhalb dieser Frist, gilt ihr Stillschweigen rechtlich als Annahme des Mandats.

Was erhält der Willensvollstrecker nach Annahme?

Nach der Annahme des Mandats stellt die zuständige Behörde das sogenannte «Willensvollstreckerzeugnis» aus. Dieses offizielle Dokument dient als Ausweis und Legitimation gegenüber Banken, Behörden und anderen Dritten, um im Namen der Erbengemeinschaft handeln zu können.

Was passiert wenn der Willensvollstrecker ablehnt?

Da die eingesetzte Person das Mandat ablehnen kann, vor dem Erblasser verstirbt oder aus anderen Gründen nicht mehr zur Verfügung steht, ist es sehr empfehlenswert, im Testament auch einen Ersatz-Willensvollstrecker zu bestimmen. Dies stellt sicher, dass der Wille des Erblassers auch dann umgesetzt wird und vermeidet Unsicherheiten.

Geschrieben von Sabine Keller, Sabine Keller ist Fachanwältin SAV für Familienrecht und Erbrecht mit einer eigenen Kanzlei in Bern. Seit 12 Jahren begleitet sie Klienten durch Scheidungsverfahren, KESB-Interventionen und komplexe Erbteilungen.