Veröffentlicht am März 11, 2024

Die Wahl der Eigentumsform ist keine Formalität, sondern der entscheidende strategische Faktor, der den Ausgang zukünftiger Immobilienkrisen in der Schweiz vorbestimmt.

  • Miteigentum bietet individuelle Anteile, birgt aber bei Verkauf oder Trennung durch das gesetzliche Vorkaufsrecht erhebliche Blockade-Risiken.
  • Gesamteigentum schafft eine Zwangsgemeinschaft («Solidarität»), in der die Handlungen eines Einzelnen (z.B. Schulden) die gesamte Gemeinschaft gefährden können.

Empfehlung: Analysieren Sie nicht nur die Eigentumsform, sondern simulieren Sie Krisenszenarien (Trennung, Schulden, Nachbarschaftsstreit) und halten Sie die Lösungen in einem notariell beglaubigten Vertrag fest, bevor Sie unterschreiben.

Der Kauf einer Immobilie ist für ein unverheiratetes Paar oder eine Erbengemeinschaft ein bedeutender Schritt. Die Diskussion dreht sich oft um den Preis, die Lage und die Finanzierung. Eine entscheidende Weiche wird jedoch meist fast beiläufig gestellt: die Wahl zwischen Miteigentum und Gesamteigentum. Viele sehen darin eine rein technische Unterscheidung im Grundbuch. Man hört oft den Rat, „einfach alles in einem Vertrag zu regeln“. Doch diese Sichtweise ist gefährlich oberflächlich und ignoriert die tiefgreifenden Konsequenzen dieser initialen Entscheidung.

Die Realität ist, dass diese Wahl wie ein „Code génétique immobilier“ funktioniert. Sie legt von Anfang an fest, wie flexibel oder wie verletzlich Sie und Ihre Miteigentümer bei den unvermeidlichen Stürmen des Lebens sein werden: eine unerwartete Trennung, der Tod eines Partners, die Insolvenz eines beauftragten Handwerkers oder ein eskalierender Streit mit dem Nachbarn. Die landläufige Meinung, ein einfacher Vertrag könne alle Eventualitäten abdecken, erweist sich oft als Trugschluss, wenn die Krise bereits da ist und die im Grundbuch verankerte Eigentumsstruktur ihre unerbittliche Logik entfaltet.

Doch was, wenn der Schlüssel nicht darin liegt, die juristischen Definitionen auswendig zu lernen, sondern darin, die Eigentumsformen einem echten juristischen Stress-Test zu unterziehen? Dieser Artikel geht einen anderen Weg. Anstatt die Eigentumsformen nur zu beschreiben, analysieren wir konkrete, alltägliche Krisenszenarien. Wir zeigen auf, wie Ihr anfänglicher Entscheid im Grundbuch Ihre Handlungsoptionen in jeder dieser Situationen entweder erweitert oder drastisch einschränkt. So können Sie eine fundierte Entscheidung treffen, die Ihr Investment und Ihre Beziehungen langfristig schützt.

Um Ihnen eine klare und strukturierte Übersicht über die komplexen Fallstricke des Immobilieneigentums in der Schweiz zu geben, haben wir diesen Leitfaden in acht zentrale Themen gegliedert. Jedes Kapitel beleuchtet eine spezifische Herausforderung, der Sie als Eigentümer begegnen könnten.

Warum Sie Ihren Anteil nicht einfach an Fremde verkaufen können

Ein häufiges Missverständnis beim Miteigentum ist der Glaube an die totale Autonomie über den eigenen Anteil. Als Miteigentümer besitzen Sie zwar eine ideelle Quote an der Immobilie (z.B. 50%), die Sie theoretisch verkaufen könnten. Die Praxis ist jedoch komplizierter. Das Gesetz schützt die bestehende Gemeinschaft vor dem ungewollten Eindringen Dritter. Der entscheidende Mechanismus hierfür ist das gesetzliche Vorkaufsrecht der anderen Miteigentümer. Finden Sie einen Käufer für Ihren Anteil, können Ihre Partner in den Vertrag eintreten und den Anteil zu exakt denselben Konditionen erwerben.

Dieses Recht ist nicht verhandelbar und tief im Gesetz verankert. Eine Studie der Zürcher Notariate bestätigt, dass gemäss Art. 682 ZGB 100% der Miteigentümer dieses Vorkaufsrecht besitzen, es sei denn, es wurde vertraglich anders geregelt. Bei einer Trennung im Konkubinat bedeutet dies: Selbst wenn Sie sich auf einen Verkauf einigen, kann Ihr Ex-Partner den Verkauf an einen Fremden blockieren, indem er sein Vorkaufsrecht ausübt. Problematisch wird es, wenn der verbleibende Partner den Anteil zwar übernehmen will, aber finanziell dazu nicht in der Lage ist. Dies führt oft zu einer Pattsituation, die nur durch den Verkauf der gesamten Liegenschaft gelöst werden kann – was keiner der Beteiligten ursprünglich wollte.

Im Gegensatz dazu existiert beim Gesamteigentum, wie bei einer Erbengemeinschaft, kein einzelner Anteil, der verkauft werden könnte. Hier herrscht das Prinzip der „Solidarität forcée“: Entscheidungen, insbesondere der Verkauf, können nur einstimmig getroffen werden. Dies führt zu einer noch stärkeren Blockademöglichkeit, da ein einziger Miteigentümer den Verkauf der gesamten Immobilie verhindern kann. Die Wahl der Eigentumsform bestimmt somit massgeblich die Exit-Strategie im Krisenfall.

Bauhandwerkerpfandrecht: Wie verhindern Sie, dass Handwerker Ihr Haus belasten, obwohl Sie den GU bezahlt haben?

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Sie haben für den Bau Ihres Hauses einen Generalunternehmer (GU) engagiert und alle Rechnungen pünktlich bezahlt. Monate später erhalten Sie eine Forderung von einem Elektriker, den Sie noch nie gesehen haben, gefolgt von der Androhung, ein Pfandrecht auf Ihr Grundstück im Grundbuch eintragen zu lassen. Dieses Horrorszenario ist in der Schweiz dank des Bauhandwerkerpfandrechts (Art. 837 ZGB) eine reale Gefahr. Es erlaubt Handwerkern und Subunternehmern, ihre Forderungen direkt beim Grundeigentümer geltend zu machen, falls sie vom GU nicht bezahlt wurden – selbst wenn Sie als Bauherr den GU bereits bezahlt haben.

Präventive Massnahmen gegen Bauhandwerkerpfandrechte visualisiert, mit einer symbolischen Schutzkuppel über einem Hausmodell auf einer Schweizer Baustelle.

Dieses Recht dient dem Schutz der Handwerker, stellt aber für Bauherren ein erhebliches Risiko der Doppelzahlung dar. Entscheidend ist die kritische Frist von 4 Monaten nach Abschluss der Arbeiten (Art. 839 Abs. 2 ZGB), innerhalb derer der Handwerker die Eintragung des Pfandrechts verlangen muss. Als Bauherr können Sie sich schützen, indem Sie proaktiv handeln: Verlangen Sie vom GU regelmässig Zahlungsbestätigungen aller Subunternehmer. Eine weitere effektive Massnahme ist die Einrichtung eines Baukontos mit Sperrfunktion oder der vertraglich vereinbarte Rückbehalt von etwa 10% der Bausumme bis zum Ablauf der viermonatigen Frist nach Bauende.

Bei Stockwerkeigentum ist die Situation nuanciert: Betreffen die Arbeiten nur eine einzelne Wohnung, kann auch nur diese Einheit mit einem Pfandrecht belastet werden. Werden jedoch gemeinschaftliche Teile (z.B. Fassade, Dach, Heizung) saniert, kann im schlimmsten Fall die gesamte Liegenschaft betroffen sein, was die Solidarität der Eigentümergemeinschaft auf eine harte Probe stellt.

Wegrecht im Grundbuch: Was müssen Sie dem Nachbarn erlauben und was nicht?

Das Eigentum an einem Grundstück endet nicht immer an dessen Grenze. Oft wird es durch die Rechte Dritter eingeschränkt, die sogenannten Dienstbarkeiten. Ein klassisches Beispiel ist das Wegrecht, das einem Nachbarn erlaubt, Ihr Grundstück zu überqueren, um zu seinem eigenen zu gelangen. Diese Rechte sind im Grundbuch eingetragen und können den Wert und die Nutzbarkeit Ihrer Immobilie erheblich beeinflussen. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen zwei Hauptarten von Dienstbarkeiten.

Eine Grunddienstbarkeit ist, wie der Name schon sagt, an das Grundstück gebunden. Das Wegrecht gilt also nicht für eine bestimmte Person, sondern für den jeweiligen Eigentümer des „berechtigten“ Grundstücks. Beim Verkauf Ihrer Immobilie bleibt dieses Recht bestehen und geht automatisch auf den neuen Käufer über. Demgegenüber steht die Personaldienstbarkeit, die an eine spezifische Person gebunden ist (z.B. ein Wohnrecht für die Eltern). Dieses Recht ist persönlich, nicht übertragbar und erlischt in der Regel mit dem Tod der berechtigten Person. Beim Kauf einer Immobilie ist die genaue Prüfung dieser Einträge im Grundbuch unerlässlich, um zu verstehen, welche Lasten man übernimmt.

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Unterschiede zusammen und beinhaltet auch das Notwegrecht, eine spezielle Form, die gerichtlich erzwungen werden kann, wenn ein Grundstück keinen anderen Zugang hat.

Vergleich der Dienstbarkeitsarten in der Schweiz
Aspekt Grunddienstbarkeit Personaldienstbarkeit Notwegrecht (Art. 694 ZGB)
Bindung An Grundstück An Person Gesetzlich erzwungen
Übertragbarkeit Automatisch bei Verkauf Nicht übertragbar An Grundstück gebunden
Beendigung Nur durch Löschung Tod/Verzicht Bei Wegfall der Notlage
Entschädigung Nach Vereinbarung Nach Vereinbarung Volle Entschädigung zwingend
Unterhaltspflicht Vertraglich regelbar Vertraglich regelbar Gesetzlich geregelt

Diese Übersicht, basierend auf einer vergleichenden Analyse der Eigentumsformen, zeigt deutlich: Ein im Grundbuch eingetragenes Recht ist eine dauerhafte Verpflichtung. Sie müssen dem Nachbarn das erlauben, was im Dienstbarkeitsvertrag exakt umschrieben ist – nicht mehr und nicht weniger. Eine unklare Formulierung kann jahrzehntelange Streitigkeiten nach sich ziehen.

Das Diktat der Versammlung: Können die anderen Eigentümer Ihnen die Vermietung auf Airbnb verbieten?

Stockwerkeigentum (STWE) verleiht Ihnen das exklusive Recht, Ihre Wohnung zu nutzen, aber dieses Recht ist nicht absolut. Sie sind Teil einer Gemeinschaft, und die Gemeinschaft hat ein Mitspracherecht, insbesondere wenn es um Nutzungen geht, die als übermässig oder störend empfunden werden könnten. Die kurzzeitige Vermietung über Plattformen wie Airbnb ist ein Paradebeispiel für solche Konflikte. Während Sie darin eine lukrative Einnahmequelle sehen, befürchten Ihre Nachbarn Lärm, häufige Fremde im Haus und eine erhöhte Abnutzung der gemeinschaftlichen Teile.

Die Frage, ob die Stockwerkeigentümerversammlung Ihnen dies verbieten kann, ist komplex. Ein einfaches Mehr an der Versammlung reicht dafür nicht aus. Das Schweizerische Bundesgericht hat hier klare Leitplanken gesetzt. In einem wegweisenden Entscheid hat das Bundesgericht festgehalten:

Ein generelles Verbot kurzzeitiger Vermietungen im Stockwerkeigentum muss im Reglement verankert sein und eine hohe Hürde für nachträgliche Änderungen besteht.

– Bundesgericht, BGE 145 III 213

Das bedeutet: Wenn das Reglement Ihrer STWE-Gemeinschaft, das beim Kauf der Wohnung bereits bestand, kein explizites Verbot enthält, kann die Versammlung ein solches nicht einfach nachträglich mit einem einfachen Mehrheitsbeschluss einführen. Eine solche Änderung des Reglements erfordert in der Regel eine qualifizierte Mehrheit oder sogar Einstimmigkeit, was in der Praxis schwer zu erreichen ist. Allerdings können kantonale Tourismusgesetze (z.B. in Genf oder Waadt) zusätzliche Hürden schaffen. Für Eigentümer, die eine kurzzeitige Vermietung planen oder bereits praktizieren, ist eine proaktive Strategie entscheidend.

Ihre Checkliste für den Umgang mit Airbnb-Konflikten im Stockwerkeigentum

  1. Reglement prüfen: Analysieren Sie das Reglement der STWE-Gemeinschaft und den Begründungsakt sorgfältig auf bestehende Klauseln zur Nutzung und Vermietung.
  2. Kantonale Gesetze konsultieren: Informieren Sie sich über spezifische kantonale oder kommunale Vorschriften zur Kurzzeitvermietung (z.B. Meldepflichten, Kurtaxen).
  3. Dialog suchen: Gehen Sie proaktiv auf die Verwaltung und die Miteigentümer zu, um Bedenken anzuhören und mögliche Vorbehalte auszuräumen.
  4. Regeln vorschlagen: Erarbeiten Sie verbindliche Regeln für Ihre Gäste (z.B. bezüglich Nachtruhe, Abfallentsorgung) und schlagen Sie vor, diese als Anhang zum Reglement zu genehmigen.
  5. Immissionen dokumentieren: Falls Sie selbst von den Gästen eines Nachbarn gestört werden, führen Sie ein genaues Protokoll über Art, Datum und Dauer der Störungen als Grundlage für eine Klage nach Art. 684 ZGB.

Haus auf fremdem Boden: Lohnt sich ein Baurechtsvertrag auf 99 Jahre finanziell?

Der Traum vom Eigenheim scheitert in der Schweiz oft am hohen Preis für Bauland. Eine Alternative scheint das Baurecht zu sein: Sie kaufen oder bauen ein Haus auf einem Grundstück, das Ihnen nicht gehört. Dafür zahlen Sie dem Grundeigentümer (oft eine Gemeinde, eine Kirche oder eine Pensionskasse) einen jährlichen Baurechtszins. Der Vertrag wird meist für eine lange Dauer, typischerweise zwischen 30 und 99 Jahren, abgeschlossen. Der Vorteil liegt auf der Hand: Die anfängliche Investition ist deutlich geringer, da der teure Landkauf entfällt.

Visualisierung der finanziellen Entwicklung eines Baurechtsvertrags über Jahrzehnte, dargestellt durch geschichtete transparente Platten.

Doch diese Konstruktion birgt finanzielle Tücken, die oft erst nach Jahrzehnten sichtbar werden. Das zentrale Problem ist die abnehmende Restlaufzeit des Baurechtsvertrags. Während der Wert des Bodens tendenziell steigt, verliert Ihr Haus mit der Zeit an Wert (Abschreibung), und gleichzeitig rückt das Vertragsende näher. Dies hat massive Auswirkungen auf die Finanzierbarkeit und den Wiederverkaufswert. Banken sind bei der Vergabe von Hypotheken für Baurechtsliegenschaften zunehmend vorsichtig. Experten warnen, dass unter 40 Jahren Restlaufzeit Hypotheken schwer erhältlich werden, da die Bank die Amortisation innerhalb der verbleibenden Vertragsdauer sichergestellt haben will.

Am Ende der Laufzeit fällt das Grundstück samt Gebäude wieder an den Grundeigentümer zurück (Heimfall). Der Baurechtsnehmer hat zwar Anspruch auf eine sogenannte Heimfallentschädigung für den dann noch vorhandenen Wert des Gebäudes, doch diese liegt oft deutlich unter dem, was man ursprünglich investiert hat. Ein Baurechtsvertrag kann sich lohnen, wenn der Baurechtszins sehr attraktiv ist und man die Immobilie nicht als Generationenprojekt betrachtet. Für eine langfristige Vermögensbildung ist er jedoch mit erheblichen Unsicherheiten verbunden, da man auf fremdem Boden investiert und die Wertsteigerung des Landes nicht für sich nutzen kann.

Lärm oder Schattenwurf: Was müssen Sie vom Nachbarn gemäss ZGB dulden und was nicht?

Das Zusammenleben von Nachbarn ist ein empfindliches Gleichgewicht aus Rechten und Pflichten. Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) versucht, dieses Gleichgewicht durch klare Regeln zu wahren. Grundsätzlich darf jeder Eigentümer sein Grundstück nach Belieben nutzen, solange er seine Nachbarn nicht übermässig schädigt oder belästigt. Der entscheidende Begriff hierbei ist die „übermässige Einwirkung“ gemäss Art. 684 ZGB. Darunter fallen Lärm, Gerüche, Rauch, aber auch der Entzug von Licht und Sonnenschein, beispielsweise durch hohe Bäume oder Neubauten.

Was aber ist „übermässig“? Das Gesetz gibt hier keine starren Grenzwerte vor. Die Beurteilung hängt immer von den konkreten Umständen ab, insbesondere von zwei Kriterien: der Ortsüblichkeit und der Lage des Grundstücks. Grillrauch, der in einem Einfamilienhausquartier am Wochenende als normal gilt, kann in einer städtischen Wohnzone mit kleinen Balkonen als übermässig eingestuft werden. Kinderlärm wird tagsüber in der Regel als ortsüblich betrachtet, während laute Musik nach 22:00 Uhr fast überall als unzulässig gilt. Es ist ein ständiges Abwägen der Interessen.

Bei Konflikten um Schattenwurf durch Pflanzen gelten zudem die kantonalen Einführungsgesetze zum ZGB, die oft genaue Grenzabstände für Bäume und Sträucher vorschreiben. Werden diese Abstände nicht eingehalten, kann man die Beseitigung oder das Zurückschneiden der Pflanzen verlangen. Bei Bauprojekten, die Schatten werfen, ist die Situation komplizierter. Hält sich der Nachbar an alle Bau- und Abstandsvorschriften, muss ein gewisser Schattenwurf oft geduldet werden. Nur wenn die Beeinträchtigung ein extremes Ausmass annimmt, besteht eine Chance auf eine erfolgreiche Klage. In jedem Fall ist der erste Schritt immer das direkte Gespräch mit dem Nachbarn, bevor der formelle und oft kostspielige Rechtsweg beschritten wird.

Warum unterscheiden sich Bauvorschriften zwischen Zürich und Genf so stark?

Wer in der Schweiz bauen will, merkt schnell: Bauen ist nicht gleich Bauen. Ein Projekt, das in Zürich problemlos bewilligt wird, kann in Genf undenkbar sein – und umgekehrt. Dieser „Kantönligeist“ im Baurecht ist ein direktes Resultat des Schweizer Föderalismus. Zwar gibt es ein Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG), das die grossen Linien vorgibt, doch die konkrete Ausgestaltung ist Sache der Kantone und Gemeinden. Dies führt zu einer dreistufigen Regelungspyramide, die für Bauherren eine grosse Herausforderung darstellt.

Wie die Schweizerische Vereinigung für Landesplanung in einem Kommentar zur Harmonisierung der Baubegriffe erklärt, führt dieser Föderalismus zu einer komplexen Struktur: „Der Schweizer Föderalismus im Baurecht führt zu einer dreistufigen Gesetzespyramide: Bundesgesetz über die Raumplanung als Rahmen, kantonale Baugesetze mit grossen Unterschieden und kommunale Bau- und Zonenordnungen als detaillierteste Ebene.“ Diese Struktur ermöglicht es den Kantonen, auf ihre spezifischen topografischen, kulturellen und wirtschaftlichen Gegebenheiten einzugehen, schafft aber auch einen Flickenteppich an Vorschriften.

Die Unterschiede sind markant, wie ein Vergleich zwischen den urbanen Zentren Zürich und Genf zeigt. Während in Zürich das Planungs- und Baugesetz (PBG) gilt, ist in Genf die Loi sur les constructions (LCI) massgebend. Dies führt zu Abweichungen in zentralen Bereichen wie der erlaubten Dichte (Ausnützungsziffer), den Grenzabständen oder den Energiestandards.

Bauvorschriften-Vergleich Zürich vs. Genf
Kriterium Zürich (PBG) Genf (LCI) Hauptunterschiede
Gesetzliche Grundlage Planungs- und Baugesetz (PBG) Loi sur les constructions (LCI) Verschiedene kantonale Gesetze
Ausnützungsziffer 0.4-0.8 je nach Zone 0.3-1.2 je nach Zone Genf erlaubt höhere Dichte
Grenzabstände Mind. 3.5m Standard Mind. 4m Standard Genf fordert grössere Abstände
Energiestandards MuKEn 2014 HPE (Haute Performance) Unterschiedliche Anforderungen
Ästhetikkommission Stadtbildkommission Commission d’architecture Beide mit subjektiven Kriterien

Diese Unterschiede bedeuten für Bauherren, dass eine sorgfältige Abklärung der lokalen Vorschriften vor dem Landkauf absolut zwingend ist. Ein Architekt oder Anwalt mit lokaler Expertise ist unerlässlich, um teure Fehlplanungen zu vermeiden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eigentumsform als Weichenstellung: Die Wahl zwischen Miteigentum und Gesamteigentum bestimmt Ihre Handlungsfähigkeit in Krisen wie Trennung oder Schulden.
  • Versteckte Risiken: Gesetzliche Vorkaufsrechte (Miteigentum) und einstimmige Entscheidungszwänge (Gesamteigentum) können zu kompletten Blockaden führen.
  • Externe Gefahren: Bauhandwerkerpfandrechte, Dienstbarkeiten und kantonale Bauvorschriften sind externe Faktoren, die den Wert und die Nutzbarkeit Ihrer Immobilie massiv beeinflussen können.

Der Notartermin beim Hauskauf: Wie bereiten Sie sich vor, um teure Fehler im Kaufvertrag zu erkennen?

Nachdem wir die vielfältigen Risiken und Fallstricke des Immobilieneigentums beleuchtet haben, mündet alles in einem entscheidenden Moment: der öffentlichen Beurkundung des Kaufvertrags beim Notar. Dies ist keine reine Formalität, sondern Ihre letzte und wichtigste Chance, sich vor teuren Fehlern zu schützen. Der Notar in der Schweiz ist eine neutrale Amtsperson, die die Korrektheit des Vertrags sicherstellt, aber er ist nicht Ihr persönlicher Berater. Er wird Sie nicht proaktiv auf für Sie ungünstige Klauseln hinweisen. Eine sorgfältige Vorbereitung ist daher unerlässlich.

Sie müssen den Vertragsentwurf, den Sie im Vorfeld erhalten, nicht nur lesen, sondern verstehen. Achten Sie besonders auf Klauseln, die auf den ersten Blick harmlos wirken, aber weitreichende Konsequenzen haben. Der Teufel steckt im Detail, sei es bei der Regelung der Gewährleistung für Mängel, dem genauen Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Gefahr oder der Sicherstellung der Zahlung der Grundstückgewinnsteuer. Eine gute Vorbereitung ermöglicht es Ihnen, beim Notartermin die richtigen Fragen zu stellen und auf Änderungen zu bestehen.

Die folgende Checkliste fasst die wichtigsten Punkte zusammen, die Sie vor der Unterzeichnung prüfen sollten, um die zuvor diskutierten Risiken zu minimieren.

Ihre Checkliste für versteckte Klauseln im Schweizer Kaufvertrag

  1. Gewährleistungsklausel prüfen: Die Standardfloskel „Gekauft wie gesehen“ schliesst die Haftung des Verkäufers für Mängel aus. Bestehen Sie auf einer Ausnahme für „arglistig verschwiegene Mängel“.
  2. Übergang von Nutzen und Gefahr definieren: Klären Sie exakt, ab welchem Datum Sie für die Immobilie verantwortlich sind (z.B. für Versicherungsschäden), auch wenn der Grundbucheintrag später erfolgt.
  3. Regelung der Grundstückgewinnsteuer klären: Stellen Sie sicher, dass ein Teil des Kaufpreises zur Deckung der Steuer des Verkäufers blockiert wird (Sicherstellung), damit diese nicht auf der Liegenschaft haften bleibt.
  4. Aufschiebende Bedingung einbauen: Machen Sie den Vertrag von der definitiven Finanzierungszusage Ihrer Bank abhängig. Platzt die Finanzierung, können Sie so ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten.
  5. Rolle des Notariats verstehen: Beachten Sie den Unterschied zwischen einem Amtsnotariat (neutrale Rolle) und einem freiberuflichen Notariat (kann eine Partei beraten haben). Klären Sie die Mandatsverhältnisse.

Dieser finale Schritt ist die Synthese aller vorherigen Überlegungen. Nehmen Sie sich die Zeit, die Vorbereitung auf den Notartermin als entscheidenden Schutzmechanismus zu begreifen.

Eine sorgfältige Analyse und vertragliche Absicherung im Vorfeld ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern von unternehmerischer und persönlicher Weitsicht. Um Ihr Investment und Ihre Zukunft optimal zu gestalten, ist eine professionelle rechtliche Prüfung des Kaufvertrags vor dem Notartermin dringend zu empfehlen.

Geschrieben von Thomas Bieri, Thomas Bieri ist praktizierender Notar und Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Bau- und Immobilienrecht. Er ist Experte für Grundstückgeschäfte, Mietrecht und das bäuerliche Bodenrecht.