
Ein Konkubinatsvertrag ist kein Misstrauensvotum, sondern die intelligenteste Police gegen die unterschätzten Risiken des Alltags.
- Ohne vertragliche Regelung gelten Sie rechtlich als Fremde, was bei Notfällen, Trennung oder Tod zu Handlungsunfähigkeit und schweren finanziellen Nachteilen führt.
- Gemeinsame Investitionen wie Miete, Möbel oder Immobilien werden ohne klare Zuteilung schnell zur unlösbaren Konfliktquelle.
Empfehlung: Regeln Sie die wichtigsten Punkte proaktiv schriftlich, bevor ein externer Druck oder ein Notfall Sie zu unüberlegten Entscheidungen zwingt.
Der gemeinsame Einzug ist ein Meilenstein voller Optimismus. Sie teilen nicht nur eine Adresse, sondern Träume und Pläne für die Zukunft. In dieser Phase erscheint der Gedanke an einen Konkubinatsvertrag oft unromantisch, fast wie ein Misstrauensbeweis. Die gängige Meinung ist: „Wir vertrauen uns doch“ oder „Das brauchen wir nicht, wir regeln das dann schon.“ Man konzentriert sich auf die grossen, positiven Ziele wie gemeinsame Reisen, die Anschaffung eines Haustiers oder vielleicht sogar den Kauf einer Immobilie. Diese Haltung ist menschlich und verständlich.
Aus meiner notariellen Praxis weiss ich jedoch: Die grössten Konflikte entstehen nicht aus bösem Willen, sondern aus unklaren Verhältnissen und den existenziellen Fallstricken, die das Gesetz für unverheiratete Paare bereithält. Das Schweizer Recht behandelt Konkubinatspartner im Grunde als zwei Einzelpersonen, die zufällig im selben Haushalt leben. Diese rechtliche Lücke wird erst dann schmerzhaft spürbar, wenn das Leben nicht nach Plan verläuft – bei einer plötzlichen Krankheit, einer Trennung oder einem unerwarteten Todesfall. Dann ist es für „das regeln wir dann schon“ zu spät.
Doch was, wenn die wahre Klugheit nicht darin besteht, auf das Beste zu hoffen, sondern darin, für das Unerwartete vorzusorgen? Ein Konkubinatsvertrag ist kein Plan für das Scheitern, sondern ein Bauplan für eine stabile und faire Partnerschaft. Er ist ein Akt der strategischen Voraussicht, der beiden Partnern Sicherheit, Autonomie und Klarheit gibt. Dieses Dokument schützt nicht vor der Trennung, aber es schützt vor einem zerstörerischen Konflikt im Fall der Fälle.
Dieser Leitfaden führt Sie durch die kritischsten Szenarien, in denen das Fehlen eines Konkubinatsvertrags gravierende Folgen hat. Wir beleuchten die konkreten Risiken und zeigen Ihnen pragmatische Lösungen auf, damit Sie Ihre gemeinsame Zukunft auf einem soliden Fundament bauen können.
Inhaltsverzeichnis: Konkubinatsvertrag – Ihr Absicherungsleitfaden für die Schweiz
- Warum erhalten Sie auf der Intensivstation keine Auskunft über Ihren Partner ohne Vollmacht?
- Wem gehört das Sofa? Wie Sie bei der Trennung Streit um Möbel vermeiden
- Der Fehler, den Mietvertrag gemeinsam zu unterschreiben, wenn nur einer zahlt
- Erbrecht für Konkubinatspartner: Warum Sie ohne Testament und Erbvertrag leer ausgehen
- Wie vereinbaren Sie fair finanzielle Beiträge für den haushaltsführenden Partner?
- Warum Sie Ihren Anteil nicht einfach an Fremde verkaufen können
- Wann muss das Steuerinventar eingereicht werden, um Strafsteuern zu vermeiden?
- Wie schützen Sie Ihr Unternehmen durch einen Ehevertrag vor der Liquidierung im Scheidungsfall?
Warum erhalten Sie auf der Intensivstation keine Auskunft über Ihren Partner ohne Vollmacht?
Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Ihr Partner hatte einen Unfall und liegt auf der Intensivstation. Sie eilen ins Spital, doch die Ärzte verweigern Ihnen jegliche Auskunft über seinen Zustand. Sie dürfen keine medizinischen Entscheidungen treffen, weil Sie rechtlich eine fremde Person sind. Diese schreckliche Situation ist die direkte Folge des Fehlens einer Vollmacht. Da Konkubinatspartner nicht automatisch vertretungsberechtigt sind, unterliegen die Ärzte der Schweigepflicht. Im schlimmsten Fall wird die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eingeschaltet, um einen Beistand zu ernennen.
Dies führt nicht nur zu wertvollem Zeitverlust in einer kritischen Phase, sondern bedeutet auch, dass eine fremde Person über intimste Angelegenheiten entscheidet. Der administrative Aufwand ist immens, und die emotionale Belastung für Sie ist unvorstellbar. Eine Studie zeigt, dass Berufsbeistände durchschnittlich 72 Mandate betreuen. Wollen Sie in einer existenziellen Krise wirklich nur eine Nummer in einem überlasteten System sein?
Die Lösung ist ein Vorsorgeauftrag. In diesem Dokument bestimmen Sie, wer Sie im Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit vertreten soll – sowohl bei persönlichen und medizinischen als auch bei finanziellen Angelegenheiten. Sie legen die Zügel in die Hände der Person, der Sie am meisten vertrauen, und verhindern eine fremde Einmischung. Ein solcher Vorsorgeauftrag kann direkt im Konkubinatsvertrag erwähnt und als separates, aber abgestimmtes Dokument erstellt werden. Dies ist ein entscheidender Akt der Selbstbestimmung und des gegenseitigen Schutzes.
Damit stellen Sie sicher, dass in den schwierigsten Momenten die Person an Ihrer Seite ist, die Ihre Wünsche und Werte am besten kennt. Es ist eine der wichtigsten Regelungen für unverheiratete Paare und sollte höchste Priorität haben.
Wem gehört das Sofa? Wie Sie bei der Trennung Streit um Möbel vermeiden
Bei einer Trennung können die banalsten Gegenstände zum Zankapfel werden. Das teure Sofa, die gemeinsam ausgesuchte Kunst oder die Kaffeemaschine – wer hat was bezahlt und wem gehört es nun? Ohne klare Regelung gilt grundsätzlich: Wer den Kauf beweisen kann (z.B. durch eine Quittung), ist Eigentümer. Doch oft sind Belege nach Jahren nicht mehr vorhanden oder Anschaffungen wurden aus einem gemeinsamen Topf bezahlt. Dann beginnt ein zermürbender Streit, der oft mehr kostet als der Wert der umstrittenen Gegenstände.
Ein pragmatischer Konkubinatsvertrag verhindert diesen Konflikt von vornherein. Das wirksamste Instrument dafür ist ein detailliertes Inventar. In dieser Liste halten Sie alle wesentlichen Vermögenswerte fest und klären unmissverständlich die Eigentumsverhältnisse. Dabei gibt es verschiedene Modelle: Sie können festhalten, wem was gehört (Alleineigentum), oder für welche Gegenstände Miteigentum zu welchen Anteilen besteht. Diese Liste sollte regelmässig aktualisiert werden, insbesondere nach grösseren Anschaffungen.

Eine solche Dokumentation schafft nicht nur bei einer Trennung Klarheit, sondern ist auch im Todesfall essenziell, um das Vermögen des überlebenden Partners gegenüber den Erben des Verstorbenen abzugrenzen. Ein besonders emotionales Thema sind Haustiere. Obwohl Tiere rechtlich keine Sachen sind, greifen vermögensrechtliche Regeln. Im Vertrag sollte daher die Zuteilung des Tieres im Trennungsfall unter Berücksichtigung des Tierwohls (Art. 651a ZGB) sowie die Aufteilung der Kosten für Futter und Tierarzt geregelt werden. So vermeiden Sie, dass Ihr geliebtes Haustier zum Spielball eines Konflikts wird.
Ein Inventar zu führen, ist kein grosser Aufwand, aber ein unschätzbarer Beitrag zur Konfliktprävention. Es verwandelt potenzielle Streitpunkte in klare Fakten und ermöglicht eine saubere und faire Trennung des Hausrats.
Der Fehler, den Mietvertrag gemeinsam zu unterschreiben, wenn nur einer zahlt
Viele Paare unterschreiben den Mietvertrag gemeinsam, um ihre Verbundenheit zu zeigen oder weil der Vermieter die Sicherheit von zwei Einkommen schätzt. Dies birgt jedoch eine erhebliche finanzielle Falle. Durch die gemeinsame Unterschrift haften beide Partner solidarisch. Das bedeutet: Der Vermieter kann die gesamte Miete von nur einem der beiden einfordern, unabhängig davon, wer von Ihnen die Wohnung nach einer Trennung noch nutzt oder wer gemäss interner Abmachung für die Zahlung zuständig wäre. Zieht ein Partner aus, bleibt er rechtlich trotzdem bis zum Ende des Mietvertrags in der Pflicht.
Besonders kritisch wird es bei der Mietkaution. In der Schweiz darf die Mietkaution laut Artikel 257e OR maximal 3 Bruttomonatsmieten betragen. Wenn ein Partner diese Summe alleine aufgebracht hat, der Vertrag aber auf beide lautet, kann er im Streitfall Schwierigkeiten haben, sein Geld zurückzufordern. Die Solidarhaftung erstreckt sich auch auf Schäden an der Wohnung. Verursacht der in der Wohnung verbleibende Partner einen Schaden, kann der ausgezogene Partner dafür zur Kasse gebeten werden.
Ein Konkubinatsvertrag schafft hier eine klare Exit-Strategie. Sie können darin regeln, welcher Partner im Trennungsfall das Recht hat, in der Wohnung zu bleiben. Noch wichtiger ist die Vereinbarung einer Mitwirkungspflicht: Der verbleibende Partner muss aktiv daran mitwirken, den ausgezogenen Partner aus dem Mietvertrag zu entlassen. Ohne Zustimmung des Vermieters ist eine Entlassung nämlich nicht möglich. Der Vertrag kann auch festhalten, wie mit der geleisteten Kaution zu verfahren ist und wer für allfällige Renovierungskosten bei Auszug aufkommt.
Die sicherste Variante ist, dass nur der finanziell potentere Partner den Vertrag unterzeichnet und der andere als Untermieter fungiert. Ist dies nicht möglich, ist eine vertragliche Regelung der internen Haftung und der Vorgehensweise bei Trennung unerlässlich, um finanzielle Desaster zu vermeiden.
Erbrecht für Konkubinatspartner: Warum Sie ohne Testament und Erbvertrag leer ausgehen
Im Konkubinat zu leben, fühlt sich oft wie eine Ehe an, doch vor dem Gesetz endet diese Gleichstellung abrupt mit dem Tod eines Partners. Ohne eine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) hat der überlebende Konkubinatspartner keinerlei gesetzlichen Erbanspruch. Das gesamte Vermögen des Verstorbenen geht an seine gesetzlichen Erben. Das sind in erster Linie seine Kinder und, falls keine vorhanden sind, seine Eltern oder Geschwister. Der Partner, mit dem man vielleicht jahrzehntelang das Leben geteilt hat, geht komplett leer aus.
Dies kann zu dramatischen Situationen führen. Gehört die gemeinsame Wohnung oder das Haus dem Verstorbenen, können die Erben den überlebenden Partner buchstäblich auf die Strasse setzen. Gemeinsam angespartes Vermögen, das auf dem Konto des Verstorbenen lag, fällt ebenfalls in die Erbmasse. Der überlebende Partner muss mühsam nachweisen, welche Anteile ihm gehörten, was oft in langwierigen und kostspieligen Rechtsstreitigkeiten endet.
Raiffeisen Schweiz fasst die brutale Realität unmissverständlich zusammen:
Konkubinatspartner sind keine gesetzlichen Erben und sind im Gegensatz zu verheirateten Paaren in den meisten Kantonen erbschaftssteuerpflichtig.
– Raiffeisen Schweiz, Konkubinat im Überblick – Raiffeisen
Um sich gegenseitig abzusichern, sind ein Testament oder ein Erbvertrag unerlässlich. In diesen Dokumenten können Sie Ihren Partner als Erben einsetzen. Allerdings müssen die Pflichtteile anderer gesetzlicher Erben (insbesondere gemeinsamer oder einseitiger Kinder) beachtet werden. Ein Erbvertrag, der mit den pflichtteilsgeschützten Erben abgeschlossen wird, bietet die grösste Flexibilität. Zusätzlich ist es wichtig, die oft hohen Erbschaftssteuern für Konkubinatspartner zu berücksichtigen, die je nach Kanton stark variieren. Eine frühzeitige Planung, eventuell in Kombination mit einer Lebensversicherung, kann hier finanzielle Engpässe für den überlebenden Partner verhindern.
Wie vereinbaren Sie fair finanzielle Beiträge für den haushaltsführenden Partner?
Wenn ein Paar gemeinsame Kinder plant oder sich entscheidet, dass ein Partner zur Führung des Haushalts die Erwerbstätigkeit reduziert oder ganz aufgibt, entsteht ein erhebliches finanzielles Ungleichgewicht. Der haushaltsführende Partner leistet einen wesentlichen Beitrag zum gemeinsamen Leben, der sich jedoch nicht auf dem Bankkonto widerspiegelt. Noch gravierender sind die langfristigen Folgen: Es entstehen empfindliche Lücken in der Altersvorsorge (AHV und Pensionskasse), die sich im Alter oder bei einer Trennung rächen.
Im Gegensatz zur Ehe gibt es im Konkubinat keinen gesetzlichen Anspruch auf Ausgleich dieser Vorsorgelücken oder auf Unterhalt nach einer Trennung. Der Partner, der seine Karriere für die Familie zurückgestellt hat, steht im schlimmsten Fall mit leeren Händen da. Diese Ungerechtigkeit lässt sich durch eine faire Regelung im Konkubinatsvertrag vermeiden. Es geht darum, die Haushalts- und Betreuungsarbeit als gleichwertigen wirtschaftlichen Beitrag anzuerkennen und einen finanziellen Ausgleich zu schaffen.

Eine konkrete und bewährte Lösung ist die sogenannte Konkubinatsentschädigung. Dabei wird eine monatliche Zahlung vereinbart, die der erwerbstätige Partner an den haushaltsführenden Partner leistet. Diese Entschädigung soll nicht nur die direkten Auslagen decken, sondern explizit auch die entstandenen Vorsorgelücken kompensieren.
Fallbeispiel: Ausgleich von Vorsorgelücken durch die Säule 3a
Wenn ein Partner seine Erwerbstätigkeit aufgibt, um sich um Haushalt und Kinder zu kümmern, büsst er bei AHV und Pensionskasse ein. Im Konkubinatsvertrag kann vereinbart werden, dass der besserverdienende Partner regelmässige Einzahlungen in die Säule 3a des haushaltsführenden Partners leistet, um diese Vorsorgelücke zu schliessen. Dies ist eine steuerlich attraktive und zukunftsorientierte Methode, um für finanzielle Fairness zu sorgen und die wirtschaftliche Unabhängigkeit beider Partner langfristig zu sichern.
Eine solche Vereinbarung ist ein Zeichen von Respekt und Wertschätzung für die geleistete Arbeit und ein fundamentaler Baustein für eine Partnerschaft auf Augenhöhe. Sie stellt sicher, dass beide Partner auch im Alter oder nach einer Trennung finanziell abgesichert sind.
Warum Sie Ihren Anteil nicht einfach an Fremde verkaufen können
Der Kauf einer gemeinsamen Immobilie ist für viele Konkubinatspaare die grösste Investition ihres Lebens. Üblicherweise wird Miteigentum zu je 50 % vereinbart. Doch was passiert bei einer Trennung? Oft kann oder will keiner der Partner den anderen auszahlen. Die naheliegende Idee wäre dann, den eigenen Anteil zu verkaufen. Hier lauert jedoch eine juristische Hürde: das gesetzliche Vorkaufsrecht des anderen Miteigentümers.
Das bedeutet, Sie können Ihren Anteil nicht einfach an einen beliebigen Dritten verkaufen. Sie müssen ihn zuerst Ihrem Ex-Partner zu den gleichen Konditionen anbieten, die Sie mit dem potenziellen Käufer ausgehandelt haben. Nach Art. 682 ZGB kann der Miteigentümer dieses Recht innerhalb von 3 Monaten ausüben. Dies schreckt viele externe Käufer ab, da sie monatelang in der Unsicherheit leben, ob der Deal überhaupt zustande kommt. In der Praxis wird es dadurch extrem schwierig, seinen Anteil an eine fremde Person zu veräussern.
Das Resultat ist oft ein jahrelanger Stillstand, in dem keiner den anderen auszahlen kann und ein Verkauf an Dritte blockiert ist. Das gemeinsame Vermögen ist gefangen, und die emotionale Belastung steigt. Ein Konkubinatsvertrag kann diesen gordischen Knoten durchschlagen, indem er proaktive Regelungen für das Exit-Szenario vorsieht. Statt sich auf das unpraktische gesetzliche Vorkaufsrecht zu verlassen, können Sie massgeschneiderte Lösungen definieren.
Durchdachte Regelungen im Vertrag verhindern, dass die gemeinsame Immobilie zur unüberwindbaren Belastung wird. Sie schaffen einen klaren, fairen und vor allem funktionierenden Prozess für den Fall, dass die gemeinsamen Wege sich trennen.
Ihr Plan für Immobilien im Konkubinatsvertrag
- Ankaufsrecht definieren: Vereinbaren Sie ein vertragliches Recht (statt des gesetzlichen Vorkaufsrechts), den Anteil zu einem vordefinierten Preis oder nach einer bestimmten Formel zu kaufen.
- Bewertungsformel festlegen: Legen Sie fest, wie der Wert der Immobilie ermittelt wird, z.B. durch das Mittel aus zwei unabhängigen Schätzungen, um Streit über den Preis zu vermeiden.
- Exit-Szenario regeln: Setzen Sie eine Frist (z.B. 6 Monate), nach deren Ablauf die Immobilie an Dritte verkauft werden muss, wenn keiner der Partner den anderen auszahlen kann oder will.
- Aufteilung des Verkaufserlöses klären: Definieren Sie im Voraus, wie ein allfälliger Gewinn oder Verlust nach Abzug der Hypothek und unter Berücksichtigung der eingebrachten Eigenmittel aufgeteilt wird.
Wann muss das Steuerinventar eingereicht werden, um Strafsteuern zu vermeiden?
Im Todesfall eines Konkubinatspartners beginnt für den Überlebenden nicht nur eine Zeit der Trauer, sondern auch ein komplexer administrativer Prozess. Eine der ersten Massnahmen der kantonalen Behörden ist die Sperrung der Konten des Verstorbenen und die Anordnung eines Steuerinventars (auch Erbschaftsinventar genannt). Dessen Zweck ist es, das gesamte Vermögen des Verstorbenen zu erfassen, um die Erbmasse zu bestimmen und die Erbschaftssteuern korrekt zu berechnen.
Hier lauert eine grosse Gefahr für den überlebenden Partner: Die Behörde geht oft davon aus, dass alles, was sich im gemeinsamen Haushalt befindet oder auf Konten liegt, zu denen der Verstorbene Zugang hatte, zur Erbmasse gehört. Der überlebende Partner muss dann aufwändig beweisen, welche Vermögenswerte (Möbel, Kunst, Schmuck, eigenes Bankguthaben) sein persönliches Eigentum sind. Gelingt dieser Nachweis nicht, wird sein eigenes Vermögen fälschlicherweise mit der Erbmasse vermischt und unter Umständen besteuert. Zudem kann es sein, dass er diese Gegenstände an die Erben herausgeben muss.
Fallbeispiel: Inventarliste als Schutz vor falscher Besteuerung
Ein im Konkubinatsvertrag sorgfältig geführtes und von beiden Partnern unterzeichnetes Inventar dient als sofortiger und glaubwürdiger Nachweis gegenüber der Steuerbehörde. Es belegt klar, welche Vermögenswerte dem überlebenden Partner allein gehören. Dies verhindert die fälschliche Besteuerung von Eigenvermögen, beschleunigt das Verfahren erheblich und schützt vor ungerechtfertigten Ansprüchen der Erben. Es ist ein einfaches Instrument mit enormer Wirkung.
Ein weiterer kritischer Punkt sind die Fristen. Diese sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich und oft sehr kurz. Das offizielle Schweizer Portal ch.ch rät dringend, sich umgehend nach dem Todesfall bei der zuständigen kantonalen Behörde zu melden, um keine Fristen zu verpassen. Die Nichteinreichung oder eine verspätete Einreichung des Steuerinventars kann zu empfindlichen Bussen und Strafsteuern führen. Ein im Konkubinatsvertrag verankertes, aktuelles Inventar ist daher nicht nur eine Absicherung bei Trennung, sondern ein essenzieller Schutz im Todesfall, der dem überlebenden Partner viel Geld, Zeit und Nerven erspart.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Konkubinatsvertrag ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern ein Werkzeug der strategischen Voraussicht, das Konflikte verhindert, bevor sie entstehen.
- Die kritischsten Bereiche sind die medizinische Vertretung (Vorsorgeauftrag), die Aufteilung von Vermögen und Schulden (Inventar, Mietvertrag) und die Absicherung im Todesfall (Testament, Erbvertrag).
- Ohne schriftliche Vereinbarungen behandelt das Schweizer Gesetz Konkubinatspartner als Fremde, was zu schweren finanziellen und persönlichen Nachteilen führen kann.
Wie schützen Sie Ihr Unternehmen durch einen Ehevertrag vor der Liquidierung im Scheidungsfall?
Auch wenn dieser Artikel sich auf den Konkubinatsvertrag konzentriert, ist ein kurzer, aber wichtiger Blick auf die unternehmerische Absicherung im weiteren Kontext unerlässlich. Führen Partner gemeinsam ein Unternehmen, sei es eine AG oder eine GmbH, potenzieren sich die Risiken einer Trennung. Hier überschneiden sich Familienrecht und Gesellschaftsrecht, was ohne vorausschauende Planung zu einer existenzbedrohenden Lage für die Firma führen kann. Eine private Trennung kann die Liquidation eines gesunden Unternehmens nach sich ziehen.
Im Konkubinat müssen die Regelungen für die Firma und die private Partnerschaft perfekt aufeinander abgestimmt sein. Es braucht eine Synchronisation von zwei zentralen Dokumenten: dem Konkubinatsvertrag und einem Aktionärbindungsvertrag (ABV) oder Gesellschafterbindungsvertrag. Der Konkubinatsvertrag regelt die private Ebene: Wer muss im Trennungsfall seine Anteile an den anderen verkaufen? Zu welchen Bedingungen? Der ABV regelt die gesellschaftsrechtliche Umsetzung dieser privaten Abmachung.

Fallbeispiel: Synchronisation von Konkubinats- und Aktionärbindungsvertrag
Bei einer gemeinsamen AG oder GmbH müssen Konkubinatsvertrag und Aktionärbindungsvertrag (ABV) perfekt aufeinander abgestimmt sein. Der Konkubinatsvertrag regelt die private Ebene (wer muss wem die Anteile verkaufen und innert welcher Frist), während der ABV die gesellschaftsrechtliche Umsetzung sicherstellt. Er definiert beispielsweise Vorkaufs- oder Ankaufsrechte und legt eine verbindliche Formel zur Bewertung der Unternehmensanteile fest. Diese Synchronisation stellt sicher, dass eine private Trennung nicht zum operativen Stillstand oder zur erzwungenen Auflösung des Unternehmens führt.
Diese umfassende strategische Planung zeigt, worum es im Kern geht: Es geht darum, Kontrolle über die eigene Zukunft zu behalten und sicherzustellen, dass persönliche Lebensentscheidungen nicht unkontrollierbare und zerstörerische Konsequenzen nach sich ziehen. Ob im privaten Rahmen des Konkubinats oder im geschäftlichen Kontext – klare, schriftliche Vereinbarungen sind der Schlüssel zu Sicherheit und Stabilität.
Warten Sie nicht auf einen externen Anlass oder eine Krise. Der richtige Zeitpunkt, um für klare und faire Verhältnisse zu sorgen, ist jetzt. Sichern Sie Ihre gemeinsame Zukunft und Ihr Lebenswerk durch einen durchdachten Konkubinatsvertrag und die dazugehörigen Dokumente ab.