Veröffentlicht am April 15, 2024

Die Wahl des Streitbeilegungsmechanismus ist für Schweizer KMU keine Kostenfrage, sondern eine strategische Entscheidung über die Kontrolle von Risiken in internationalen B2B-Verträgen.

  • Ein Schiedsverfahren sichert absolute Vertraulichkeit und schützt Ihre Geschäftsgeheimnisse vor der Konkurrenz.
  • Ein in der Schweiz erwirkter Schiedsspruch ist dank des New Yorker Übereinkommens weltweit – auch in China – direkt vollstreckbar.

Empfehlung: Der entscheidende Hebel liegt in der wasserdichten Formulierung der Schiedsklausel. Sie ist das Fundament Ihrer rechtlichen Absicherung und muss mit höchster Präzision gestaltet werden.

Als Unternehmer oder Vertragsjurist in der Schweiz stehen Sie bei der Gestaltung von B2B-Verträgen, insbesondere mit internationalen Partnern, vor einer fundamentalen Weichenstellung: Vertrauen Sie im Streitfall auf die staatliche Gerichtsbarkeit oder auf ein privates Schiedsgericht? Oft wird diese Debatte oberflächlich auf die vermeintlichen Kosten und die Dauer reduziert. Man hört, Schiedsverfahren seien schneller, aber teurer. Diese Sichtweise greift zu kurz und verkennt den wahren, strategischen Wert der privaten Justiz.

Die Entscheidung für oder gegen eine Schiedsklausel ist keine buchhalterische, sondern eine unternehmerische. Es geht um Risikosteuerung, den Schutz von intellektuellem Eigentum und die Sicherstellung, dass Ihre vertraglichen Ansprüche auch am anderen Ende der Welt durchgesetzt werden können. Die landläufige Meinung ignoriert oft, wie ein Schiedsverfahren als präzises Instrument zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen oder zur Neutralisierung eines „Heimvorteils“ des Vertragspartners dienen kann. Der wahre Wert liegt nicht allein in der Effizienz, sondern in der Kontrolle, die Sie über das Verfahren gewinnen.

Doch wie lässt sich dieser strategische Vorteil konkret nutzen? Die Antwort liegt in der Detailarbeit, in der präzisen Formulierung Ihrer Verträge. Es geht darum, die Fallstricke sogenannter „pathologischer Klauseln“ zu vermeiden und die Mechanismen des Schiedsrechts, wie zum Beispiel einstweilige Massnahmen, bewusst für sich zu nutzen. Dieser Artikel führt Sie durch die entscheidenden Aspekte aus der Perspektive eines Schiedsrichters und zeigt Ihnen, wie Sie die Schiedsgerichtsbarkeit zu einem scharfen Werkzeug im Arsenal Ihres Unternehmens machen.

Um Ihnen eine strukturierte Übersicht über diese strategischen Überlegungen zu geben, beleuchtet der folgende Artikel die Schlüsselfragen, die sich jedes Schweizer KMU stellen sollte. Der Weg zu einer effektiven Streitbeilegung ist ein integraler Bestandteil Ihrer Vertragsstrategie.

Warum ein Schiedsspruch nicht öffentlich wird und Ihre Geschäftsgeheimnisse schützt

Der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit ist einer der fundamentalsten Vorteile der Schiedsgerichtsbarkeit. Im Gegensatz zu staatlichen Gerichtsverhandlungen, die in der Schweiz grundsätzlich öffentlich sind, findet ein Schiedsverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das bedeutet: Keine Presse, keine neugierigen Konkurrenten, keine öffentlichen Protokolle. Für Schweizer KMU, deren Wettbewerbsvorteil oft auf proprietärem Know-how, innovativen Verfahren oder sensiblen Kundendaten beruht, ist dies ein unschätzbarer strategischer Vorteil. Ein Rechtsstreit über eine fehlerhafte Lieferung kann so Details über Ihre Lieferketten, Preisstrukturen oder technologischen Spezifikationen offenlegen – Informationen, die in den Händen eines Konkurrenten Gold wert sind.

Die Vertraulichkeit schützt nicht nur den Inhalt des Verfahrens, sondern auch den Schiedsspruch selbst. Er wird nicht publiziert. Dies bewahrt den Ruf Ihres Unternehmens, da geschäftliche Auseinandersetzungen diskret bleiben. Stellen Sie sich einen Streit über die Qualität eines Produkts in der MedTech- oder FinTech-Branche vor. Eine öffentliche Verhandlung könnte das Vertrauen von Investoren und Kunden erschüttern, selbst wenn Sie am Ende Recht bekommen. Die strategische Vertraulichkeit eines Schiedsverfahrens verhindert diesen Kollateralschaden. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass bei einer Anfechtung des Schiedsspruchs vor dem Schweizerischen Bundesgericht Teile des Verfahrens öffentlich werden können. Dies ist jedoch die Ausnahme, nicht die Regel.

Ihr Aktionsplan zur Wahrung der Vertraulichkeit

  1. Explizite Vereinbarung: Nehmen Sie eine Klausel in Ihren Vertrag auf, die die Vertraulichkeit des Verfahrens explizit gemäss Art. 44(1) der Swiss Rules festlegt, um jede Unsicherheit zu beseitigen.
  2. Ausnahmen prüfen: Seien Sie sich bewusst, dass ein Schiedsspruch bei einer Anfechtung vor dem Bundesgericht (gemäss Art. 190 IPRG) teilweise öffentlich werden kann. Kalkulieren Sie dieses Restrisiko ein.
  3. Strategische Nutzung: Setzen Sie die Vertraulichkeit gezielt als Verkaufsargument bei Partnern in sensiblen Branchen (z.B. Pharma, Finanzen) ein, um F&E-Geheimnisse vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

New Yorker Übereinkommen: Warum ein Schweizer Schiedsspruch in China leichter vollstreckbar ist als ein Gerichtsurteil

Ein Urteil zu gewinnen ist eine Sache. Das Geld oder die geschuldete Leistung tatsächlich zu erhalten, eine andere – insbesondere im internationalen Geschäft. Hier entfaltet die Schiedsgerichtsbarkeit ihren wohl grössten Vorteil: die internationale Vollstreckbarkeit. Grundlage dafür ist das New Yorker Übereinkommen von 1958, ein völkerrechtlicher Vertrag, der die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche regelt. Dank dieses Abkommens sind Schiedssprüche des Swiss Arbitration Centre (SAC) in über 170 Staaten vollstreckbar, darunter wichtige Handelspartner der Schweiz wie China, die USA oder Brasilien.

Für ein Schweizer KMU, das beispielsweise nach China exportiert, ist dieser Unterschied existenziell. Ein Urteil eines kantonalen Schweizer Gerichts ist in China praktisch wertlos. Es gibt kein entsprechendes Rechtshilfeabkommen, das eine unkomplizierte Vollstreckung ermöglichen würde. Sie müssten im Grunde genommen in China eine neue Klage einreichen. Ein Schweizer Schiedsspruch hingegen wird von chinesischen Gerichten anerkannt und vollstreckt, als wäre er ein inländisches Urteil. Die Gründe, aus denen die Vollstreckung verweigert werden kann, sind im New Yorker Übereinkommen eng und abschliessend definiert (z.B. schwere Verfahrensmängel) und erlauben keine neue inhaltliche Prüfung des Falles. Dieser Vollstreckungs-Hebel gibt Ihnen eine Sicherheit, die ein staatliches Gerichtsurteil im B2B-Exportgeschäft niemals bieten kann.

Die praktische Überlegenheit wird in der direkten Gegenüberstellung besonders deutlich, wie diese Gegenüberstellung für die Vollstreckung in China verdeutlicht.

Vollstreckung Schweizer Schiedsspruch vs. Gerichtsurteil in China
Kriterium Schweizer Schiedsspruch Kantonales Gerichtsurteil
Rechtliche Grundlage New Yorker Übereinkommen (NYÜ) Kein Rechtshilfeabkommen
Vollstreckbarkeit Direkt vollstreckbar Praktisch unmöglich
Verfahrensdauer 3-6 Monate Nicht anwendbar
Verweigerungsgründe Nur 5 limitierte Gründe (Art. V NYÜ) Vollständige Neubeurteilung möglich

Das Risiko der hohen Vorschüsse: Wann ist die staatliche Justiz doch billiger?

Der häufigste Einwand gegen die Schiedsgerichtsbarkeit sind die Kosten. Es ist richtig: Die Parteien müssen nicht nur ihre eigenen Anwälte, sondern auch die Honorare der Schiedsrichter und die administrativen Gebühren der Schiedsinstitution tragen. Diese werden in der Regel als Vorschuss zu Beginn des Verfahrens fällig und können, je nach Streitwert, eine erhebliche finanzielle Hürde darstellen. Es gibt durchaus Szenarien, insbesondere bei niedrigen Streitwerten und rein nationalen Fällen ohne Vertraulichkeitsbedarf, in denen ein staatliches Gericht die kostengünstigere Variante sein kann. Ein Verfahren vor dem Handelsgericht Zürich kann effizient und, verglichen mit den Gesamtkosten eines Schiedsverfahrens, billiger sein.

Man muss die Kosten jedoch in Relation setzen. Studien zeigen, dass die reinen Schieds- und Verwaltungsgebühren sich typischerweise auf weniger als 20 % der Gesamtkosten eines Verfahrens belaufen. Der Löwenanteil entfällt auf die Anwaltshonorare – und diese fallen in beiden Systemen an. Zudem ist das Kostenargument zu kurz gedacht, wenn man den potenziellen Verlust durch nicht durchsetzbare Urteile oder offengelegte Geschäftsgeheimnisse miteinbezieht. Der entscheidende Punkt ist ein differenziertes Kosten-Nutzen-Kalkül. Für KMU, die das finanzielle Risiko eines teuren Verfahrens scheuen, hat sich zudem ein wichtiger Markt entwickelt: die Prozessfinanzierung.

Visueller Kostenvergleich zwischen Schiedsgericht und staatlichem Gericht für Schweizer KMU

Gerade für KMU ist die Vorleistung der Kosten oft eine Hürde. Hier bieten spezialisierte Dienstleister eine Lösung, indem sie das Risiko übernehmen.

Fallbeispiel: Third-Party Funding für Schweizer KMU

Schweizer Anbieter wie Nivalion AG oder FORIS AG bieten die Möglichkeit der Prozessfinanzierung speziell für KMU an. Das Modell ist einfach: Der Finanzierer übernimmt sämtliche Kosten des Schiedsverfahrens (Gerichts- und Anwaltskosten). Im Gegenzug erhält er im Erfolgsfall einen Anteil am erzielten Ergebnis, typischerweise um die 30%. Für das KMU bedeutet dies: kein eigenes Kostenrisiko. Es kann seinen Anspruch ohne finanzielle Vorbelastung verfolgen. Das Schweizerische Bundesgericht hat in einem Urteil (2C_814/2014) sogar festgehalten, dass Anwälte ihre Mandanten über diese Option aufklären müssen.

Der Fehler der „pathologischen Klausel“: Wie formulieren Sie die Zuständigkeit wasserdicht?

Alle strategischen Vorteile der Schiedsgerichtsbarkeit sind wertlos, wenn die Schiedsklausel in Ihrem Vertrag fehlerhaft ist. Eine sogenannte „pathologische Klausel“ ist eine Klausel, die unklar, widersprüchlich oder unvollständig ist und dadurch die Einleitung eines Schiedsverfahrens erschwert oder gar verunmöglicht. Dies ist ein häufiger und fataler Fehler. Beispiele sind die Benennung einer nicht existierenden Schiedsinstitution (z.B. „Handelskammer Zürich“ statt „Handelsgericht Zürich“ oder „Swiss Arbitration Centre“), widersprüchliche Angaben zum Schiedsort oder zur Anzahl der Schiedsrichter („ein oder drei Schiedsrichter“). Solche Fehler führen zu kostspieligen und zeitraubenden Vorverfahren über die Zuständigkeit des Schiedsgerichts, was den Effizienzvorteil zunichtemacht.

Die Klausel-Präzision ist daher das A und O. Der sicherste Weg ist die unveränderte Übernahme der Musterklauseln der gewählten Schiedsinstitution. Für Verfahren in der Schweiz ist dies in der Regel das Swiss Arbitration Centre. Jedes Wort in dieser Klausel hat eine juristische Bedeutung und wurde sorgfältig abgewogen, um maximale Rechtssicherheit zu gewährleisten. Jegliche Abweichung oder kreative Ergänzung sollte nur mit grösster Vorsicht und nach anwaltlicher Prüfung erfolgen. Die offizielle Musterklausel des Swiss Arbitration Centre lautet wie folgt:

Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind durch ein Schiedsverfahren gemäss der Internationalen Schweizerischen Schiedsordnung des Swiss Arbitration Centre zu entscheiden.

– Swiss Arbitration Centre, Offizielle Musterklausel 2021

Zusätzlich zur Basisklausel sollten Sie weitere Punkte präzisieren, um späteren Streit zu vermeiden. Die folgende Liste fasst die kritischsten Punkte zusammen, die jeder Unternehmer prüfen sollte:

  • Exakte Bezeichnung: Ist die Institution korrekt benannt (z.B. „Swiss Arbitration Centre“)?
  • Eindeutiger Schiedsort: Ist eine Schweizer Stadt wie Zürich, Genf oder Zug klar als rechtlicher Schiedsort definiert?
  • Anzahl der Schiedsrichter: Ist die Anzahl klar festgelegt (entweder „ein“ oder „drei“)? Eine ungerade Zahl ist zwingend.
  • Verfahrenssprache: Ist die Sprache des Verfahrens (z.B. Deutsch, Englisch) eindeutig bestimmt?
  • Anwendbare Regeln: Verweist die Klausel auf die „zur Zeit der Einreichung geltende Fassung der Swiss Rules“?

Kann ein Schiedsgericht auch sofortige Massnahmen (z.B. Kontosperrung) anordnen?

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass Schiedsgerichte „zahnlos“ seien, wenn es um dringende Angelegenheiten geht. Das Gegenteil ist der Fall. Die Schiedsgerichtsbarkeit, insbesondere nach den Swiss Rules, bietet ein extrem schlagkräftiges Instrument für Notfälle: den Notfall-Schiedsrichter (Emergency Arbitrator). Wenn eine Partei dringende, vorsorgliche Massnahmen benötigt – zum Beispiel die Sperrung eines Bankkontos, um Vermögenswerte zu sichern, oder ein Verbot, Geschäftsgeheimnisse weiterzugeben – kann sie die Ernennung eines Notfall-Schiedsrichters beantragen, noch bevor das eigentliche Schiedsgericht konstituiert ist.

Dieses Verfahren ist auf maximale Geschwindigkeit ausgelegt. Der Notfall-Schiedsrichter wird in der Regel innerhalb weniger Tage ernannt und kann sofort eine Entscheidung treffen. Dies ist oft deutlich schneller als der Weg über staatliche Gerichte, der mit formellen Hürden verbunden sein kann. Die Entscheidung des Notfall-Schiedsrichters hat die gleiche Bindungswirkung wie jede andere Anordnung des Schiedsgerichts. Doch wie wird eine solche private Anordnung durchgesetzt, wenn die Gegenseite nicht kooperiert? Hier zeigt sich die brillante Symbiose aus privater Effizienz und staatlicher Macht: Die obsiegende Partei kann mit der Anordnung des Notfall-Schiedsrichters zum staatlichen Richter am Vollstreckungsort (z.B. dem zuständigen Gericht in Zürich) gehen und um Vollstreckungshilfe ersuchen. Der staatliche Richter prüft nicht mehr den Inhalt, sondern setzt die private Anordnung mit staatlicher Zwangsgewalt durch.

Notfall-Schiedsrichter ordnet Eilmassnahmen in der Schweiz an

Fallbeispiel: Der Notfall-Schiedsrichter nach Swiss Rules

Ein Schweizer Software-KMU entdeckt, dass ein ehemaliger Vertriebspartner in Deutschland vertrauliche Kundenlisten an einen Konkurrenten weitergibt. Jeder Tag Verzögerung bedeutet unwiederbringlichen Schaden. Statt einer langwierigen Klage in Deutschland beantragt das KMU beim Swiss Arbitration Centre die Einsetzung eines Notfall-Schiedsrichters. Innerhalb von 72 Stunden wird ein Experte ernannt. Nach einer kurzen Anhörung per Videokonferenz erlässt dieser eine Anordnung, die dem Vertriebspartner bei hoher Strafandrohung die sofortige Unterlassung der Weitergabe und die Rückgabe der Daten befiehlt. Diese Kombination aus privater Schnelligkeit und staatlicher Durchsetzungsmacht ist unschlagbar.

Wie formulieren Sie Haftungsausschlüsse im OR, ohne Sittenwidrigkeit zu riskieren?

Haftungsbeschränkungen sind ein zentraler Bestandteil von B2B-Verträgen. Das Schweizer Obligationenrecht (OR) setzt hier jedoch Grenzen. Gemäss Art. 100 OR ist ein zum Voraus erklärter Verzicht auf die Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit nichtig. Staatliche Richter neigen dazu, diesen Artikel sehr streng und konsumentenfreundlich auszulegen. Sie könnten eine weitreichende Haftungsbeschränkung in einem AGB-Vertrag schnell als „sittenwidrig“ und damit als ungültig einstufen, selbst im reinen B2B-Verkehr. Dies schafft erhebliche Rechtsunsicherheit für Unternehmen, die ihre Risiken kalkulieren müssen.

Hier bietet das Schiedsgericht einen entscheidenden Vorteil: die Fachkompetenz der Schiedsrichter. Da die Parteien ihre Richter selbst auswählen können, sitzen in der Regel Branchenexperten am Tisch, die ein tiefes Verständnis für die kommerziellen Realitäten und Usanzen des jeweiligen Sektors haben. Diese Experten sind eher bereit, weitreichende, aber in der Branche übliche und von beiden Seiten bewusst verhandelte Haftungsbeschränkungen zu akzeptieren. Sie verstehen, warum in einem komplexen Technologieprojekt der Ausschluss von Folgeschäden (wie z.B. entgangener Gewinn) eine kommerzielle Notwendigkeit ist und nicht per se eine sittenwidrige Benachteiligung darstellt.

Von den Parteien gewählte Fach-Schiedsrichter mit tiefem Branchenverständnis sind eher bereit, weitreichende, aber kommerziell übliche Haftungsbeschränkungen zu akzeptieren als ein staatlicher Richter.

– Prof. Dr. Klaus Mathis, Universität Luzern

Um die Chancen zu erhöhen, dass Ihr Haftungsausschluss einem späteren Test standhält, können Sie folgende Strategien in Ihre Vertragsgestaltung integrieren:

  • Auslegungsanweisung: Fügen Sie eine Klausel hinzu, die das Schiedsgericht explizit anweist, Haftungsausschlüsse im Lichte internationaler Handelspraktiken und nicht nach rein schweizerischen Konsumentenschutz-Massstäben auszulegen.
  • Schwelle für grobe Fahrlässigkeit: Definieren Sie, was unter „grober Fahrlässigkeit“ in Ihrem spezifischen Vertragsverhältnis zu verstehen ist. Branchenexperten als Schiedsrichter werden eine solche vertragliche Präzisierung eher respektieren.
  • Fokus auf Folgeschäden: Der Ausschluss von indirekten Schäden und Folgeschäden ist in internationalen B2B-Verträgen weit verbreitet und wird von Schiedsgerichten in der Regel als kommerziell vernünftig und gültig akzeptiert.

Warum ist der Gerichtsstand „am Sitz des Beklagten“ für Sie als Kläger oft fatal?

Ohne eine anderslautende Vereinbarung im Vertrag gilt im Schweizer Recht oft der Grundsatz: Geklagt wird am Sitz der beklagten Partei. Für ein KMU kann diese gesetzliche Regelung fatale Konsequenzen haben. Stellen Sie sich vor, Sie sind ein Maschinenbauer aus St. Gallen und Ihr wichtigster Kunde sitzt in Genf. Wenn dieser Kunde die Zahlung verweigert, müssten Sie ihn an seinem Sitz in Genf verklagen. Das bedeutet: Sie müssen Anwälte in Genf beauftragen, Ihre Mitarbeiter und Zeugen müssen für Verhandlungen nach Genf reisen, und das Verfahren findet in einer anderen Amtssprache statt. Die Gegenseite hat einen klaren „Heimvorteil“, was für Sie mit erheblichen Kosten und strategischen Nachteilen verbunden ist.

Eine Schiedsklausel hebelt diesen Heimvorteil elegant aus. Sie ermöglicht es den Parteien, einen neutralen Schiedsort festzulegen. In unserem Beispiel könnten die Parteien sich auf Zürich oder Luzern als Schiedsort einigen. Dies schafft ein „level playing field“ – ein ausgeglichenes Spielfeld. Es ist wichtig, den rechtlichen Schiedssitz vom physischen Verhandlungsort zu unterscheiden. Der rechtliche Sitz (z.B. Zürich) bestimmt, welches Schiedsrecht anwendbar ist und welches staatliche Gericht (z.B. das Bundesgericht) für eine allfällige Anfechtung zuständig ist. Die eigentlichen Verhandlungen können jedoch aus Effizienzgründen überall stattfinden – heutzutage sehr oft per Videokonferenz, was Reisekosten und Zeit spart.

Praxisfall: Neutraler Schiedsort als strategische Lösung

Ein KMU aus dem Tessin schliesst einen Liefervertrag mit einem Grosskunden aus Zürich. Der gesetzliche Gerichtsstand wäre Zürich, was für das Tessiner KMU einen erheblichen logistischen und sprachlichen Nachteil bedeuten würde. Durch die Verhandlung einer Schiedsklausel einigen sich die Parteien auf Lugano als rechtlichen Schiedssitz, aber mit Englisch als Verfahrenssprache, da beide Parteien international agieren. Die Verhandlungen selbst werden per Videokonferenz abgehalten. Das Ergebnis: Die anfängliche Asymmetrie wird vollständig neutralisiert, und beide Parteien können sich auf Augenhöhe auf die inhaltliche Auseinandersetzung konzentrieren, anstatt sich mit logistischen Hürden zu befassen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vertraulichkeit ist ein Asset: Ein Schiedsverfahren ist nicht öffentlich und schützt Ihr wertvolles Know-how und Ihren Ruf.
  • Globale Macht: Ein in der Schweiz erwirkter Schiedsspruch ist dank des New Yorker Übereinkommens in über 170 Staaten direkt vollstreckbar.
  • Die Klausel ist alles: Der Erfolg oder Misserfolg Ihrer Strategie hängt von der präzisen und fehlerfreien Formulierung der Schiedsklausel ab.

Vergleich statt Urteil: Wie formulieren Sie eine „Saldoquittungsklausel“, um einen Streit endgültig zu beerdigen?

Das Ziel jedes Geschäftsstreits sollte nicht unbedingt ein Urteil, sondern eine wirtschaftlich sinnvolle und endgültige Lösung sein. Ein grosser Vorteil von Schiedsverfahren ist, dass sie Vergleichsgespräche stark fördern. Ein schiedsrichterlicher Vergleich, der während eines laufenden Verfahrens erzielt wird, kann in einen sogenannten „Schiedsspruch mit vereinbartem Inhalt“ (Award on Agreed Terms) gegossen werden. Dieser hat dieselbe Rechtskraft und, noch wichtiger, dieselbe internationale Vollstreckbarkeit wie ein streitig ergangenes Urteil. Ein normaler privater Vergleich ist nur ein Vertrag; bei Nichterfüllung müssten Sie erneut klagen. Ein Schiedsvergleich hingegen ist direkt vollstreckbar – ein gewaltiger Unterschied.

Die Flexibilität ist ein weiterer Punkt. Während ein staatlicher Richter meist nur zu Geldzahlungen verurteilen kann, erlaubt ein Schiedsvergleich kreative, zukunftsorientierte Lösungen, wie die Anpassung eines Vertrags, die Gewährung einer Lizenz oder die Vereinbarung zukünftiger Lieferkonditionen. Um einen Streit aber wirklich endgültig zu beenden, ist die Formulierung entscheidend. Eine umfassende „Saldoquittungsklausel“ (full and final settlement) ist unerlässlich. Sie sollte klarstellen, dass mit der Erfüllung des Vergleichs sämtliche bekannten und unbekannten Ansprüche aus dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis erledigt sind. Dies verhindert, dass die Gegenseite später mit neuen, angeblich nicht vom Vergleich erfassten Forderungen kommt.

Erfolgreicher Vergleich durch Schiedsverfahren in der Schweizer Geschäftswelt

Ein Vergleich im Schiedsverfahren bietet die Rechtskraft eines Urteils bei gleichzeitiger Flexibilität einer vertraglichen Einigung.

Vergleich vs. Schiedsspruch mit vereinbartem Inhalt
Aspekt Privater Vergleich Schiedsspruch mit vereinbartem Inhalt
Vollstreckbarkeit international Nein, nur Vertrag Ja, via NYÜ in 170+ Staaten
Rechtskraft Vertragliche Bindung Res judicata Wirkung
Kreative Lösungen Möglich Sehr flexibel (z.B. Lizenzgewährung, Vertragsanpassung)
Durchsetzung bei Verstoss Neue Klage nötig Direkte Vollstreckung

Ein guter Vergleich beendet einen Streit endgültig. Es ist entscheidend, die juristischen Feinheiten einer solchen Klausel zu meistern, um zukünftige Konflikte auszuschliessen.

Die Entscheidung für die Schiedsgerichtsbarkeit ist somit eine bewusste Investition in Kontrolle, Sicherheit und strategische Flexibilität. Um diese Vorteile in der Praxis zu realisieren, ist eine sorgfältige und präzise Vertragsgestaltung unerlässlich. Der nächste logische Schritt besteht darin, Ihre Standardverträge einer kritischen Prüfung zu unterziehen und die Schiedsklausel als strategisches Instrument zu implementieren.

Geschrieben von Reto Studer, Dr. iur. Reto Studer ist praktizierender Wirtschaftsanwalt in Zürich mit über 15 Jahren Erfahrung in der Beratung von Schweizer KMU und Start-ups. Er ist spezialisiert auf Gesellschaftsrecht (OR), Vertragsgestaltung und Nachfolgeregelungen.