Veröffentlicht am April 16, 2024

Nach einem Betrug ist das Gefühl der Ohnmacht Ihr grösster strategischer Fehler; die eigentliche Schlacht beginnt erst jetzt.

  • Der juristische Erfolg hängt entscheidend davon ab, den Vorwurf der „Opfermitverantwortung“ aktiv zu widerlegen, indem Sie die Arglist des Täters beweisen.
  • Eine effektive Strategie kombiniert die Zwangsmassnahmen des Strafverfahrens mit den Schadenersatzansprüchen des Zivilrechts.

Empfehlung: Stoppen Sie sofort alle Datenänderungen zur Beweissicherung und leiten Sie eine koordinierte juristische Gegenoffensive ein, anstatt nur passiv Anzeige zu erstatten.

Das Geld ist weg. Eine gefälschte Rechnung, eine manipulierte E-Mail des „Chefs“, und Ihr Unternehmen hat eine immense Summe an Betrüger überwiesen. Der erste Schock weicht schnell der Wut und dem Drang zu handeln. In diesem Moment ist es entscheidend, nicht in blinden Aktionismus zu verfallen. Viele Ratgeber geben präventive Tipps wie Mitarbeiterschulungen oder die Prüfung von E-Mails – doch für Sie ist es zu spät. Die entscheidende Frage lautet nicht mehr „Wie hätte ich es verhindern können?“, sondern „Wie schlage ich jetzt mit der vollen Härte des Schweizer Rechtssystems zurück?“.

Die Reaktion auf einen Lieferantenbetrug ist keine simple administrative Aufgabe; es ist eine juristische Gegenoffensive. Der Erfolg hängt nicht davon ab, ob Sie schnell eine Anzeige erstatten, sondern davon, wie gut Sie die spezifischen Fallstricke des schweizerischen Straf- und Zivilrechts verstehen und für sich nutzen. Konzepte wie „Arglist“, „Opfermitverantwortung“ und „Organisationsmangel“ sind keine abstrakten Begriffe, sondern die Waffen, die über Ihren Erfolg oder Misserfolg entscheiden werden. Sie müssen beweisen, dass Sie nicht nur ein Opfer, sondern ein aufmerksames, aber raffiniert getäuschtes Opfer sind.

Dieser Leitfaden ist Ihr strategischer Plan für die Zeit nach dem Angriff. Er führt Sie durch die kritischen Entscheidungen, von der sofortigen Beweissicherung über die Wahl des richtigen Verfahrensweges bis hin zur Abwehr von Haftungsrisiken für Ihr eigenes Unternehmen. Es geht darum, die Kontrolle zurückzugewinnen und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen, anstatt in der Opferrolle zu verharren.

Der folgende Artikel ist als Ihr strategischer Fahrplan konzipiert. Er gliedert die komplexen juristischen Herausforderungen in klare, handhabbare Schritte, damit Sie informiert und entschlossen agieren können. Das Inhaltsverzeichnis gibt Ihnen einen Überblick über die entscheidenden Etappen Ihrer Gegenoffensive.

Warum ist es in der Schweiz so schwer, „Arglist“ beim Betrug nachzuweisen?

Um in der Schweiz wegen Betrugs (Art. 146 StGB) verurteilt zu werden, reicht eine einfache Lüge nicht aus. Der Täter muss arglistig gehandelt haben. Das bedeutet, er muss ein ganzes Lügengebäude errichtet haben oder Machenschaften angewendet haben, die so raffiniert sind, dass selbst ein kritisches Opfer darauf hereinfallen würde. Genau hier liegt die erste und grösste Hürde für geschädigte Unternehmen: Die Gegenseite wird immer argumentieren, Sie hätten den Betrug bei minimaler Sorgfalt erkennen müssen. Man wirft Ihnen eine „Opfermitverantwortung“ vor, die die Arglist des Täters ausschliesst.

Ihre erste Aufgabe in der juristischen Gegenoffensive ist es daher, diesen Vorwurf proaktiv zu widerlegen. Sie müssen aufzeigen, warum die Täuschung besonders perfide war und nicht auf simple Nachlässigkeit Ihrerseits zurückzuführen ist. Das Bundesgericht stellt hohe Anforderungen an die Opfer. So kann bei einem Warenwert von CHF 2’200 die fehlende Bonitätsprüfung einer unbekannten Privatperson bereits als Missachtung grundlegendster Vorsichtsmassnahmen gewertet werden, was die Arglist ausschliesst. Sie müssen also darlegen können, welche Prüfschritte Sie unternommen haben und warum diese im konkreten Fall nicht ausreichten, um die Täuschung zu erkennen.

Fallbeispiel: Wann Leichfertigkeit nicht vorliegt

Bei Internetauktionen sind Vorauszahlungen eine übliche Praxis. In einem Fall, in dem Bieter die Seriosität eines Anbieters nicht im Detail prüften und dennoch im Voraus zahlten, entschied das Gericht, dass dies nicht ausreicht, um eine zum Ausschluss der Arglist führende Opfermitverantwortung anzunehmen. Da Vorauszahlungen in diesem Kontext üblich sind, kann den Geschädigten keine Leichtsinnigkeit vorgeworfen werden, die das betrügerische Verhalten des Täters in den Hintergrund treten lässt. Dies zeigt, dass branchenübliche Gepflogenheiten entscheidend sein können, um den Vorwurf der Fahrlässigkeit zu entkräften.

Ihr Ziel muss es sein, die Raffinesse des Betrugs zu dokumentieren: Wurden offizielle Dokumente gefälscht? Wurde Insiderwissen über Ihr Unternehmen genutzt? War die Kommunikation über einen längeren Zeitraum glaubwürdig? Je besser Sie das Lügengebäude des Täters nachzeichnen können, desto geringer ist die Gefahr, dass Ihnen eine Mitschuld angelastet wird.

Strafanzeige vs. Zivilklage: Welcher Weg bringt Ihnen das verlorene Geld schneller zurück?

Nachdem Sie den Betrug entdeckt haben, stehen Sie vor einer strategischen Weichenstellung: Konzentrieren Sie sich auf eine Strafanzeige, um den Täter hinter Gitter zu bringen, oder auf eine Zivilklage, um Ihr Geld zurückzufordern? Die richtige Antwort lautet: Es ist kein „Entweder-oder“, sondern eine Frage der richtigen Reihenfolge und Kombination. Jeder Weg hat spezifische Vor- und Nachteile, die Sie für Ihre Gegenoffensive nutzen müssen.

Moderner Schweizer Gerichtssaal mit Richterbank und symbolischer Waage

Die Strafanzeige ist in der Regel der erste und wichtigste Schritt. Sie ist kostenlos und setzt den mächtigen Apparat der Staatsanwaltschaft in Bewegung. Diese kann Zwangsmassnahmen wie Hausdurchsuchungen, Kontosperrungen oder Untersuchungshaft anordnen – Instrumente, die Ihnen im Zivilverfahren nicht zur Verfügung stehen. Das primäre Ziel der Strafanzeige ist also nicht der direkte Schadenersatz, sondern die Beweissicherung und das Festsetzen des Täters. Die im Strafverfahren gewonnenen Erkenntnisse bilden die Grundlage für Ihre finanziellen Forderungen.

Auf Basis des Strafverfahrens können Sie dann Ihre zivilrechtlichen Ansprüche geltend machen. Eine besonders effiziente Methode ist die Adhäsionsklage, bei der Sie Ihre Schadenersatzforderung direkt im Strafprozess stellen. Dies ist kostengünstiger und schneller als eine separate Zivilklage. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen strategischen Überblick.

Vergleich der Verfahrenswege nach einem Betrug
Verfahrensart Kosten Vorteile Nachteile
Strafanzeige Kostenlos Staatsanwaltschaft ermittelt, Zwangsmassnahmen möglich Kein direkter Schadenersatz
Zivilklage Gerichtskosten + Anwaltskosten (abhängig vom Streitwert) Direkter Schadenersatzanspruch Beweislast beim Kläger, hohe Kosten
Adhäsionsklage Geringe zusätzliche Kosten im Strafverfahren Kostengünstig, Beweismittel aus Strafverfahren nutzbar Verweisung auf Zivilweg möglich bei komplexen Schadensfragen

Die strategische Entscheidung hängt von der Komplexität des Falles ab. Bei klaren Sachverhalten ist die Adhäsionsklage oft der Königsweg. Ist der Schaden jedoch schwer zu beziffern, kann das Strafgericht die Sache an den Zivilweg verweisen. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist hier entscheidend, um die Weichen richtig zu stellen.

Organisationsmangel: Wann wird das Unternehmen selbst für die Straftaten der Mitarbeiter gebüsst?

In der Hitze des Gefechts konzentrieren sich die meisten Geschäftsführer auf den externen Täter. Dabei übersehen sie eine tickende Zeitbombe im eigenen Haus: die Unternehmenshaftung wegen eines Organisationsmangels (Art. 102 StGB). Wenn die Straftat (z.B. Geldwäscherei oder Korruption) nur möglich war, weil Ihr Unternehmen nicht alle zumutbaren und erforderlichen Vorkehrungen getroffen hat, um sie zu verhindern, kann die Firma selbst gebüsst werden – mit bis zu 5 Millionen Franken. Dies wird besonders relevant, wenn der Betrug von einem internen Mitarbeiter ausging oder durch dessen Mithilfe ermöglicht wurde.

Die Statistik ist alarmierend: Einem Bericht zufolge werden fast 76% der Betrugsfälle durch unzureichende interne Kontrollen ermöglicht. Eine Staatsanwaltschaft wird nach einem Betrugsfall daher immer prüfen, ob Ihr internes Kontrollsystem (IKS) versagt hat. Ihre Aufgabe ist es, sofort nachzuweisen, dass Ihr Unternehmen seine Hausaufgaben gemacht hat. Sie müssen dokumentieren können, dass klare Weisungen, Kompetenzregelungen und Kontrollmechanismen wie das Vier-Augen-Prinzip existierten und gelebt wurden.

Der Vorwurf des Organisationsmangels ist kein Kavaliersdelikt. Er kann nicht nur zu einer hohen Busse führen, sondern auch den Ruf Ihres Unternehmens massiv schädigen. Besonders in regulierten Branchen kann dies weitreichende Konsequenzen haben. Daher ist es Teil Ihrer Gegenoffensive, intern sofort einen „Compliance-Audit“ durchzuführen. Sammeln Sie alle Weisungen, Protokolle und Schulungsunterlagen, die belegen, dass Sie Betrugsrisiken ernst genommen und entsprechende Vorkehrungen getroffen haben.

Letztlich geht es darum zu beweisen, dass der Betrug nicht die Folge eines systemischen Versagens war, sondern ein krimineller Akt, der trotz funktionierender Kontrollen stattfand. Diese interne Beweisführung schützt nicht nur das Unternehmen vor einer Busse, sondern stärkt auch Ihre Position im Verfahren gegen den eigentlichen Täter, da es den Vorwurf der Opfermitverantwortung weiter entkräftet.

Der Fehler, Beweise auf dem Server zu löschen oder zu verändern vor Eintreffen der Polizei

Sobald der Betrugsverdacht aufkommt, ist der erste Impuls vieler IT-Abteilungen, die betroffenen Systeme zu „säubern“, Zugriffe zu sperren oder E-Mails zu archivieren. Das ist der grösste Fehler, den Sie machen können. Jede Veränderung an den digitalen Daten nach der Tat kann als Beweisvereitelung gewertet werden und zerstört die digitale Spur, die für die Strafverfolgung unerlässlich ist. Der Tatort eines Cyber-Betrugs ist Ihr Server, und dieser muss unverändert bleiben.

IT-Forensiker bei der Datensicherung in einem Serverraum

Die Sicherung digitaler Beweise erfordert ein forensisches Vorgehen. Einfaches Kopieren von Dateien reicht nicht aus, da dabei Metadaten wie Zeitstempel verändert werden. Die Staatsanwaltschaft benötigt ein forensisches Image – eine bitgenaue 1:1-Kopie der Festplatte oder des Servers. Nur so kann die „Beweiskette“ lückenlos nachgewiesen werden. Jede unüberlegte Handlung Ihrerseits gefährdet die Verwertbarkeit der Beweise vor Gericht und gibt der Verteidigung des Täters Munition.

Handeln Sie daher sofort, aber überlegt. Isolieren Sie die betroffenen Systeme vom Netzwerk, um weiteren Schaden zu verhindern, aber fahren Sie sie nicht herunter. Dokumentieren Sie jeden einzelnen Schritt, den Sie unternehmen. Am wichtigsten ist jedoch: Ziehen Sie umgehend einen spezialisierten IT-Forensiker hinzu. Dieser weiss genau, wie man Daten gerichtsverwertbar sichert, ohne sie zu kontaminieren. Die Kosten für einen Forensiker sind eine Investition, die sich um ein Vielfaches auszahlt, wenn dadurch die Täterschaft überführt und Ihr Geld zurückgeholt werden kann.

IT-Notfallprotokoll: Ihre Checkliste zur Beweissicherung

  1. Systeme einfrieren: Stoppen Sie sofort alle Änderungen an betroffenen Servern, Computern und Software. Kein Löschen, kein Verschieben, keine Updates.
  2. Forensisches Image erstellen: Beauftragen Sie einen IT-Forensiker mit der Erstellung einer bitgenauen Kopie der betroffenen Datenträger. Dokumentieren Sie die Übergabe und den Prozess.
  3. Zugriffe protokollieren: Führen Sie ein lückenloses Protokoll über jeden physischen oder digitalen Zugriff auf die Systeme nach Entdeckung der Tat (wer, wann, warum).
  4. Kommunikation sichern: Sichern Sie die gesamte relevante E-Mail-Kommunikation, Chat-Verläufe und Telefonprotokolle in einem unveränderlichen Format (z.B. Export als .pst oder .eml).
  5. Netzwerk isolieren: Trennen Sie die betroffenen Geräte vom Netzwerk, um eine Fernlöschung durch den Täter zu verhindern, aber schalten Sie die Geräte nicht aus.

Wann verjährt Betrug und warum müssen Sie bei komplexen Fällen sofort handeln?

Das Thema Verjährung ist ein juristisches Minenfeld, in dem eine falsche Annahme Sie um Ihren gesamten Schadenersatz bringen kann. Viele Geschäftsführer gehen davon aus, dass sie viel Zeit haben, da die strafrechtliche Verjährung für Betrug relativ lang ist. Das ist ein gefährlicher Trugschluss, denn Sie müssen zwischen der strafrechtlichen Verfolgung und Ihren zivilrechtlichen Ansprüchen unterscheiden.

Die strafrechtliche Verjährungsfrist für Betrug beträgt in der Regel 15 Jahre (Art. 97 StGB). Das bedeutet, die Staatsanwaltschaft kann den Täter innerhalb dieses Zeitraums verfolgen und anklagen. Dies gibt Ihnen jedoch keinen einzigen Franken zurück. Ihre finanziellen Ansprüche unterliegen dem Zivilrecht, und hier sind die Fristen dramatisch kürzer. Der Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung (Art. 67 OR), oft die rechtliche Grundlage zur Rückforderung des Geldes, verjährt bereits nach drei Jahren ab Kenntnis des Anspruchs.

Es besteht also ein erhebliches Auseinanderklaffen: Während der Staat den Täter noch 12 Jahre lang verfolgen kann, könnten Ihre eigenen finanziellen Ansprüche bereits verjährt sein. Diese Diskrepanz zwischen zivilrechtlicher und strafrechtlicher Verjährung ist ein strategischer Fallstrick. Sie müssen parallel zur Strafanzeige umgehend verjährungsunterbrechende Massnahmen für Ihre Zivilforderungen einleiten. Eine blosse Mahnung reicht hierfür nicht aus. Wirksam sind nur eine Klageeinreichung oder ein Betreibungsbegehren.

In komplexen Fällen, insbesondere bei Kettenbetrug oder fortgesetzten Delikten, wird die Berechnung der Fristen noch komplizierter. Die strafrechtliche Verjährung beginnt oft erst mit der letzten Tathandlung zu laufen, was Ihnen mehr Zeit verschafft. Doch auf diese Komplexität sollten Sie sich nicht verlassen. Der Grundsatz lautet: Handeln Sie sofort. Leiten Sie unmittelbar nach Entdeckung des Betrugs nicht nur die Strafanzeige ein, sondern stellen Sie auch ein Betreibungsbegehren, um die kurze zivilrechtliche Verjährungsfrist sicher zu unterbrechen. Jeder Tag des Zögerns gefährdet Ihr Geld.

Der Fehler, auf dringende Zahlungsaufforderungen des „Chefs“ ungeprüft zu reagieren

Der sogenannte „CEO-Fraud“ oder „Fake President Fraud“ ist eine der häufigsten und schädlichsten Formen des Lieferantenbetrugs. Die Täter nutzen dabei nicht primär technische Lücken, sondern psychologischen Druck. Eine E-Mail, die scheinbar vom Geschäftsführer oder einem anderen Vorgesetzten kommt, fordert unter höchster Dringlichkeit und strengster Geheimhaltung eine sofortige Überweisung für ein angeblich strategisches Projekt. Der Mitarbeiter in der Buchhaltung, unter Druck gesetzt und dem Wunsch folgend, dem „Chef“ zu gefallen, führt die Zahlung aus.

Die Professionalität dieser Angriffe hat massiv zugenommen. Die Täter recherchieren die Unternehmenshierarchie in sozialen Netzwerken, fälschen E-Mail-Absender und imitieren den Sprachstil der Führungskräfte perfekt. Die schiere Menge dieser Angriffe ist enorm; allein in einer einzigen Sommerwoche 2024 wurden dem Nationalen Zentrum für Cybersicherheit 448 Betrugsvorfälle gemeldet. Wenn Ihr Unternehmen Opfer eines solchen Angriffs wurde, ist es entscheidend, den psychologischen Manipulationsaspekt in Ihrer Argumentation hervorzuheben. Dies hilft, den Vorwurf der Opfermitverantwortung zu entkräften.

Praxisbeispiel: KMU-Abzocke durch falsche Rechnungen

Ein bekanntes Beispiel aus der Schweiz ist das Vorgehen der deutschen Suchmaschinen Service GmbH, die seit Jahren Schweizer KMU drangsaliert. Die Masche: Mitarbeiter werden am Telefon unter Druck gesetzt und erhalten anschliessend horrende Rechnungen über mehrere tausend Franken für nicht erbrachte Leistungen. Roland Rupp, Präsident des Schweizerischen KMU-Verbandes, gibt hierzu einen unmissverständlichen Rat, der auch nach erfolgter Zahlung als Maxime gelten sollte: „Ja nichts zahlen.“ Dies unterstreicht die Notwendigkeit, jeder Forderung, die unter Druck entsteht, mit äusserstem Misstrauen zu begegnen und Zahlungen nicht vorschnell zu leisten oder gar als „verloren“ abzuschreiben.

Der entscheidende Fehler liegt in der Umgehung etablierter Prozesse aufgrund von künstlich erzeugtem Druck. Selbst wenn die Zahlung bereits erfolgt ist, müssen Sie für das Gerichtsverfahren lückenlos dokumentieren, wie die Täter die etablierten Kontrollmechanismen (wie das Vier-Augen-Prinzip) gezielt ausgehebelt haben. Die Anweisung zur „strengen Geheimhaltung“ ist dabei ein zentrales Beweismittel, das zeigt, dass die Täter bewusst darauf abzielten, die normalen Kontrollschleifen zu umgehen.

Muss ich meinem Unternehmen schaden wollen, um wegen Untreue verurteilt zu werden?

Eine der grössten Gefahren für Geschäftsführer und Verwaltungsräte nach einem Betrugsfall ist nicht der Betrug selbst, sondern der daraus resultierende Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 158 StGB). Dieser Straftatbestand zielt nicht auf den externen Betrüger, sondern auf die eigenen Führungsorgane. Er kommt dann zur Anwendung, wenn Sie Ihre Pflichten zur Wahrung der Unternehmensinteressen verletzt und dadurch einen Vermögensschaden verursacht haben. Ein klassisches Beispiel: Sie nehmen ein extrem hohes Risiko in Kauf, das zu einem Verlust führt.

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass man dem Unternehmen aktiv schaden wollen muss, um wegen Untreue verurteilt zu werden. Das ist falsch. Das Schweizer Recht ist hier sehr streng. Es reicht der sogenannte Eventualvorsatz. Das bedeutet, Sie müssen den möglichen Schaden für das Unternehmen lediglich als wahrscheinlich erkannt und billigend in Kauf genommen haben. Sie müssen ihn nicht direkt angestrebt haben. Diese niedrige Schwelle stellt für jedes Management ein erhebliches Risiko dar.

Das Schweizerische Bundesgericht hat diese Praxis in seiner Rechtsprechung mehrfach bestätigt. In einem Leiturteil wird klar festgehalten:

Bei der ungetreuen Geschäftsbesorgung reicht der Eventualvorsatz aus – der Geschäftsführer muss den möglichen Schaden für die Firma nur in Kauf nehmen, auch wenn er ihn nicht direkt anstrebt.

– Schweizerisches Bundesgericht, Bundesgerichtliche Rechtsprechung zu Art. 158 StGB

Nach einem schweren Betrugsfall wird eine Staatsanwaltschaft oder ein geschädigter Aktionär immer prüfen, ob das Management seine Sorgfaltspflichten verletzt hat. Haben Sie beispielsweise trotz klarer Warnsignale Geschäfte mit einem dubiosen Partner fortgesetzt? Haben Sie interne Kontrollmechanismen wissentlich ignoriert? Um sich vor diesem Vorwurf zu schützen, ist eine lückenlose Dokumentation Ihrer Entscheidungen (Business Judgment Rule) und der durchgeführten Risikoprüfungen absolut entscheidend.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Nachweis der „Arglist“ ist Ihre erste und wichtigste Hürde; widerlegen Sie proaktiv den Vorwurf der eigenen Nachlässigkeit.
  • Digitale Beweise sind extrem flüchtig. Handeln Sie sofort nach einem forensischen Notfallprotokoll, um die Beweiskette nicht zu zerstören.
  • Unterschätzen Sie nicht das Risiko der Unternehmenshaftung wegen „Organisationsmangel“. Ihre internen Kontrollen stehen auf dem Prüfstand.

Wie vermeiden Sie den Vorwurf der Konkursverschleppung, wenn Ihre Firma in Schieflage gerät?

Ein massiver Betrugsfall kann ein Unternehmen nicht nur finanziell, sondern auch rechtlich in eine prekäre Lage bringen. Wenn der erlittene Verlust so hoch ist, dass er zu einer Überschuldung der Firma führt, tritt eine neue, unmittelbare Gefahr für den Verwaltungsrat auf: der Vorwurf der Konkursverschleppung (Art. 165 StGB). Sie sind gesetzlich verpflichtet, bei begründeter Besorgnis einer Überschuldung sofort zu handeln und gegebenenfalls den Richter zu benachrichtigen.

Zögern oder das „Hoffen auf Besserung“ ist hier strafbar. Der Verwaltungsrat muss unverzüglich einen Zwischenabschluss erstellen und diesen von der Revisionsstelle prüfen lassen. Ergibt sich daraus eine Überschuldung, muss der Verwaltungsrat den Konkursrichter benachrichtigen, sofern keine konkreten und realistischen Aussichten auf eine Sanierung bestehen. Ein Betrugsfall, der die Liquidität vernichtet, ist ein klassischer Auslöser für diese Pflicht. Das Ignorieren dieser Pflicht kann für jeden einzelnen Verwaltungsrat strafrechtliche Konsequenzen haben.

Ihre Pflicht ist es, sofort nach Bekanntwerden eines existenzbedrohenden Schadens die finanzielle Lage zu analysieren. Folgende Schritte sind zwingend:

  • Sofortige Erstellung eines Zwischenabschlusses: Bewerten Sie das Vermögen zu Fortführungs- und Liquidationswerten.
  • Prüfung durch die Revisionsstelle: Lassen Sie den Zwischenabschluss umgehend prüfen.
  • Handlungsoptionen prüfen: Gibt es realistische Sanierungschancen? Können Gläubiger zu einem Rangrücktritt bewegt werden?
  • Richter benachrichtigen: Besteht eine Überschuldung ohne realistische Sanierungsperspektive, ist die Benachrichtigung des Richters unumgänglich.

Jeder dieser Schritte muss minutiös in den VR-Protokollen dokumentiert werden. Diese Dokumentation dient als Ihr Schutzschild gegen den Vorwurf, die Augen vor der Realität verschlossen und den Konkurs des Unternehmens verschleppt zu haben. Inmitten der Jagd auf die Betrüger dürfen Sie diese interne, aber existenzielle Verantwortung nicht vernachlässigen.

Ihre nächste strategische Handlung ist die Sicherung der Beweislage und die Konsultation eines Spezialisten, um die Gegenoffensive zu planen. Zögern Sie nicht, denn die Zeit und das Recht sind nur auf Ihrer Seite, wenn Sie sie aktiv nutzen.

Fragen und Antworten zum Thema Betrugsdelikte

Ab wann beginnt die Verjährungsfrist bei Kettenbetrug zu laufen?

Die Verjährungsfrist beginnt bei fortgesetzten Delikten erst mit der letzten Tathandlung zu laufen, was bei Kettenbetrug zu komplexen Berechnungen führen kann.

Unterbricht eine Mahnung die zivilrechtliche Verjährung?

Nein, eine blosse Mahnung unterbricht die Verjährung nicht. Erforderlich ist die Einreichung einer Klage oder ein Betreibungsbegehren.

Kann ich kurz vor Verjährungsablauf noch handeln?

Ja, ein Betreibungsbegehren kann noch am letzten Tag der Verjährungsfrist eingereicht werden und unterbricht diese wirksam.

Geschrieben von Lukas Meier, Lukas Meier ist Spezialist für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG) und ehemaliger stellvertretender Betreibungsbeamter. Er berät heute Gläubiger und Schuldner bei Inkasso, Pfändung und Sanierung.