Veröffentlicht am Mai 17, 2024

Eine Blockade bei der gemeinsamen elterlichen Sorge führt oft dazu, dass Eltern die Kontrolle an Behörden abgeben. Die Lösung liegt nicht darin, lauter zu streiten, sondern die vorhersehbare Logik der KESB und Gerichte zu verstehen. Dieser Artikel entschlüsselt diese Entscheidungslogik und zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Position strategisch ausrichten, um im Sinne Ihres Kindes handlungsfähig zu bleiben und die bestmögliche Lösung zu finden.

Die gemeinsame elterliche Sorge ist in der Schweiz der Regelfall und ein Bekenntnis zum gemeinsamen Engagement für das Kind. Doch was geschieht, wenn dieses Engagement in eine Sackgasse führt? Wenn Sie und Ihr Ex-Partner sich bei wichtigen Fragen zu Schule, Gesundheit oder Religion fundamental uneinig sind, entsteht eine Patt-Situation. Die gängigen Ratschläge wie „redet miteinander“ oder „stellt das Kindeswohl in den Mittelpunkt“ wirken dann oft wie leere Floskeln. Der Konflikt dreht sich nicht mehr um die Sache, sondern wird zum Machtkampf, bei dem am Ende alle verlieren – allen voran das Kind.

Die Angst vor dem Eingreifen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) lähmt viele Eltern. Doch diese Angst basiert oft auf einem Missverständnis. Die Behörden agieren nicht willkürlich. Ihre Entscheidungen folgen einer klaren, nachvollziehbaren Logik, die im Zivilgesetzbuch (ZGB) und in der Rechtsprechung des Bundesgerichts verankert ist. Aber wenn die eigentliche Lösung darin bestünde, nicht den Konflikt zu gewinnen, sondern die Denkweise der Richter und Behörden zu antizipieren? Wenn Sie wüssten, welche Kriterien wirklich zählen, könnten Sie Ihre Argumente so aufbauen, dass sie Gehör finden.

Dieser Artikel ist kein weiterer Appell an die Kooperation, wenn diese bereits gescheitert ist. Er ist ein strategischer Leitfaden für den Ernstfall. Wir analysieren konkrete Konfliktfelder von der Taufe bis zur Impfung, dekonstruieren wegweisende Gerichtsentscheide und zeigen Ihnen die Kriterien auf, nach denen das „Kindeswohl“ in der Schweiz tatsächlich bewertet wird. Ziel ist es, Ihnen die Kontrolle zurückzugeben, indem Sie die Regeln des Systems verstehen und Ihre Energie auf lösungsorientierte, strategische Positionierung statt auf fruchtlose Auseinandersetzungen konzentrieren.

Dieser Leitfaden führt Sie durch die häufigsten Konfliktsituationen und erklärt die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz, damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können.

Darf der Vater das Kind taufen lassen ohne Zustimmung der Mutter?

Die Frage der religiösen Erziehung ist ein emotional aufgeladenes Thema, das oft tief in den persönlichen Werten der Eltern verwurzelt ist. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge handelt es sich hierbei um eine Entscheidung von erheblicher Tragweite, die nicht von einem Elternteil allein getroffen werden darf. Seit der Gesetzesrevision 2014 ist die gemeinsame elterliche Sorge in der Schweiz der gesetzliche Regelfall, was bedeutet, dass beide Elternteile bei wichtigen Lebensentscheidungen des Kindes zustimmen müssen. Die Taufe, als formeller Akt der Aufnahme in eine Religionsgemeinschaft, fällt eindeutig in diese Kategorie.

Ein Elternteil, der das Kind gegen den Willen des anderen taufen lässt, handelt widerrechtlich und missachtet die gemeinsame Sorge. Dies kann das Vertrauensverhältnis nachhaltig beschädigen und zu einer Intervention der KESB führen. Die Behörde wird in einem solchen Fall nicht die religiöse Frage an sich bewerten, sondern die Kooperationsunfähigkeit der Eltern als potenzielle Gefährdung des Kindeswohls betrachten. Die einseitige Handlung wird als klares Indiz dafür gewertet, dass ein Elternteil die Rechte des anderen und die gemeinsame Verantwortung untergräbt.

Sollte es bereits zu einer Taufe ohne Ihre Zustimmung gekommen sein, ist schnelles und strukturiertes Handeln gefragt. Es geht darum, den rechtlichen Status quo wiederherzustellen und ein klares Signal zu senden, dass solche Alleingänge nicht toleriert werden. Eine Eskalation vor Gericht ist nicht immer der beste Weg, aber die Kenntnis der eigenen Rechte ist entscheidend, um die Situation zu deeskalieren und eine gemeinsame Basis für zukünftige Entscheidungen zu finden. Ab dem 16. Geburtstag kann das Kind gemäss ZGB (Art. 303 Abs. 3) ohnehin selbst über sein religiöses Bekenntnis entscheiden.

Wer entscheidet und wer zahlt, wenn ein Elternteil eine Privatschule wünscht?

Die Wahl der Schule ist eine der weitreichendsten Entscheidungen für die Zukunft eines Kindes. Während das öffentliche Schulsystem in der Schweiz einen hohen Standard hat, kann der Wunsch nach einer Privatschule aus verschiedenen Gründen entstehen – sei es wegen eines besonderen pädagogischen Konzepts, kleinerer Klassen oder spezifischer Förderangebote. Bei gemeinsamer Sorge ist die Schulwahl eine Entscheidung, die einstimmige Zustimmung erfordert. Kann diese nicht erzielt werden, wird die KESB oder ein Gericht angerufen, um die Blockade zu lösen.

Die entscheidende Frage für die Behörden ist nicht, welche Schule „besser“ ist, sondern ob die Privatschule für das Wohl des Kindes objektiv notwendig ist. Ein Elternteil, der den Wechsel auf eine Privatschule wünscht, muss überzeugend darlegen, dass das öffentliche System den spezifischen Bedürfnissen des Kindes (z.B. aufgrund einer Lernschwäche, Hochbegabung oder psychischen Belastung) nachweislich nicht gerecht werden kann. Der blosse Wunsch nach einer bestimmten pädagogischen Ausrichtung oder einem vermeintlich höheren Prestige genügt in der Regel nicht.

KESB-Mitglieder beraten über einen Privatschulantrag mit Fokus auf das Kindeswohl in einem modernen Schweizer Amtsgebäude.

Diese Logik wird im Folgenden Fallbeispiel deutlich, das die Haltung des Bundesgerichts illustriert.

Fallbeispiel: Bundesgerichtsentscheid zur Finanzierung von Privatschulen

Im Fall 2C_355/2023 entschied das Bundesgericht, dass Privatschulkosten nur dann als Teil des Kindesunterhalts gelten und von beiden Eltern (anteilig) getragen werden müssen, wenn das öffentliche Schulsystem den spezifischen Bedürfnissen des Kindes nachweislich nicht gerecht wird. Wünscht ein finanziell starker Elternteil ohne diese nachgewiesene Notwendigkeit eine Privatschule, muss dieser die Kosten allein tragen. Die Entscheidung des anderen Elternteils, dem nicht zuzustimmen, wird somit geschützt.

Für Sie bedeutet das: Konzentrieren Sie Ihre Argumentation auf objektive, belegbare Fakten zum Kindeswohl. Sammeln Sie Berichte von Lehrern, Therapeuten oder Ärzten, die eine Notwendigkeit für einen Schulwechsel untermauern. Emotionale oder ideologische Argumente haben vor Gericht einen schweren Stand.

Impfung ja oder nein: Welcher Elternteil hat bei medizinischen Fragen das letzte Wort?

Kaum eine Frage spaltet Eltern so sehr wie die Impfentscheidung. Es ist ein Konflikt zwischen dem Schutz des eigenen Kindes, der öffentlichen Gesundheit und der persönlichen Überzeugung. Medizinische Eingriffe, insbesondere Impfungen, sind Entscheidungen von erheblicher Tragweite und erfordern bei gemeinsamer Sorge zwingend die Zustimmung beider Elternteile. Kommt es zu einer Blockade, muss die KESB oder ein Gericht entscheiden. Hierbei folgen die Schweizer Behörden einer sehr klaren und vorhersehbaren Linie, die auf den Empfehlungen der offiziellen Gesundheitsbehörden basiert.

Die Gerichte stellen nicht die medizinische Wirksamkeit von Impfungen in Frage. Stattdessen orientieren sie sich am Eidgenössischen Impfplan des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Wenn es um empfohlene Standardimpfungen geht, ist die Rechtsprechung des Bundesgerichts eindeutig. Die Pattsituation der Eltern selbst wird als eine Gefährdung des Kindeswohls angesehen, da sie das Kind potenziellen und vermeidbaren Gesundheitsrisiken aussetzt. Die Behörde muss diese Blockade im Sinne des Kindes auflösen.

Ein wegweisender Entscheid des Bundesgerichts hat hier für Klarheit gesorgt und dient seither als Richtschnur für untergeordnete Instanzen.

Bei Uneinigkeit über empfohlene Standardimpfungen gemäss Eidg. Impfplan des BAG ist im Zweifel dem Elternteil zu folgen, der die Impfung befürwortet.

– Bundesgericht, BGE 146 III 313

Diese Haltung bedeutet für Sie: Wenn Sie die Impfung gemäss Impfplan befürworten, ist Ihre Position rechtlich sehr stark. Der impfkritische Elternteil trägt die volle Beweislast und müsste nachweisen, dass die Impfung im konkreten Einzelfall eine aussergewöhnliche und spezifische Gefahr für das Kind darstellt (z.B. aufgrund einer nachgewiesenen Vorerkrankung). Allgemeine Impfkritik hat vor Gericht praktisch keine Aussicht auf Erfolg.

Der Fehler, ohne schriftliche Reisevollmacht des Ex-Partners in die Ferien zu fliegen

Die Vorfreude auf die Ferien mit dem Kind kann schnell in einem Albtraum enden, wenn an der Grenze plötzlich die Ausreise verweigert wird. Viele getrennte Eltern unterschätzen die Notwendigkeit einer schriftlichen Reisevollmacht des anderen sorgeberechtigten Elternteils. Auch bei gemeinsamer Sorge und bestem Einvernehmen kann das Fehlen dieses Dokuments zu erheblichen Problemen führen, da Grenzbeamte gehalten sind, einer möglichen Kindesentführung vorzubeugen.

Eine mündliche Zusage oder eine kurze WhatsApp-Nachricht reicht nicht aus. Die Anforderungen an eine solche Vollmacht variieren je nach Reiseziel. Innerhalb der EU oder des Schengen-Raums genügt oft eine einfache schriftliche Einverständniserklärung mit den wichtigsten Daten und der Unterschrift des anderen Elternteils. Für Reisen in andere Länder, insbesondere in Staaten, die dem Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) nicht beigetreten sind, sind die Anforderungen weitaus strenger. Hier kann eine notariell beglaubigte Vollmacht, eventuell sogar mit einer Apostille (einer offiziellen Überbeglaubigung), verlangt werden.

Sich ohne dieses Dokument auf den Weg zu machen, ist ein unnötiges Risiko. Im besten Fall führt es zu unangenehmen Befragungen und Verzögerungen. Im schlimmsten Fall wird die Ein- oder Ausreise komplett verweigert oder es wird sogar ein Verfahren wegen des Verdachts auf Kindesentführung eingeleitet. Wenn der andere Elternteil die Zustimmung grundlos verweigert, können Sie bei der KESB eine gerichtliche Ersetzung dieser Zustimmung beantragen. Dies ist jedoch ein zeitaufwändiges Verfahren, das die Reisepläne um Monate verzögern kann.

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Punkte zusammen und zeigt die potenziellen Konsequenzen auf, die sich aus einem Versäumnis ergeben können.

Reisevollmacht: Erfordernisse und Konsequenzen
Situation Erforderliche Dokumente Mögliche Konsequenzen ohne Vollmacht
Reise in EU-/Schengen-Länder Einfache schriftliche Vollmacht mit Unterschrift Verweigerung der Ein-/Ausreise, Befragungen
Reise in Nicht-HKÜ-Staaten Notariell beglaubigte Vollmacht, evtl. mit Apostille Verdacht auf Kindesentführung, Festnahme möglich
Zustimmung wird verweigert Antrag auf gerichtliche Ersetzung bei der KESB Reise muss verschoben werden (Verfahren dauert 2-3 Monate)

Der proaktive und korrekte Umgang mit der Reisevollmacht ist ein Zeichen von Respekt vor der gemeinsamen Sorge und vermeidet Stress für Sie und Ihr Kind.

Kann das Gericht Eltern zur Mediation in Erziehungsfragen zwingen?

Wenn die Fronten verhärtet sind, wird die Mediation oft als Allheilmittel angepriesen. Sie bietet einen geschützten Rahmen, um mit Hilfe einer neutralen Drittperson doch noch eine gemeinsame Lösung zu finden. Doch was, wenn ein Elternteil die Mediation kategorisch ablehnt? Kann ein Gericht oder die KESB Sie zwingen, daran teilzunehmen? Die Antwort ist ein klares Jein und offenbart die Grenzen behördlicher Anordnungen im Schweizer Rechtssystem.

Gemäss Zivilprozessordnung (Art. 214 Abs. 2 ZPO) kann das Gericht die Eltern zu einem ersten Informationsgespräch bei einer Mediationsstelle verpflichten. Dies dient dazu, Vorurteile abzubauen und das Verfahren kennenzulernen. Die Teilnahme an der eigentlichen Mediation bleibt jedoch strikt freiwillig. Der Grundgedanke ist, dass eine erzwungene Mediation zum Scheitern verurteilt ist, da sie von der Kooperationsbereitschaft der Parteien lebt. Ein Zwang würde dem Wesen der Mediation widersprechen.

Dennoch ist der Trend unverkennbar: Behörden setzen vermehrt auf deeskalierende Massnahmen, bevor sie selbst eine Entscheidung fällen. Die Zahl der von der KESB angeregten oder angeordneten Informationsgespräche nimmt stetig zu, wie statistische Erhebungen in der Deutschschweiz zeigen. Die Weigerung eines Elternteils, selbst am Informationsgespräch teilzunehmen, kann von der KESB oder dem Gericht negativ ausgelegt werden – als Zeichen mangelnder Kooperationsbereitschaft. Es signalisiert, dass dieser Elternteil nicht bereit ist, alle zumutbaren Wege zur Konfliktlösung auszuschöpfen. Dies kann im weiteren Verfahren bei der Beurteilung der Erziehungsfähigkeit eine Rolle spielen.

Die Kosten für eine Mediation werden in der Regel zwischen den Eltern geteilt. Bei knappen finanziellen Verhältnissen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege zu stellen. Die Verweigerung der Mediation aus rein finanziellen Gründen ist daher selten ein stichhaltiges Argument. Es ist wichtig, die Mediation nicht als Schwäche, sondern als strategisches Werkzeug zu sehen, um die Kontrolle über die Entscheidung zu behalten.

Warum erhalten Sie auf der Intensivstation keine Auskunft über Ihren Partner ohne Vollmacht?

Dieses Szenario scheint auf den ersten Blick nichts mit Erziehungsstreitigkeiten zu tun zu haben, doch es deckt eine kritische Lücke im System der gemeinsamen Sorge auf: Was passiert, wenn ein Elternteil plötzlich urteilsunfähig wird, zum Beispiel durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit? Die gemeinsame elterliche Sorge besteht rechtlich weiter, auch wenn ein Elternteil im Koma liegt. Das bedeutet, der handlungsfähige Elternteil kann nicht automatisch allein entscheiden.

Ohne eine entsprechende Vorsorge kann dies zu dramatischen Situationen führen. Steht beispielsweise eine dringende, aber nicht lebensnotwendige Operation für das Kind an, benötigt der gesunde Elternteil die Zustimmung des anderen. Da diese nicht eingeholt werden kann, muss die KESB eingreifen. Sie wird für den urteilsunfähigen Elternteil eine Beistandschaft errichten, um dessen Rechte zu wahren. Plötzlich müssen Sie sich nicht mehr mit Ihrem Ex-Partner, sondern mit einer Behörde abstimmen – in einer ohnehin schon extrem belastenden Zeit.

Die Lösung für dieses Problem ist präventiv und heisst Vorsorgeauftrag. In diesem Dokument können Sie für den Fall Ihrer eigenen Urteilsunfähigkeit festlegen, wer Sie in persönlichen, vermögensrechtlichen und rechtlichen Angelegenheiten vertreten soll. Für getrennte Eltern ist es entscheidend, darin explizit die Ausübung der elterlichen Sorge zu regeln. Sie können festlegen, dass der andere Elternteil in einem solchen Fall vorübergehend die alleinige Entscheidungsbefugnis erhält. Dies verhindert das Eingreifen der KESB und stellt sicher, dass Entscheidungen im Sinne des Kindes schnell und im vertrauten Familienkreis getroffen werden können.

Ihr Plan zur Absicherung: Vorsorgeauftrag für Eltern

  1. Vorsorgeauftrag erstellen: Verfassen Sie einen Vorsorgeauftrag gemäss Art. 360 ff. ZGB, entweder handschriftlich oder durch öffentliche Beurkundung.
  2. Medizinische Befugnisse regeln: Legen Sie explizit fest, wer medizinische Entscheidungen für Sie treffen darf (Patientenverfügung).
  3. Elterliche Sorge definieren: Bestimmen Sie, wie die elterlichen Rechte bei Ihrer Urteilsunfähigkeit ausgeübt werden sollen, insbesondere die Übertragung der Entscheidungsbefugnis an den anderen Elternteil.
  4. Vertretung festlegen: Definieren Sie, wer Sie gegenüber der KESB und anderen Behörden vertreten soll, um eine externe Beistandschaft zu vermeiden.
  5. Hinterlegung sichern: Lassen Sie den Vorsorgeauftrag notariell beglaubigen und den Hinterlegungsort beim Zivilstandsamt eintragen, um die Auffindbarkeit im Ernstfall zu garantieren.

Ein Vorsorgeauftrag ist kein Misstrauensvotum, sondern ein Akt der Verantwortung, der die Handlungsfähigkeit Ihrer Familie in einer Krise sichert.

Bis zu welchem Alter des Kindes muss der Betreuungsunterhalt für die Mutter/den Vater bezahlt werden?

Neben den Erziehungsfragen ist der Unterhalt oft der grösste finanzielle Streitpunkt nach einer Trennung. Der Betreuungsunterhalt ist jener Teil des Kindesunterhalts, der die finanziellen Nachteile des hauptsächlich betreuenden Elternteils ausgleichen soll, die durch die eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit entstehen. Lange Zeit galt in der Schweiz die starre „10/16-Regel“. Diese wurde jedoch vom Bundesgericht abgelöst durch ein flexibleres Modell, das sich an der Lebensphase des Kindes orientiert.

Die neue Rechtsprechung, bekannt als „Schulstufenmodell“, knüpft die Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit für den betreuenden Elternteil direkt an die Schulstufe des jüngsten Kindes. Dies trägt der Realität besser Rechnung, dass der Betreuungsaufwand mit zunehmender Selbstständigkeit der Kinder sinkt. Die Logik dahinter: Sobald das Kind eine bestimmte Schulstufe erreicht, wird vom betreuenden Elternteil erwartet, dass er seine Erwerbstätigkeit schrittweise wieder aufnimmt oder ausweitet. Dies führt zu einer entsprechenden Reduktion oder dem Wegfall des Betreuungsunterhalts.

Diese neue Regelung bietet mehr Vorhersehbarkeit, führt aber auch dazu, dass der Betreuungsunterhalt früher reduziert wird als nach dem alten Modell. Es ist für beide Elternteile entscheidend, dieses Modell zu verstehen, um realistische finanzielle Planungen vornehmen zu können. Die folgende Tabelle veranschaulicht das vom Bundesgericht entwickelte Schulstufenmodell.

Das Schulstufenmodell des Bundesgerichts bietet eine klare Struktur, wie eine aktuelle Analyse der Rechtsprechung zeigt.

Schulstufenmodell des Bundesgerichts für den Betreuungsunterhalt
Schulstufe des jüngsten Kindes Zumutbare Erwerbstätigkeit des betreuenden Elternteils Konsequenz für den Betreuungsunterhalt
Vorschulalter (bis Eintritt Kindergarten) Keine Erwerbstätigkeit zumutbar Voller Anspruch auf Betreuungsunterhalt
Eintritt Kindergarten bis Ende Primarschule 50% Erwerbstätigkeit zumutbar Reduzierter Betreuungsunterhalt
Übertritt in die Sekundarstufe I 80% Erwerbstätigkeit zumutbar Stark reduzierter Betreuungsunterhalt
Nach Abschluss der obligatorischen Schule (ca. 16 Jahre) 100% Erwerbstätigkeit zumutbar Kein Anspruch auf Betreuungsunterhalt mehr

Dieses Modell ist eine Richtlinie und kann in begründeten Einzelfällen angepasst werden, beispielsweise bei der Betreuung eines Kindes mit besonderen Bedürfnissen. Es bildet jedoch die klare Grundlage für gerichtliche Entscheidungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei wichtigen Entscheidungen (Schule, Religion, Gesundheit) ist bei gemeinsamer Sorge immer die Zustimmung beider Elternteile nötig.
  • Schweizer Behörden (KESB, Gerichte) entscheiden bei Blockaden nicht willkürlich, sondern folgen einer klaren Logik, die sich am Kindeswohl und offiziellen Empfehlungen (z.B. BAG-Impfplan) orientiert.
  • Proaktive Planung durch Dokumente wie eine Reisevollmacht oder einen Vorsorgeauftrag kann viele Konflikte von vornherein verhindern und die Handlungsfähigkeit der Familie sichern.

Wie definieren Schweizer Gerichte das „Kindeswohl“ bei Streitigkeiten um Impfung oder Schule?

Das „Kindeswohl“ ist der Dreh- und Angelpunkt aller Entscheidungen im Familienrecht, doch für viele Eltern bleibt der Begriff abstrakt und subjektiv. Wenn Sie sich in einer Patt-Situation befinden, ist es entscheidend zu verstehen, dass Schweizer Gerichte und die KESB das Kindeswohl nicht nach Gefühl, sondern anhand einer Reihe von objektiven und etablierten Kriterien beurteilen. Ihre Aufgabe ist es, Ihre Argumente an diesen Kriterien auszurichten, anstatt auf einer rein persönlichen Überzeugung zu beharren.

Die Behörden versuchen, die Option zu wählen, die dem Kind die grösste Stabilität und die besten Entwicklungschancen bietet, während gleichzeitig die Beziehung zu beiden Elternteilen gefördert wird. Es geht um eine ganzheitliche Betrachtung der Lebenssituation des Kindes. Die folgenden Kriterien sind dabei zentral:

  • Kontinuität und Stabilität: Die Aufrechterhaltung stabiler Verhältnisse in Bezug auf Betreuung, soziales Umfeld (Schule, Freunde) und Wohnort hat hohe Priorität. Ein Antrag, der eine massive Veränderung für das Kind bedeutet, hat eine höhere Hürde zu überwinden.
  • Erziehungsfähigkeit der Eltern: Hier wird beurteilt, welcher Elternteil besser in der Lage ist, die Entwicklung des Kindes zu fördern, ihm Grenzen zu setzen und – ganz entscheidend – die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil zu unterstützen (Bindungstoleranz).
  • Förderung der Entwicklung: Die Entscheidung soll die Talente und die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes bestmöglich unterstützen. Dies ist das zentrale Kriterium bei der Schulwahl.
  • Kindeswille: Je nach Alter und Reife wird auch der Wunsch des Kindes berücksichtigt. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung werden Kinder ab etwa 6-7 Jahren zu einfachen und ab 12 Jahren auch zu komplexeren Fragen angehört. Der Kindeswille ist jedoch nur einer von mehreren Faktoren und nicht allein ausschlaggebend.
  • Beziehung zu beiden Eltern: Die Behörden sind bestrebt, eine Lösung zu finden, die den Kontakt und die Beziehung zu beiden Elternteilen so gut wie möglich erhält und fördert.

Wenn Sie also für die Privatschule argumentieren, müssen Sie zeigen, wie diese die Entwicklung Ihres Kindes besser fördert als die öffentliche Schule. Wenn Sie gegen eine Impfung sind, müssen Sie nachweisen, dass die Kontinuität der Gesundheit durch die Impfung mehr gefährdet wäre als durch die Krankheit. Das Verstehen dieser Kriterien verwandelt einen emotionalen Streit in eine strategische Argumentation, die bei den Behörden auf offene Ohren stösst.

Am Ende laufen alle Fäden hier zusammen. Um in einer Patt-Situation erfolgreich zu sein, müssen Sie verstehen, wie Gerichte das Kindeswohl definieren und anwenden.

Indem Sie Ihre Position konsequent an diesen objektiven Kriterien ausrichten, erhöhen Sie nicht nur Ihre Erfolgschancen, sondern beweisen auch Ihre Fähigkeit, über den eigenen Standpunkt hinaus im besten Interesse Ihres Kindes zu denken. Der nächste logische Schritt ist, diese Erkenntnisse zu nutzen, um Ihre Kommunikation und, falls nötig, Ihre rechtlichen Schritte strategisch zu planen.

Häufige Fragen zur gemeinsamen Sorge in der Schweiz

Kann ein Gericht eine Mediation erzwingen?

Nein, gemäss Art. 214 Abs. 2 ZPO kann das Gericht die Eltern nur zu einer ersten, kostenlosen Informationssitzung bei einer Mediationsstelle verpflichten. Die Teilnahme an der eigentlichen Mediation ist immer freiwillig, da sie auf Kooperationsbereitschaft basiert.

Wer trägt die Kosten einer angeordneten Mediation?

Die Kosten werden in der Regel hälftig zwischen den Eltern aufgeteilt. Ist ein Elternteil finanziell bedürftig, kann ein Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege gestellt werden, um die Kostenübernahme durch den Staat zu prüfen.

Was ist der Unterschied zur kooperativen Praxis (Collaborative Law)?

Die kooperative Praxis ist ein strukturierteres Verfahren als die klassische Mediation. Hierbei werden die Eltern von ihren jeweiligen Anwälten und oft auch von spezialisierten Coaches begleitet. Alle Beteiligten verpflichten sich schriftlich, den Fall aussergerichtlich zu lösen. Dieses Verfahren gewinnt in der Schweiz als Alternative zur Mediation an Bedeutung.

Geschrieben von Sabine Keller, Sabine Keller ist Fachanwältin SAV für Familienrecht und Erbrecht mit einer eigenen Kanzlei in Bern. Seit 12 Jahren begleitet sie Klienten durch Scheidungsverfahren, KESB-Interventionen und komplexe Erbteilungen.