
Die Angst vor einem Eingriff der KESB entspringt dem Gefühl des Kontrollverlusts. Die strategische Antwort darauf ist nicht, die Behörde zu fürchten, sondern ihr durch einen präzisen Vorsorgeauftrag die Spielregeln vorzugeben.
- Ein korrekt erstellter Vorsorgeauftrag verwandelt die KESB von einer entscheidenden Instanz in ein reines Validierungsorgan Ihrer persönlichen Wünsche.
- Das Gesetz selbst (insb. das Verhältnismässigkeitsprinzip) setzt dem Handeln der KESB enge Grenzen, die Sie zu Ihrem Vorteil nutzen können.
Empfehlung: Betrachten Sie Ihren Vorsorgeauftrag nicht als reines Formular, sondern als Ihr persönliches Machtinstrument zur Sicherung Ihrer Autonomie, bevor andere für Sie entscheiden.
Die Vorstellung ist für viele ein Albtraum: Ein Unfall, eine plötzliche Krankheit oder das fortschreitende Alter führen zur Urteilsunfähigkeit. Plötzlich steht nicht die Familie beratend zur Seite, sondern eine fremde Person von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), die über Ihr Vermögen, Ihren Wohnort und sogar Ihre medizinische Behandlung entscheidet. Diese Angst vor staatlicher Bevormundung und dem Verlust der Selbstbestimmung ist tiefgreifend und real.
Oft wird geraten, einfach einen Vorsorgeauftrag zu erstellen. Doch dieser Rat greift zu kurz. Er behandelt den Vorsorgeauftrag wie ein administratives Pflaster, nicht wie das, was er wirklich ist: ein strategischer Schutzwall. Viele denken, es gehe darum, die KESB „abzuwehren“. Doch die wahre Macht liegt nicht in der Konfrontation, sondern in der präventiven Steuerung. Es geht darum, die Spielregeln so klar zu definieren, dass die KESB gar nicht erst in die Position kommt, eigene Ermessensentscheide treffen zu müssen.
Was wäre, wenn die KESB nicht mehr die gefürchtete Instanz wäre, die Ihr Leben übernimmt, sondern lediglich ein Organ, das Ihre im Voraus getroffenen Entscheidungen prüft und bestätigt? Genau das ist das Ziel. Dieser Artikel zeigt Ihnen nicht nur, wie Sie einen Vorsorgeauftrag erstellen. Er erklärt Ihnen die Mechanismen der KESB, die rechtlichen Hebel, die Ihnen das Zivilgesetzbuch (ZGB) und die Bundesverfassung in die Hand geben, und wie Sie diese Instrumente nutzen, um die Kontrolle über Ihr Leben zu behalten – egal, was passiert. Sie werden lernen, die KESB nicht als Gegner, sondern als berechenbaren Teil eines Systems zu sehen, das Sie zu Ihren Gunsten gestalten können.
Um Ihnen eine klare und strukturierte Übersicht zu bieten, führt dieser Leitfaden Sie durch die entscheidenden Aspekte der Vorsorge und der Interaktion mit der KESB. Der folgende Inhalt gibt Ihnen die Werkzeuge an die Hand, um proaktiv zu handeln und Ihre Autonomie wirksam zu schützen.
Sommaire: Ihr Wegweiser zur vollständigen Selbstbestimmung
- Was passiert konkret, wenn ein Nachbar eine Gefährdungsmeldung bei der KESB macht?
- Begleit-, Vertretungs- oder Mitwirkungsbeistandschaft: Welcher Eingriff ist verhältnismässig?
- Warum lehnt die KESB Ihren Vorsorgeauftrag ab, wenn er nicht handgeschrieben oder beurkundet ist?
- Wie wehren Sie sich gegen einen Entscheid der KESB vor dem Verwaltungsgericht?
- Das Recht auf Einsicht: Wie kontrollieren Sie, was der Beistand mit dem Geld Ihrer Mutter macht?
- Warum erhalten Sie auf der Intensivstation keine Auskunft über Ihren Partner ohne Vollmacht?
- Bundesverfassung vor Gesetz: Wann hebelt das übergeordnete Recht eine lokale Regel aus?
- Welche Rechte aus dem ZGB schützen Ihre Privatsphäre im digitalen Zeitalter effektiv?
Was passiert konkret, wenn ein Nachbar eine Gefährdungsmeldung bei der KESB macht?
Die Angst vor einer anonymen oder gar böswilligen Meldung bei der KESB ist weit verbreitet. Doch das System ist darauf ausgelegt, voreilige Schlüsse zu verhindern. Eine Meldung löst keinen Automatismus aus, sondern einen klar strukturierten Abklärungsprozess, der Ihre Rechte wahrt. Die Kenntnis dieses Prozesses ist der erste Schritt, um die Kontrolle zu behalten und die Situation zu entmystifizieren.
Nach Eingang einer Gefährdungsmeldung führt die KESB eine erste Triage durch. Offensichtlich unbegründete oder querulatorische Meldungen werden oft bereits in dieser Phase abgewiesen, ohne dass die betroffene Person überhaupt kontaktiert wird. Besteht jedoch ein begründeter Anfangsverdacht, nimmt die Behörde schriftlich Kontakt auf und gibt Ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme. Sie haben ein Recht auf Anhörung. Dies ist Ihre erste und wichtigste Gelegenheit, die Situation aus Ihrer Sicht darzulegen und allfällige Missverständnisse auszuräumen.
Sollten weitere Abklärungen nötig sein, kann die KESB beispielsweise Hausbesuche anordnen oder Berichte von Ärzten und anderen Fachstellen einholen. Wichtig ist: Während des gesamten Verfahrens haben Sie das Recht auf Akteneinsicht und können sich von einer Vertrauensperson begleiten oder anwaltlich vertreten lassen. Ein funktionierender Vorsorgeauftrag würde in diesem Stadium bereits seine Wirkung entfalten, da die von Ihnen beauftragte Person als primärer Ansprechpartner agieren und die Situation in Ihrem Sinne klären könnte.
Fallbeispiel: Nachbarschaftsstreit führt zu unbegründeter KESB-Meldung
Eine 78-jährige Witwe aus dem Kanton Zürich wurde von ihrem Nachbarn wegen angeblicher Verwahrlosung bei der KESB gemeldet. Die Behörde leitete eine Abklärung ein und stellte rasch fest, dass die Meldung primär aus einem schwelenden Grenzstreit zwischen den beiden Parteien resultierte. Nach einer Anhörung der Dame und der Einholung eines kurzen Berichts ihres Hausarztes, der ihre volle Selbstständigkeit bestätigte, wurde das Verfahren nach nur sechs Wochen ohne jegliche Massnahmen eingestellt. Die Dame nutzte ihr Recht, während des Verfahrens von ihrer Tochter begleitet zu werden, was ihr zusätzliche Sicherheit gab.
Begleit-, Vertretungs- oder Mitwirkungsbeistandschaft: Welcher Eingriff ist verhältnismässig?
Sollte die KESB zum Schluss kommen, dass eine Unterstützung notwendig ist, bedeutet dies nicht automatisch den vollständigen Kontrollverlust. Das Gesetz verpflichtet die Behörde strikt zum Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Das heisst, sie muss immer die mildeste Massnahme wählen, die den gewünschten Schutz erreicht. Ein umfassender Entzug der Handlungsfähigkeit ist die absolute Ausnahme, nicht die Regel. Die KESB verfügt über eine „juristische Werkzeugkiste“ mit unterschiedlich scharfen Instrumenten.
Stellen Sie sich die verschiedenen Beistandschaften als Werkzeuge mit unterschiedlicher Eingriffsintensität vor. Die KESB darf nicht den Vorschlaghammer (umfassende Beistandschaft) verwenden, wenn ein Präzisionsschraubenzieher (Begleitbeistandschaft) ausreicht. Ihr Ziel mit einem Vorsorgeauftrag ist es, der KESB diese Werkzeugkiste praktisch aus der Hand zu nehmen und stattdessen Ihr eigenes, massgeschneidertes Werkzeug – Ihre Vertrauensperson – zu präsentieren.

Die vier Hauptarten der Beistandschaft zeigen deutlich die Abstufungen der Intervention. Ein klarer Überblick hilft zu verstehen, welche Massnahmen in welchen Situationen angemessen sind und warum ein Vorsorgeauftrag fast immer die bessere Alternative darstellt, da er eine individuelle Lösung anstelle einer standardisierten behördlichen Massnahme bietet.
Die folgende Übersicht, basierend auf einer vergleichenden Analyse der Beistandschaftsarten, verdeutlicht die Unterschiede in der Eingriffsintensität:
| Art der Beistandschaft | Handlungsfähigkeit | Aufgaben des Beistands | Geeignet für |
|---|---|---|---|
| Begleitbeistandschaft | Bleibt vollständig erhalten | Nur beratend und unterstützend | Personen die Hilfe bei bestimmten Aufgaben benötigen |
| Vertretungsbeistandschaft | Kann eingeschränkt werden | Vertretung in definierten Bereichen | Personen die bestimmte Handlungen nicht selbst vornehmen können |
| Mitwirkungsbeistandschaft | Teilweise eingeschränkt | Zustimmung zu bestimmten Geschäften erforderlich | Personen die vor eigenen Handlungen geschützt werden müssen |
| Umfassende Beistandschaft | Entfällt vollständig | Vertretung in allen Lebensbereichen | Dauerhaft urteilsunfähige Personen |
Warum lehnt die KESB Ihren Vorsorgeauftrag ab, wenn er nicht handgeschrieben oder beurkundet ist?
Die formalen Anforderungen an einen Vorsorgeauftrag – entweder vollständig von Hand geschrieben oder notariell beurkundet – wirken auf den ersten Blick wie eine bürokratische Hürde. In Wahrheit sind sie Ihr stärkster Verbündeter. Diese strengen Formvorschriften dienen nicht dazu, es Ihnen schwer zu machen, sondern die Authentizität und Ernsthaftigkeit Ihres Willens zweifelsfrei zu beweisen. Ein am Computer getipptes und nur unterschriebenes Dokument könnte leicht manipuliert oder unter Druck unterzeichnet worden sein. Die Handschrift oder die Anwesenheit eines Notars dient als fundamentaler Schutzmechanismus gegen Betrug und unzulässige Beeinflussung.
Wenn die KESB einen Vorsorgeauftrag validiert, prüft sie genau diese formalen Kriterien. Ein Formfehler führt unweigerlich zur Ungültigkeit. In diesem Fall muss die KESB so handeln, als gäbe es keinen Vorsorgeauftrag – und selbst eine Beistandschaft anordnen. Die Einhaltung der Form ist also kein „nice to have“, sondern die Grundvoraussetzung dafür, dass Ihr Instrument der Selbstbestimmung überhaupt wirksam wird.
Aber auch der Inhalt, die materiellen Aspekte, wird geprüft. Gibt es offensichtliche Interessenkonflikte? Sind die Anweisungen klar und widerspruchsfrei? Ein gut strukturierter Vorsorgeauftrag lässt keine Fragen offen und nimmt der KESB jeglichen Interpretationsspielraum.
Teilungültigkeit: Wenn die KESB nur einzelne Klauseln verwirft
Ein 72-jähriger Rentner aus Bern erstellte einen formal korrekten, handschriftlichen Vorsorgeauftrag. Eine Klausel darin bestimmte, dass sein Sohn als Beauftragter Liegenschaften ohne die sonst gesetzlich vorgeschriebene Zustimmung der KESB verkaufen dürfe. Die KESB stufte diese spezifische Klausel als gesetzeswidrig ein und erklärte sie für ungültig. Der restliche Vorsorgeauftrag wurde jedoch vollständig validiert. Der Sohn konnte seine Aufgaben wahrnehmen, musste aber für den Verkauf von Immobilien – wie vom Gesetz vorgesehen – die Zustimmung der Behörde einholen. Dies zeigt: Ein kleiner Fehler macht nicht alles zunichte, aber Präzision verhindert spätere Komplikationen.
Ihr Plan zur Erstellung eines krisenfesten Vorsorgeauftrags
- Formale Anforderung 1: Wählen Sie eine Methode – entweder das gesamte Dokument von Anfang bis Ende handschriftlich verfassen ODER es von einem Notar öffentlich beurkunden lassen. Mischformen sind ungültig.
- Formale Anforderung 2: Datieren und unterzeichnen Sie das Dokument eigenhändig. Das Datum ist entscheidend für die Feststellung Ihrer Urteilsfähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung.
- Materielle Prüfung 1: Vermeiden Sie Interessenkonflikte. Eine Person, bei der Sie Schulden haben, ist als Beauftragter ungeeignet. Wählen Sie eine absolute Vertrauensperson.
- Materielle Prüfung 2: Formulieren Sie klare und eindeutige Aufgaben. Definieren Sie genau, welche Bereiche (Personensorge, Vermögenssorge, Rechtsverkehr) abgedeckt sind.
- Materielle Prüfung 3: Benennen Sie präzise Haupt- und Ersatzbeauftragte. Legen Sie eine klare Rangfolge fest, falls die erstgenannte Person ausfällt.
Wie wehren Sie sich gegen einen Entscheid der KESB vor dem Verwaltungsgericht?
Auch wenn Sie alle Vorkehrungen treffen, kann es zu einem Entscheid der KESB kommen, mit dem Sie nicht einverstanden sind. Wichtig ist: Sie sind nicht machtlos. Das Rechtssystem sieht einen klaren Weg vor, um behördliche Entscheide überprüfen zu lassen. Gegen einen Entscheid der KESB kann innert 30 Tagen Beschwerde beim zuständigen kantonalen Gericht (oft das Bezirks- oder Verwaltungsgericht) eingereicht werden. Dies ist kein Akt der Rebellion, sondern die Wahrnehmung Ihres demokratischen Rechts auf eine unabhängige richterliche Überprüfung.
Eine Beschwerde ist dann aussichtsreich, wenn Sie darlegen können, dass die KESB entweder den Sachverhalt falsch festgestellt, ihr Ermessen missbraucht oder das Recht – insbesondere das Prinzip der Verhältnismässigkeit – verletzt hat. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der sorgfältigen Dokumentation und Beweisführung. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen, Zeugenaussagen oder holen Sie ein privates Zweitgutachten (z.B. von einem anderen Arzt) ein, um die Einschätzung der KESB zu widerlegen.
Ein entscheidender strategischer Schritt ist oft der Antrag auf „aufschiebende Wirkung“. Wird diesem stattgegeben, darf der KESB-Entscheid nicht umgesetzt werden, bis das Gericht über Ihre Beschwerde entschieden hat. Dies verschafft Ihnen wertvolle Zeit und verhindert, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden. Zwar ist ein Gerichtsverfahren mit Kosten verbunden, doch es ist der ultimative Weg, um Ihre Selbstbestimmung zu verteidigen. Eine Studie zeigt, dass die durchschnittlichen Kosten für ein Beschwerdeverfahren zwischen CHF 200 und CHF 1’000 für Gerichtskosten liegen, wozu noch Anwaltskosten kommen können. Dies unterstreicht den Wert eines präventiven, wasserdichten Vorsorgeauftrags, der solche Verfahren meist überflüssig macht.
Strategische Schritte für Ihre KESB-Beschwerde
- Beschwerdefrist prüfen: Die Frist beträgt in der Regel 30 Tage ab Erhalt des Entscheids. Handeln Sie sofort und lassen Sie keine Zeit verstreichen.
- Verhältnismässigkeitsverletzung dokumentieren: Sammeln Sie Beweise, die zeigen, dass eine mildere Massnahme (oder gar keine) ausreichend gewesen wäre, um den Schutz zu gewährleisten.
- Zweitgutachten einholen: Ein unabhängiges Gutachten eines Arztes oder eines anderen Experten kann die Einschätzung der KESB entscheidend entkräften.
- Antrag auf aufschiebende Wirkung stellen: Verhindern Sie mit diesem Antrag die sofortige Umsetzung der KESB-Massnahme, bis das Gericht entschieden hat.
- Beschwerdeschrift strukturieren: Die Schrift muss klar gegliedert sein in Sachverhalt, rechtliche Argumentation (Warum ist der Entscheid falsch?), Beweismittel und klare Anträge (Was fordern Sie vom Gericht?).
Das Recht auf Einsicht: Wie kontrollieren Sie, was der Beistand mit dem Geld Ihrer Mutter macht?
Eine der grössten Sorgen, selbst wenn eine Vertrauensperson als Beauftragter eingesetzt wird, ist die Angst vor Missbrauch oder unsorgfältiger Verwaltung des Vermögens. Die Lösung liegt auch hier in der proaktiven Gestaltung Ihres Vorsorgeauftrags. Sie können und sollten klare Kontroll- und Transparenzmechanismen direkt in das Dokument einbauen. Damit definieren Sie die Spielregeln für Ihre Vertrauensperson und schaffen von Anfang an Klarheit für alle Beteiligten, insbesondere für andere Familienmitglieder wie Geschwister.
Anstatt auf das gesetzliche Minimum zu hoffen, können Sie spezifische Pflichten festlegen. Beispielsweise eine jährliche Rechenschaftspflicht gegenüber allen Kindern, bei der detailliert über Einnahmen, Ausgaben und den Vermögensstand berichtet werden muss. Oder Sie bestimmen, dass für Ausgaben über einen gewissen Betrag (z.B. CHF 10’000) die Zustimmung einer zweiten Person erforderlich ist. Solche Klauseln sind keine Misstrauenserklärung, sondern ein Instrument guter Unternehmensführung („Good Governance“) für die Familie. Sie schützen nicht nur Ihr Vermögen, sondern auch den Beauftragten selbst vor ungerechtfertigten Vorwürfen.
Die Ernennung einer unabhängigen Prüfinstanz, wie einer Treuhandgesellschaft, die jährlich die Buchhaltung kontrolliert, ist ein weiteres starkes Instrument. Diese proaktive Transparenz ist der wirksamste Schutz gegen Familienstreit und entlastet die KESB, die sonst periodisch die Rechnungsführung eines Beistands prüfen müsste.
Best Practice: Transparente Vermögensverwaltung durch einen Privatbeistand
Ein Zürcher Informatiker verwaltet seit 2021 als Vorsorgebeauftragter das Vermögen seiner demenzkranken Mutter in Höhe von CHF 800’000. Im Vorsorgeauftrag hatte die Mutter eine jährliche Rechenschaftspflicht gegenüber allen drei Kindern festgelegt. Der Sohn führt ein separates Verwaltungskonto, dokumentiert alle Ausgaben in einer geteilten Excel-Tabelle und verschickt quartalsweise Berichte an seine Geschwister. Diese im Vorsorgeauftrag verankerte, proaktive Transparenz verhinderte jegliche Konflikte in der Familie. Bei einer routinemässigen Überprüfung bestätigte die KESB die vorbildliche und transparente Führung der Aufgaben, weit über das gesetzliche Minimum hinaus.
Warum erhalten Sie auf der Intensivstation keine Auskunft über Ihren Partner ohne Vollmacht?
Ein plötzlicher Notfall, und Ihr langjähriger Partner oder Ehegatte liegt auf der Intensivstation. Sie möchten mit den Ärzten sprechen, doch diese verweigern Ihnen die Auskunft unter Berufung auf das Arztgeheimnis. Diese schockierende Situation ist trauriger Alltag in Schweizer Spitälern. Der Grund liegt im Gesetz: Das gesetzliche Vertretungsrecht des Ehegatten nach Art. 374 ZGB ist stark begrenzt. Es gilt nur für alltägliche Rechtshandlungen und bestimmte medizinische Entscheidungen, aber nicht automatisch für weitreichende Behandlungen oder wenn Zweifel an der Urteilsunfähigkeit bestehen.
Ohne ein klares Dokument, das Sie als vertretungsberechtigte Person ausweist, sind die Ärzte rechtlich gebunden und müssen im Zweifel die KESB einschalten, um einen Vertreter bestimmen zu lassen. In diesem kritischen Moment geht es nicht mehr um Finanzen, sondern um Gesundheit und Leben. Hier zeigt sich die Notwendigkeit einer zweigleisigen Vorsorgestrategie: die Kombination aus Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag.
Die Patientenverfügung legt fest, *welche* medizinischen Massnahmen Sie wünschen oder ablehnen. Der Vorsorgeauftrag bestimmt, *wer* diese Wünsche in Ihrem Namen durchsetzt und in Situationen entscheidet, die die Patientenverfügung nicht abdeckt. Beide Dokumente zusammen bilden einen lückenlosen Schutzwall. Idealerweise benennen Sie in beiden Dokumenten dieselbe Vertrauensperson, um Kompetenzkonflikte im Ernstfall zu vermeiden. Diese Person kann dann mit voller Legitimation gegenüber den Ärzten auftreten und sicherstellen, dass Ihr Wille respektiert wird, ohne dass die KESB auch nur involviert werden muss.
Ihr Vorsorge-Duo: Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag richtig kombinieren
- Patientenverfügung erstellen: Definieren Sie klar Ihre medizinischen Wünsche. Was soll behandelt werden, was nicht? Seien Sie so präzise wie möglich.
- Vorsorgeauftrag aufsetzen: Bestimmen Sie die Person, die Sie in medizinischen und administrativen Belangen vertritt und Ihre Patientenverfügung durchsetzt.
- Dieselbe Person für beide Dokumente wählen: Dies verhindert Konflikte zwischen einem medizinischen und einem allgemeinen Vertreter und schafft eine klare Ansprechperson für die Ärzte.
- Querverweise einbauen: Verweisen Sie im Vorsorgeauftrag explizit auf die Existenz der Patientenverfügung und umgekehrt.
- Kopien an Vertrauenspersonen verteilen: Ihr Hausarzt, die im Vorsorgeauftrag genannte Person und allenfalls das Spital sollten Kopien beider Dokumente besitzen.
Bundesverfassung vor Gesetz: Wann hebelt das übergeordnete Recht eine lokale Regel aus?
Im komplexen Gefüge des Rechts gibt es eine klare Hierarchie: Die Bundesverfassung steht über allen Bundesgesetzen (wie dem ZGB) und diese wiederum über kantonalen Erlassen. Für Ihre Selbstbestimmung ist dies der entscheidende Anker. Das fundamentalste Recht, das Sie in diesem Kontext besitzen, ist das in Artikel 10 der Bundesverfassung verankerte Recht auf persönliche Freiheit und Selbstbestimmung. Jede einzelne Massnahme der KESB muss sich an diesem übergeordneten Grundrecht messen lassen.
Das bedeutet konkret: Auch wenn das Gesetz der KESB erlaubt, eine Beistandschaft zu errichten, darf diese Massnahme niemals Ihr Recht auf Selbstbestimmung in unverhältnismässiger Weise einschränken. Dieses Prinzip ist keine leere Floskel, sondern ein knallhartes, einklagbares Recht. Das Bundesgericht, die höchste juristische Instanz der Schweiz, wacht über die Einhaltung dieser Grundrechte.
Das Selbstbestimmungsrecht nach Art. 10 BV bildet die oberste rechtliche Schranke für alle Eingriffe der KESB. Jede behördliche Massnahme muss sich an diesem Grundrecht messen lassen.
– Bundesgericht, Erwachsenenschutzrecht-Kommentar
Ein Vorsorgeauftrag ist im Grunde die materielle Ausgestaltung Ihres verfassungsmässigen Rechts auf Selbstbestimmung. Sie sagen dem Staat: „Danke, ich habe meine Angelegenheiten bereits selbst und im Einklang mit meinen Grundrechten geregelt.“ Ignoriert eine KESB dieses Prinzip oder legt sie es zu eng aus, kann sie vom Bundesgericht korrigiert werden, wie der folgende Fall zeigt.
Bundesgerichtsentscheid: Kantonale KESB-Praxis verletzt Verhältnismässigkeitsprinzip
Im Jahr 2023 hob das Bundesgericht eine umfassende Beistandschaft auf, die von der KESB St. Gallen für eine 68-jährige Frau mit leichten kognitiven Beeinträchtigungen angeordnet wurde. Obwohl die Frau noch selbstständig wohnte und viele Alltagsgeschäfte erledigen konnte, wurde ihr die gesamte Handlungsfähigkeit entzogen. Das Bundesgericht urteilte, dass dies eine klare Verletzung des Verhältnismässigkeitsprinzips (Art. 389 ZGB) und des Selbstbestimmungsrechts (Art. 10 BV) darstelle. Eine mildere Vertretungsbeistandschaft, beschränkt auf komplexe Finanzgeschäfte, wäre ausreichend und damit die einzig zulässige Massnahme gewesen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein präziser Vorsorgeauftrag degradiert die KESB von einer entscheidenden Behörde zu einem reinen Validierungsorgan Ihres Willens.
- Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit ist kein Vorschlag, sondern eine zwingende gesetzliche Pflicht für die KESB.
- Ihr in der Bundesverfassung verankertes Recht auf Selbstbestimmung ist die höchste rechtliche Schranke, die jedem behördlichen Eingriff übergeordnet ist.
Welche Rechte aus dem ZGB schützen Ihre Privatsphäre im digitalen Zeitalter effektiv?
Ihre Selbstbestimmung endet nicht bei Ihrem Bankkonto oder Ihrer Wohnung. Im 21. Jahrhundert umfasst sie auch Ihre digitale Identität: E-Banking, Social-Media-Profile, Cloud-Speicher und sogar Kryptowährungen. Das Zivilgesetzbuch (ZGB) schützt Ihre Persönlichkeitsrechte, doch ohne explizite Regelung in einem Vorsorgeauftrag wird der Zugang zu Ihrem digitalen Nachlass für Ihre Liebsten oder einen Beistand zu einem bürokratischen Spiessrutenlauf. Technologieriesen wie Google oder Apple sind notorisch restriktiv, wenn es um den Zugriff auf Konten geht – selbst für die KESB.
Ein moderner Vorsorgeauftrag muss daher zwingend einen Abschnitt zum digitalen Nachlass enthalten. Sie müssen Ihrer Vertrauensperson explizit die Befugnis erteilen, Ihre digitalen Konten zu verwalten, zu schliessen oder in einen Gedenkzustand zu versetzen. Dies ist kein technisches Detail, sondern ein zentraler Aspekt der Vermögens- und Personensorge. Ohne diese klaren Anweisungen drohen nicht nur finanzielle Verluste, sondern auch ein Fortbestehen Ihrer digitalen Präsenz gegen Ihren Willen.
Die praktische Umsetzung erfordert Sorgfalt. Es geht nicht darum, alle Passwörter im Vorsorgeauftrag aufzulisten. Vielmehr sollten Sie den Zugang strategisch regeln: Erteilen Sie die generelle Vollmacht im Auftrag selbst und hinterlegen Sie die Zugangsdaten (z.B. in einem versiegelten Umschlag bei der gleichen Vertrauensperson oder einem Notar) separat. So stellen Sie sicher, dass Ihre Privatsphäre geschützt bleibt, aber im Ernstfall Handlungsfähigkeit besteht.
Digitales Erbe ohne Vorsorgeauftrag: Die praktischen Hürden
Ein IT-Unternehmer aus Zürich erlitt 2022 einen Schlaganfall und wurde urteilsunfähig. Da kein Vorsorgeauftrag vorlag, musste die KESB eine Berufsbeistandschaft errichten. Der eingesetzte Beistand kämpfte über acht Monate lang um Zugang zu den digitalen Vermögenswerten: Google verweigerte den Zugriff auf den geschäftlichen E-Mail-Account, die Bank akzeptierte die KESB-Verfügung nicht für die E-Banking-App und Kryptowährungen im Wert von über CHF 50’000 blieben unzugänglich, da die Private Keys nicht auffindbar waren. Mit einem klar formulierten digitalen Vorsorgeauftrag wären diese Probleme und die damit verbundenen Verluste vermeidbar gewesen.
Die Sicherung Ihrer Selbstbestimmung ist kein einmaliger Akt, sondern ein fortlaufender Prozess der vorausschauenden Planung. Indem Sie heute die Spielregeln in einem umfassenden Vorsorgeauftrag klar definieren – von der Vermögensverwaltung bis zum digitalen Nachlass – errichten Sie einen unüberwindbaren Schutzwall für Ihre Autonomie. Beginnen Sie jetzt damit, Ihr persönliches Machtinstrument zu schaffen, um sicherzustellen, dass Ihr Wille auch dann noch gilt, wenn Sie ihn nicht mehr selbst äussern können.